Beschreibung
"Erleben Sie Eleganz, Leistung und Komfort an Bord"
Dieses Boot bietet eine außergewöhnliche Kombination aus Komfort, Kapazität und modernster Ausstattung. Die Sailway Cinco bietet Platz für bis zu 6 Gäste in 3 Kabinen, in denen Privatsphäre genossen werden kann, sowie für 2 weitere Gäste im Salon, der sich in ein Bett verwandelt. Das geräumige Innendesign schafft eine einladende Atmosphäre, während die voll ausgestattete Küche eine komfortable Zubereitung der Mahlzeiten ermöglicht. Ihr äußeres Erscheinungsbild besticht durch ein elegantes Design, das Leistung und Stil verbindet. Ihre aerodynamische Form und der stromlinienförmige Rumpf erhöhen die Geschwindigkeit und Stabilität.
Mietbedingungen
Pflichtextras
- Hafenplatzgebühr (150 €)
- Übergabe / Abholung (35 €)
- Endreinigung (90 €)
Optionale Extras
- Späte Abfahrt (200 €) (Abreise um 14:00 Uhr)
- Aussenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung zum Dinghy, ein kleiner Aussenbordmotor, der das Rudern zum Ufer überflüssig macht.)
- Paddle Surf (50 €) (Ein mehr als 3 Meter langes Paddle)
- Skipper (220 €/Tag)
- Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra für beide Sets zu einem günstigeren Preis.)
GEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermietung des in den Besondere Bedingungen angegebenen Bootes in einem ordnungsgemäßen Seetüchtigkeitszustand, um es ausschließlich für Freizeit- und Sportsegelsitzungen zu verwenden, gemäß den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
VERMIETUNGSDAUER
Der MIETER/KUNDE mietet das erwähnte Boot für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer. Diese Frist kann auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch beider Parteien verlängert werden.
Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die von ihm zu vertreten ist, führt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.
Eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN in seinem Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L dazu, die Kaution einzubehalten und vom ersten nach den Bestimmungen in der Klausel zu verlangen.
ABHOL- UND ÜBERGABESTANDORT
Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zu der angegebenen Uhrzeit übergeben. Das Boot wird versichert, segelbereit, mit vollständiger Ausstattung und vollen Wasser-, Kraftstoff- und Gasvorräten bereitgestellt.
Sollten widrige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seinen ursprünglichen oder nachfolgenden Ausfahrtszeitpunkt zu verzögern, erfolgt keine Preissenkung oder Verlängerung der in diesem Dokument festgelegten Frist, es sei denn, beide Parteien stimmen ausdrücklich etwas anderes zu.
Vor der Übergabe des Bootes werden beide Parteien das Boot inspizieren und den CHECK IN (Inventar) unterzeichnen. Nach Abschluss wird der Mieter das CHECK IN (Inventar) unterzeichnen und damit seine Zustimmung erteilen. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzen voraus, dass es sich in einwandfreiem Zustand befindet und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.
Das Boot muss innerhalb der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Frist und gemäß den Vorgaben in der Klausel an den Vermieter zurückgegeben werden.
KAUTION
Der Mieter muss den Betrag, der in den Besonderen Bedingungen als Kaution angegeben ist, an den VERMIETER/SAILWAY S.L übergeben.
DER MIETER/KUNDE übergibt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags die in den Besonderen Bedingungen beschriebene Kaution. Die Kaution wird mit einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Einhaltung der in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zu gewährleisten. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückgegeben, sobald der Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters durch SAILWAY überprüft wurden. Dazu kann es erforderlich sein, die Kaution bis zu einem Maximum von 7 Tagen nach der Rückgabe des Bootes zurückzuhalten.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L ist verantwortlich für jegliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die sowohl am vermieteten Boot als auch an seinen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel dem Beiboot, entstehen, sowie für alles, was im Dokument „Check in-out“ erfasst und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Bei Vorliegen einer der vorher genannten Umstände oder bei verspäteter Lieferung behält sich der VERMIETER/SAILWAY S.L vor, von der Kaution so viel einzubehalten, wie zur Kompensation der verursachten Schäden oder Verluste erforderlich ist. Der MIETER/KUNDE hat die Gesamtheit der hinterlegten Kaution gemäß den Rechnungen für diese Schäden, Verluste oder Reparaturen gemäß den entsprechenden Dienstleistern von Sailway zu zahlen.
