Beschreibung
Bavaria 38
Pillabans - Segelboot
- Jahr: 2003
- Gesamtlänge: 11,9 m
- Breite: 3,9 m
- Tiefgang: 2,0 m
- Motor: 1 x 29,4 PS
- Kraftstofftank: 150 l
- Kraftstoffart: Diesel
Bavaria 38
Pillabans - Segelboot
- Jahr: 2003
- Gesamtlänge: 11,9 m
- Breite: 3,9 m
- Tiefgang: 2,0 m
- Motor: 1 x 29,4 PS
- Kraftstofftank: 150 l
- Kraftstoffart: Diesel
Mietbedingungen
Obligatorische Extras
- Übertragung / Abholung (35 €)
- Endreinigung (90 €)
Optionale Extras
- Späte Abreise (200 €) (Abfahrt um 14:00 Uhr)
- Außenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung für das Beiboot, es handelt sich um einen kleinen Außenbordmotor, der Ihnen das Rudern ans Ufer erspart.)
- Paddel-Surfbrett (50 €) (Ein Paddel von über 3 Metern)
- Skipper (220 €/Tag)
- Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sets zu einem niedrigeren Preis zu erhalten.)
GEGENSTAND
Der wesentliche Gegenstand dieses Vertrages ist die Anmietung des in den besonderen Bedingungen angegebenen Bootes, unter den erforderlichen Navigationsbedingungen, ausschließlich für den privaten Freizeitsegel- und Sportgebrauch, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
MIETDAUER
Der MIETER/KUNDE mietet das erwähnte Boot für die in den besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer. Diese Frist kann auf ausdrücklichen Wunsch und schriftlich von beiden Parteien verlängert werden.
Eine verspätete Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDE, die ihm zuzurechnen ist, führt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.
Eine verspätete Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDE im Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L, die Kaution einzubehalten und Ansprüche gemäß der Klausel zu stellen.
ABHOL- UND ÜBERGABESTE
Das Boot wird dem MIETER/KUNDE im Hafen und zu der im Vertrag angegebenen Uhrzeit übergeben. Das Boot ist versichert, segelklar, mit aller Ausrüstung und mit vollen Wasser-, Kraftstoff- und Gaskanistern ausgestattet.
Wenn ungünstige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDE zwingen, seine ursprüngliche oder nachfolgende Abreise zu verschieben, wird dies nicht zu einer Reduzierung des Preises oder einer Verlängerung der in diesem Dokument festgelegten Frist führen, es sei denn, es wurde ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart.
Vor der Übergabe des Bootes inspizieren beide Parteien das Boot und unterzeichnen den CHECK IN (Inventar). Nach Abschluss wird der Mieter das CHECK IN-Blatt (Inventar) unterschreiben, um sein Einverständnis zu bestätigen. Die Annahme des Bootes und die Unterschrift des Inventars setzen voraus, dass es sich in gutem Zustand befindet und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.
Das Boot muss innerhalb der in den besonderen Bedingungen dieses Vertrages vorgesehenen Fristen an den Vermieter zurückgegeben werden und gemäß der Klausel erfolgen.
KAUTION
Der Mieter muss dem VERMIETER/SAILWAY S.L den in den besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als Kaution übergeben.
DER MIETER/KUNDE übergibt im Moment der Vertragsunterschrift den in den besonderen Bedingungen beschriebenen Betrag als KAUTION. Die KAUTION wird mit einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Einhaltung der im vorliegenden Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zu gewährleisten. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDE zurückerstattet, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters von SAILWAY überprüft wurde. Dazu kann es notwendig sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach Rückgabe des Bootes einzubehalten.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für jeglichen Schaden, Verlust oder Mangel, der sowohl am gemieteten Boot als auch an seinen Hilfselementen, wie z.B. dem Beiboot, sowie an allem im unterzeichneten Dokument "Check in-out" inventarisierten und überprüften Material entsteht. Treten die genannten Umstände auf oder gibt es Verzögerungen bei der planmäßigen Rückgabe, behält sich der VERMIETER/SAILWAY S.L das Recht vor, aus der Kaution Beträge einzubehalten und Zinsen zu verlangen, um die verursachten Schäden oder Verluste sowohl materieller Art als auch entgangenen Gewinns auszugleichen. Der MIETER/KUNDE trägt die vollen Kosten der hinterlegten Kaution gemäß den Rechnungen für die genannten Schäden, Verluste oder Reparaturen gemäß den Anbietern von Sailway und den entsprechenden Arbeitskosten.