Der MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L umgehend über jeden Unfall, Vorfall oder Schaden, unabhängig von seiner Natur, informieren. IM FALL EINER NICHT SOFORTIGEN INFORMATION verliert der KUNDE DIE GESAMTE KAUTION aufgrund eines schweren Vertragsverstoßes. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht angefertigt werden, der Ursachen, Umstände und Konsequenzen des Vorfalls dokumentiert, und wenn bekannt, die Namen, Anschriften der Beteiligten und der Zeugen sowie die Namen und Adressen der Geschädigten, falls vorhanden. Für die Zwecke dieses Vertrages wird als Unfall jeder zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Vorfall betrachtet.
KOSTEN, DIE NICHT IM MIETPREIS ENTHALTEN SIND
Im Preis dieses Vertrages sind weder Kraftstoffverbrauch noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Heimathafen des Bootes enthalten, die stets auf Kosten des MIETERS/KUNDEN gehen.
KRAFTSTOFF. Der MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, den Tankstellenbeleg beim Check-out des Bootes dem Sailway-Personal zu übergeben. Sollte kein Tanken erfolgen, wird der gesamte verbrauchte Betrag plus eine Strafe von 50 € + MWST wegen Vertragsverletzung von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das im Rahmen dieses Vertrages behandelte Boot ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung gedeckt. Das Boot hat an Bord das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Deckungszertifikat.
Der Kunde bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit dem gewählten Versicherungsschutz einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung jeglicher Schäden, Verluste, materieller oder menschlicher Schäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Maximum von 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.
Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, seine Crew, Passagiere, Dritte oder irgendeine Art von Eigentum betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht erstellen und dem VERMIETER/SAILWAY S.L die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie die Namen, Adressen und andere Daten der Beteiligten, Zeugen und Geschädigten, falls vorhanden, mitteilen.
NUTZUNG DES BOOTES
Das Objekt dieses Vertrages ist ausschließlich für Freizeitfahrten bestimmt und darf nicht für kommerzielle, gewinnbringende oder illegale Aktivitäten verwendet werden.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so zu nutzen, als wäre es in seinem Besitz, gemäß den Regeln eines guten Seemanns und die Vorschriften der maritimen, zollrechtlichen, gesundheitlichen und steuerlichen Behörden sowie gegebenenfalls die nationalen oder ausländischen Polizeibehörden zu beachten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnungen durch den Mieter trägt dieser alle Strafen, Bußgelder usw.
Das Boot darf nur innerhalb der für die Kategorie des Bootes autorisierten Gewässer fahren. Unter keinen Umständen darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, an Bord nicht mehr Personen zu transportieren, als im Sicherheitszertifikat zugelassen sind. Falls der Mieter während des Mietzeitraums an einem Sportwettbewerb oder einem Rennen teilnehmen möchte, ist es zwingend erforderlich, den VERMIETER/SAILWAY S.L darüber zu informieren und die zusätzliche Gebühr für die spezifische Versicherung zu bezahlen, die erforderlich ist, um mit dem vertraglich vereinbarten Boot teilnehmen zu können.
Der MIETER/KUNDE sichert zu, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für das Segeln zu verfügen und über den notwendigen Bootsführerschein zu verfügen. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise zu untervermieten. Der MIETER/KUNDE sichert zu, dass der im Vertrag benannte Skipper die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur sicheren Steuerung des gemieteten Bootes hat, dass er im Besitz des in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Titels ist und dass dieser während der Laufzeit dieses Vertrages den zuständigen Behörden zur Verfügung steht. Während der Laufzeit dieses Vertrages wird der VERMIETER/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus mangelndem oder unzureichendem Wissen des Skippers ergeben könnte.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über ausreichende Qualifikationen und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit des Titels auf spanischem Territorium, sei es ein spanischer oder ausländischer Bootsführerschein. Alle Verantwortlichkeiten, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen, die sich aus diesem Titel ergeben, liegen vollständig in der Verantwortung des MIETERS/KUNDEN.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L vor.