Der MIETER/KUNDE muss ARRENDADOR/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Schaden, Mangel oder Vorfall unabhängig von seiner Natur informieren. IM FALLE DER NICHTSOFORTIGEN BENACHRICHTIGUNG WIRD DER KUNDE DIE VOLLE KAUTION FÜR SEHR SCHWEREN VERTRAGSRÜCKTRETEN VERLIEREN. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht erstellt werden, der die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, sofern bekannt, die Namen, Vornamen und Adressen der Schuldigen des Vorfalls und der Zeugen sowie die Namen und Adressen der Geschädigten, falls vorhanden, enthält. Ein Unfall im Sinne dieses Vertrages ist jedes zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Ereignis.
VOM MIETPREIS AUSGESCHLOSSENE POSITIONEN
Im Mietpreis sind weder die Treibstoffkosten noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Basis-Hafen des Bootes enthalten, die stets vom MIETER/KUNDE zu tragen sind.
BRENNSTOFF. Der MIETER/KUNDE muss das Boot an ARRENDADOR/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, den Tankstellenbeleg an das Sailway-Personal zu übergeben, sobald das Boot ausgecheckt wird. Bei Nichtrückgabe wird der gesamte Verbrauch von der Kaution abgezogen, zuzüglich einer Vertragsstrafe von 50 € + MwSt.
VERSICHERUNG
Das im Rahmen dieses Vertrages behandelte Boot ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das Versicherungszertifikat, das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde.
Der Kunde bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit den vereinbarten Deckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde haftet für alle Schäden, Verlust, Material- oder Personenschäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis maximal 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.
Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, die Besatzung, Passagiere, Dritte oder jegliches Eigentum betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, der ARRENDADOR/SAILWAY S.L die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls mitteilt, sowie die Namen, Vornamen und Adressen der Schuldigen, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden.
VERWENDUNG DES BOOTES
Das im Rahmen dieses Vertrags behandelte Boot wird ausschließlich für Freizeitzwecke verwendet und darf nicht für kommerzielle, profitable oder illegale Aktivitäten genutzt werden.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein Eigentum gemäß den Regeln des guten Navigators zu nutzen und die von den maritimen, zollrechtlichen, gesundheitlichen und steuerlichen Behörden sowie von den nationalen oder ausländischen Polizeibehörden festgelegten Vorschriften zu beachten. Bei Verstößen des Mieters gegen die Verordnungen trägt dieser alle Sanktionen, Strafen etc.
Das Boot darf nur in den für seine Kategorie autorisierten Gewässern fahren. Unter keinen Umständen darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu transportieren, als dies gemäß dem Sicherheitszertifikat erlaubt ist. Falls der Mieter während der Mietzeit an einem Sportwettbewerb oder einer Regatta teilnehmen möchte, ist es zwingend erforderlich, ARRENDADOR/SAILWAY S.L über diese Absicht zu informieren und den entsprechenden Aufpreis für die spezifische Versicherung zu zahlen, die erforderlich ist, um an dem im Rahmen dieses Vertrags behandelten Boot teilzunehmen.
Der MIETER/KUNDE sichert zu, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung der Kreuzfahrt verfügt und dass er das erforderliche nautische Zertifikat für diesen Zweck besitzt. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise unterzuvermieten oder abzutreten. Der MIETER/KUNDE sichert zu, dass der im Vertrag genannte Skipper die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen hat, um das gemietete Boot sicher zu führen, dass er über das in Spanien gesetzlich geforderte Zertifikat verfügt und dass er es während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden vorlegen kann. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist ARRENDADOR/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus unzureichenden Kenntnissen des Skippers ergeben könnte.