Das Mitführen von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens untersagt.
Das Abschleppen anderer Boote ist völlig verboten, außer in Notfällen; ebenso darf das gemietete Boot nur in den gleichen Fällen abgeschleppt werden und stets mit eigenen Taue, um die hohen Bergungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE akzeptiert keine Vereinbarungen oder übernimmt keine Verantwortung ohne die Genehmigung von VERMIETER/SAILWAY S.L.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne eine Person an Bord im Freihafen oder in ungeschützten Gewässern zu lassen.
Der MIETER/KUNDE ist verantwortlich für alle Schäden oder Verluste, die am gemieteten Boot während der Mietzeit entstehen, und für den Verlust oder die Entwendung jeglicher seiner Elemente oder Zubehörteile, einschließlich des Paddleboards, des Elektromotors oder des Beibootes.
Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über die Bedingungen (höher als Stärke 6 auf der Beaufort-Skala oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zum nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L übernimmt keine Verantwortung für den Diebstahl oder das Verschwinden des Beibootes. Der Verlust oder die Beschädigung werden von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DES BOOTES
Der MIETER/KUNDE wird das Boot an dem in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und zu dem dort festgelegten Datum in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat, mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks und der Ausrüstung ordentlich verstaut. Erfolgt dies nicht, wird die Kosten für das Auffüllen dieser Tanks von der Kaution abgezogen.
Der MIETER/KUNDE muss den Kreuzfahrtplan so planen, dass das Boot innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zurückgegeben wird, wobei ihm mögliche widrige Situationen, die auftreten können, bewusst sein müssen. Diese sind in keinem Fall ein ausreichender Grund für eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes. Sollten plötzlich unvorhersehbare Wetterbedingungen die Rückgabe des Bootes verzögern, ist der Mieter verpflichtet, dem VERMIETER/SAILWAY S.L unverzüglich von diesen Tatsachen in Kenntnis zu setzen.
Der Mieter muss die Kreuzfahrt so planen, dass das Boot innerhalb der vertraglich festgelegten Frist zurückgegeben wird, unter Berücksichtigung möglicher widriger Situationen, die auftreten können. Diese stellen unter keinen Umständen einen ausreichenden Grund für eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes dar. Falls plötzliche unvorhersehbare Wetterbedingungen die Rückgabe des Bootes verzögern, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu benachrichtigen.
Die Übergabe des Bootes außerhalb der im Check-in vereinbarten Fristen hat eine Strafe von 60 € + MWST für jede Stunde Verspätung bei der Rückgabe des Bootes zur Folge. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Verzögerungsgrund angeführt werden.
Bei der Rückgabe des Bootes wird eine Überprüfung seines Zustands sowie seines Inventars und Zubehörs durch den VERMIETER/SAILWAY S.L durchgeführt. Sollten Schäden am Boot oder Verluste oder Brüche seines Zubehörs oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung auftreten, wird der VERMIETER/SAILWAY S.L den Betrag abziehen, der zur Behebung dieser Schäden erforderlich ist, von der hinterlegten Kaution. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und der inventarisierten Gegenstände wird die Kaution zum Zeitpunkt des Beendens des Streits zurückerstattet.
Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde, oder gemäß einer vorher zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
Um es in einem anderen Hafen abzugeben, benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle aus diesem Wechsel des Rückgabeortes resultierenden Kosten.
VERZÜGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L die doppelte Tagesmiete für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
- Alle aus dieser Verzögerung resultierenden Kosten zu tragen, sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume gebucht haben.
Wenn 24 Stunden nach Vertragsende das Boot nicht zurückgegeben wurde und keine Nachrichten darüber vorliegen, wird eine Suche eingeleitet, indem der Verdacht der Abwesenheit der zuständigen maritime Autorität gemeldet wird. Die damit verbundenen Kosten trägt der MIETER/KUNDE.