ARRENDADOR/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, falls der Skipper nicht über ausreichende Fähigkeiten zum sicheren Führen des Bootes verfügt. ARRENDADOR/SAILWAY S.L ist nicht verantwortlich für die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Zertifikaten im spanischen Hoheitsgebiet, sei es ein spanisches oder ausländisches nautisches Zertifikat. Die gesamte Verantwortung für Vorfälle, Bußgelder oder Strafen, die sich aus dem Zertifikat ergeben, liegt ganz beim MIETER/KUNDE.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Haustiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung von ARRENDADOR/SAILWAY S.L vor.
Das Mitführen von Waffen, Betäubungsmitteln und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens untersagt.
Das Schleppen von anderen Booten ist strengstens untersagt, es sei denn, es handelt sich um Notfälle. Ebenso ist es nur erlaubt, das gemietete Boot unter denselben Umständen zu schleppen und immer mit eigenen Leinen, um hohe Rettungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen treffen oder Verantwortung übernehmen, ohne die Genehmigung von ARRENDADOR/SAILWAY S.L.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne Person an Bord in der Bucht oder in ungeschützten Gewässern festzumachen oder zu ankern.
Der MIETER/KUNDE haftet für alle Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer am gemieteten Boot entstehen, sowie für den Verlust oder das Verschwinden von Elements oder Zubehör, einschließlich des Paddleboards, des Außenborders oder des Beibootes.
Bei gefährlichen Wetterberichten über das Wetter oder das Meer (über Kraft 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zum dem nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.
ARRENDADOR/SAILWAY S.L haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Der Verlust oder die Beschädigung werden von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DES BOOTES
Der MIETER/KUNDE wird das Boot am in den besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und Datum in dem Zustand zurückgeben, in dem es empfangen wurde, mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks sowie der Ausrüstung und dem Gepäck ordentlich verstaut. Wird das Boot nicht unter diesen Bedingungen zurückgegeben, werden die Kosten für das Auffüllen der Tanks von der Kaution abgezogen.
Der MIETER/KUNDE muss die Kreuzfahrt so planen, dass das Boot innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben wird, wobei mögliche Nachteile, die auftreten könnten, zu berücksichtigen sind. Wenn aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer Schlechtwetterbedingungen die Rückgabe des Bootes verzögert wird, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, ARRENDADOR/SAILWAY S.L unverzüglich darüber zu informieren.
Der Mieter muss die Kreuzfahrt so planen, dass das Boot innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben wird, unter Berücksichtigung möglicher ungünstiger Bedingungen, die auftreten könnten. Diese werden jedoch in keinem Fall als ausreichender Grund für eine Verzögerung der Bootsrückgabe angesehen. Sollten sich aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer Schlechtwetterbedingungen Verzögerungen bei der Rückgabe des Bootes ergeben, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu benachrichtigen.
Die Rückgabe des Bootes außerhalb der im Check-in vereinbarten Fristen wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt. für jede Stunde der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes belegt. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung angeführt werden.
Bei der Rückgabe des Bootes wird eine Überprüfung durch ARRENDADOR/SAILWAY S.L vorgenommen, ebenso wie eine Überprüfung des Inventars und der Ausrüstung. Wenn Schäden am Boot oder Verluste oder Brüche von seiner Ausrüstung oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung festgestellt werden, wird ARRENDADOR/SAILWAY S.L den notwendigen Betrag zur Behebung dieser Schäden von der Kaution abziehen. Sollten die Parteien über die Bedingungen der Rückgabe des Bootes und des inventarisierten Besitzes uneinig sein, wird die Kaution zum Zeitpunkt der Beendigung des Streits zurückgegeben.
Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde, oder wie vorher zwischen den Parteien vereinbart.
Um es in einem anderen Hafen abzugeben, benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle durch diese Änderung des Rückgabestandorts entstehenden Kosten.
VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L das Doppelte des täglichen Mietpreises für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
- alle Kosten zu tragen, die sich aus dieser Verzögerung ergeben, sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume gebucht haben.
Wenn nach 24 Stunden nach Ablauf des Vertrages das Boot nicht zurückgegeben wurde und keine Informationen über den Mieter vorliegen, wird mit der Suche nach dem Boot begonnen und deren Verschwinden den Seebehörden gemeldet. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des MIETERS/KUNDEN.
Auch die Zeit, die für die Reparatur der Schäden am Boot oder für eine zweite Reparatur benötigt wird, wenn die Schäden, die vom Mieter repariert oder zur Reparatur beauftragt wurden, nicht ordnungsgemäß behoben wurden, wird als Verzögerung bei der Rückgabe betrachtet.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND MÄNGEL.
Wenn ARRENDADOR/SAILWAY S.L bei der Übergabe des Bootes in Verzug gerät oder nicht in der Lage ist, es aus technischen Gründen oder aus anderen Gründen zu übergeben, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, wird ein Boot mit gleichwertigen oder ähnlichen Eigenschaften übergeben. Ist dies nicht möglich, hat der Kunde die Wahl, entweder ein Boot einer niedrigeren Kategorie (mit der entsprechenden Rückerstattung des anteiligen Mietpreises) zu erhalten oder er kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis dahin gezahlten Betrags verlangen, wobei er das Boot nicht nutzen kann.
Wenn während der Mietzeit am gemieteten Boot Mängel, Schäden, Defekte oder Materialverluste auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich ARRENDADOR/SAILWAY S.L mitzuteilen, die ihm die entsprechenden Anweisungen geben wird, wie weiter zu verfahren ist.
Bei Unfällen, an denen Dritte beteiligt sind, müssen diese vom Mieter bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Der MIETER/KUNDE muss ARRENDADOR/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Schaden, Mangel oder Vorfall unabhängig von seiner Natur informieren. Bei unterlassener sofortiger Mitteilung verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund eines sehr schweren Vertragsverstoßes. Im Falle eines Unfalls muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, falls bekannt, die Namen, Vornamen und Adressen der Schuldigen und der Zeugen sowie die Namen oder Adressen der Geschädigten enthalten sind, wenn vorhanden. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen und Verfahren zusammenzuarbeiten.
Wenn die Nutzung des gemieteten Bootes aufgrund eines während der Anmietung entstandenen Mangels oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zuzurechnen sind, nicht möglich ist, wird ARRENDADOR/SAILWAY S.L den anteiligen Betrag für die Tage zurückerstatten, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte, oder es wird ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften bereitgestellt. In keinem Fall gibt dies Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE beauftragt keine Reparatur, ohne zuvor den Mangel ARRENDADOR/SAILWAY S.L mitgeteilt zu haben, der seine Genehmigung erteilen muss. Die Kosten der Reparatur trägt der Vermieter. Schäden, die auf Nachlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDE zurückzuführen sind, sind von diesem vollständig zu begleichen und ARRENDADOR/SAILWAY S.L wird diesen Vertrag für beendet erklären und sich das Recht vorbehalten, Ansprüche auf Schäden und Verluste geltend zu machen, die durch den Mangel entstanden sein könnten. In diesem Fall keine Anwendung des im ersten Absatz dieser Klausel vorgesehenen Vorgehens. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt im Umgang mit der Toilette walten lassen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es ist verboten, Toilettenpapier, feminine Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Gegenstände, die zu einer Verstopfung führen könnten, wegzuwerfen. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln, die zu einer Verstopfung der Toilette während der Mietdauer führen, hat der Kunde die Kosten in Höhe von 450 € + MwSt. für die verursachten Schäden an das Unternehmen zu zahlen. Sollte dieser Betrag nicht gezahlt werden, kann die Vermietungs- / Chartergesellschaft SAILWAY S.L diesen Betrag von der hinterlegten Kaution abziehen oder den Betrag auf die Kreditkarte des Kunden belasten.