Als Verzögerung bei der Rückgabe wird auch die Zeit betrachtet, die für die Reparatur von Schäden am Boot oder die zweite Reparatur von Schäden, die vom Mieter repariert oder zur Reparatur beauftragt wurden, die nicht korrekt behoben wurden, benötigt wird.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND SCHADEN.
Falls der VERMIETER/SAILWAY S.L bei der Übergabe des Bootes in Verzug gerät oder es aufgrund von Panne oder anderem, außerhalb seines Einflussbereiches, nicht möglich ist, das Boot zu übergeben, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften ausgegeben. Falls dies nicht möglich ist oder auf Wunsch des Kunden wird ein Boot einer niedrigeren Kategorie (mit der entsprechenden Rückerstattung des anteiligen Mietpreises) übergeben, oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bisher gezahlten Betrages verlangen, wobei er jedoch kein Recht auf die Nutzung des Bootes hat.
Wenn während des Mietzeitraums am gemieteten Boot Schäden, Mängel, Verluste von Materialien entstehen, ist der Mieter verpflichtet, dies sofort dem VERMIETER/SAILWAY S.L zu melden, der ihm die notwendigen Anweisungen gibt.
Bei Unfällen mit Dritten müssen diese vom Mieter bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Der MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Vorfall oder Schaden, unabhängig von seiner Natur, informieren. Bei Nichteinhaltung dieser sofortigen Mitteilung verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution wegen eines schweren Vertragsverstoßes. Im Falle eines Unfalls muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls detailliert beschrieben werden, sowie, soweit bekannt, der Namen, Anschriften der betreffenden Personen und der Zeugen sowie die Namen oder Adressen der Geschädigten, falls welche vorhanden sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Forderungen und Verfahren zu kooperieren.
Falls aufgrund von Schäden, die während der Mietzeit aufgetreten sind, oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind, die Fortsetzung der Nutzung des gemieteten Bootes nicht möglich ist, erstattet der VERMIETER/SAILWAY S.L den anteiligen Betrag für die Tage, an denen die Nutzung des Bootes nicht möglich war, oder stellt ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. In keinem Fall gibt diese Situation Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne zuvor den Schaden dem VERMIETER/SAILWAY S.L mitzuteilen, der zuvor seine Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die auf Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN zurückzuführen sind, sind von diesem in vollem Umfang zu tragen und der VERMIETER/SAILWAY S.L wird diesen Vertrag als beendet betrachten und sich das Recht vorbehalten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die aus den Schäden resultieren, die die Panne möglicherweise verursacht. In diesem Fall sind die Bestimmungen im ersten Absatz dieser Bedingung nicht anzuwenden. Der MIETER/KUNDE ist besonders vorsichtig im Umgang mit der Toilette, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Hygienepapiere, Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Elemente, die eine Verstopfung verursachen können, darin entsorgt werden. Bei Verstößen gegen diese Regeln, die zu einer Verstopfung der Toilette während des Mietzeitraums führen, muss der Kunde einen Betrag von 450 € + MWST für die Schäden an die Gesellschaft zahlen. Bei Nichtzahlung kann die Mietgesellschaft/Charter SAILWAY S.L diesen Betrag von der hinterlegten Kaution abziehen oder die Kosten auf die Kreditkarte des Kunden belasten.
Der MIETER/KUNDE entlastet SAILWAY S.L, den Vermieter von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden, die an gelagerten, transportierten oder mitgenommenen Gegenständen des Mieters oder anderer Personen, die an Bord sind, innerhalb oder außerhalb des Vertragsgegenstands entstanden sind, sei es zuvor oder während der Laufzeit dieses Vertrags.
Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, den entsprechenden Vorfall bei der zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen und diese dem Vermieter vorzulegen.
STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
Der MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren, wobei die Stornogebühren wie folgt lauten:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, bezahlt der MIETER/KUNDE 30% des Mietpreises an SAILWAY S.L.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, bezahlt der MIETER/KUNDE 100% des Mietpreises an SAILWAY S.L.
Bei Fahrlässigkeit in der Nutzung des Bootes, die gegen geltendes Recht verstößt, ist dies ein Grund für die automatische Vertragskündigung, wobei die bereits gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L verbleiben.