Der MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L, den Vermieter, von jeglicher Verantwortung für den Verlust oder Schäden, die an Objekten entstehen, die vom Mieter oder von anderen Personen, die sich an Bord befinden, in oder auf dem Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, zurückgelassen, aufbewahrt oder transportiert werden, sei es vor oder während der Laufzeit dieses Vertrages.
Im Falle des Diebstahls und / oder der Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und diese der Vermietungsfirma vorzulegen.
STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
Der MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren, wobei die Stornokosten folgendermaßen festgelegt werden:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 30% des Mietpreises an SAILWAY S.L zu zahlen.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 100% des Mietpreises an SAILWAY S.L zu zahlen.
Bei Fahrlässigkeit bei der Nutzung des Bootes in Verletzung der geltenden Gesetzgebung ist dies ein Grund für die automatische Kündigung des Vertrages, wobei die geleisteten Zahlungen zugunsten von SAILWAY S.L verbleiben.
Falls die vom Mieter vorgelegten Unterlagen ihn nicht für das Führen des Bootes befähigen oder die erforderliche technische Kompetenz nicht nachweisen, wird der Vertrag sofort gekündigt, und die bis dahin gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückerstattet wird) bleiben bei ARRENDADOR/SAILWAY S.L.
KÜNDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS
SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, falls es durch Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht möglich ist, dem Mieter das vereinbarte Boot zu dem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, zu dem es übergeben werden sollte. In diesem Fall wird SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDE den Betrag erstatten, der dem totalen Betrag der nicht genutzten Miettage entspricht. Der MIETER/KUNDE kann unter keinen Umständen von ARRENDADOR/SAILWAY S.L Ersatz für die Unverfügbarkeit des im Rahmen dieses Vertrages behandelten Bootes verlangen.
VERWALTUNGSHAFTUNG
Die Fahrlässigkeit oder der unsachgemäße Gebrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDE unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze ist ein ausreichender Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen bei SAILWAY S.L verbleiben und der Mieter kein Recht auf Rückerstattung hat. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen Zollverordnungen oder andere Behörden wird dieser für alle Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten haftbar gemacht, die sich daraus ergeben, sowie für deren Folgen. Im Falle der Beschlagnahme des Bootes zahlt der Kunde dem Vermieter als Entschädigung für die entstandenen Schäden einen Betrag, der dem Doppelten des täglichen Mietpreises für jeden Tag entspricht, der bis zur Rückgabe und Übergabe des Bootes vergeht. Im Falle der Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE zugunsten von SAILWAY die geleisteten Zahlungen.
ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE JURISDIKTION
Das anwendbare Recht ist das spanische. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle aus diesem Vertrag resultierenden Angelegenheiten, der Jurisdiktion der Gerichte und Tribunale von Vigo und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen gemäß dem spanischen Recht zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Dokumente zu wahren, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder zugänglich gemacht werden, und die Informationen, die sich aus dieser vertraglichen Beziehung ergeben, nicht direkt oder indirekt offenzulegen oder zu nutzen.
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 580 € / Tag, 2.900 € / Woche
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 480 € / Tag, 1.600 € / Woche
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
Check-in und Check-out
- Check-in-Zeit: 15:00 h
- Check-out-Zeit: 09:00 h
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 11,90 m
- Maximaler Tiefgang: 2,00 m
- Breite: 3,90 m
Tanks
- Kraftstofftank: 1 X 150L
Unterkünfte
Kapazität: 12 Personen
Gäste
- 3 Kabinen
- 1 WC
Ausrüstung
Unterkunft
- Personen: 12
- Übernachtungen: 6
- Toiletten: 1
- 3 Doppelkabinen
Innenraum
- Küche
- Warmwasser
- Ofen
- Küchenutensilien
- Radio am/fm
- Radio cd
- Frischwasser
- Kaffeekocher
- Schmutzwassertank
- Gasflasche
- Gasherd
- 12-Volt-Steckdose
- 220-Volt-Steckdose
- Taschenlampe
- Taschenlampe
Sonstiges
- Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Diesel
- Gesamtleistung: 29 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.