Wenn die vom Mieter vorgelegten Dokumente ihn nicht für die Steuerung des Bootes qualifizieren oder nicht die erforderliche technische Kompetenz nachweisen, wird der Vertrag sofort für ungültig erklärt, wobei die bisher gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückgegeben wird) zugunsten von ARRENDADOR/SAILWAY S.L verbleiben.
KÜNDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMETERS
SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, wenn sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, das vertraglich vereinbarte Boot am Tag der Übergabe nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall erstattet SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN den gezahlten Betrag, der den nicht genutzten Miettagen entspricht. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE von VERMIETER/SAILWAY S.L eine Entschädigung wegen Nichterreichens des im Vertrag genannten Bootes verlangen.
ADMINISTRATIVE EINBEHALTUNGEN
Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, der gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt, ist ein ausreichender Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L verbleiben, ohne dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung hat. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen Zollverordnungen oder andere Verwaltungsvorschriften haftet dieser für alle anfallenden Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten sowie deren Konsequenzen. Im Fall der Beschlagnahme des Bootes hat der Kunde SAILWAY als Entschädigung für die verursachten Schäden und Verluste einen Betrag zu zahlen, der dem Doppelten des täglichen Mietpreises für jeden Tag entspricht, der bis zur Rückgabe und Übergabe des Bootes verstreicht. Im Falle einer Beschlagnahme hat der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen zu zahlen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE zugunsten von SAILWAY alle geleisteten Beträge.
ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT
Das geltende Recht ist das spanische. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, hinsichtlich aller Fragen, die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten, der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale von Vigo und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen nach spanischem Recht zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Dokumente zu wahren, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder ihnen zur Kenntnis gebracht werden, und diese Informationen nicht direkt oder indirekt zu offenbaren oder zu nutzen.
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 500 € / Tag, 2.500 € / Woche
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 360 € / Tag, 1.200 € / Woche
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
- Kaution: 0 €
Check-in und Check-out
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 10,00 m
- Maximaler Tiefgang: 1,60 m
- Breite: 3,50 m
Tanks
- Kraftstofftank: 1 X 110L
Unterkünfte
Kapazität: 8 Personen
Umbaubarer Salon: Ja
Gäste
- 3 Kabinen
- 1 WC
Ausrüstung
Technische Daten
- Baujahr: 2006
- Letzte Renovierung: 2024
- Gesamtlänge: 10,0 m
- Breite: 3,5 m
- Tiefgang: 1,6 m
- Personen: 8
- Übernachtung: 8
- Toiletten: 1
- Motor: 1 x 29,4 PS
- Sprittank: 110 l
- Kraftstofftyp: Diesel
Navigation
- Autopilot
- Fernglas
- Windmessgerät
- GPS
- Kartenplotter
- Echolot nautisch
- Funkgerät UKW-Funk
- Geschwindigkeitsmesser
- Anchor
- Werkzeuge
- Kompass
- Notschiffsdirektor
- Erste-Hilfe-Set
- Navigationslichter
Innenraum
- Batterieladegerät 220v
- Küche
- Warmwasser
- Musikanlage
- Ofen
- Kühlschrank
- Küchengeschirr
- Radio am/fm
- Radio cd
- Frischwasser
- Schwarzwassertank
- Gasflasche
- Gasherd
- 12-Volt-Steckdose
- 220-Volt-Steckdose
- Taschenlampe
Sonstiges
- Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra
Äußeres
- Badelautsprecher
- Steuerstandtisch
- Beiboot
- Elektrische Ankerwinde
- Genua
- Lattengroßsegel
- Außendusche
- Rollgenua
- Spritzschutz
- Teakholzkabine
- Sitzkissen für die Badeplattform
- Schlammwasserpumpe
- Badeleiter
- Tauchmaske
- Flossen
- Duschbereich auf dem Deck
- Planen über dem Baum
- Sitzpolster für die Badeplattform
- Sitzplätze auf den beiden hinteren Balkonen
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Diesel
- Gesamtleistung: 29 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.