Beschreibung
Elan E4
Lirain Tres - Segelboot
- Baujahr: 2014
- Länge: 10,6 m
- Breite: 3,5 m
- Tiefgang: 2,2 m
- Motor: 1 x 28,8 PS
- Kraftstofftank: 90 l
- Kraftstoffart: Diesel
Elan E4
Lirain Tres - Segelboot
- Baujahr: 2014
- Länge: 10,6 m
- Breite: 3,5 m
- Tiefgang: 2,2 m
- Motor: 1 x 28,8 PS
- Kraftstofftank: 90 l
- Kraftstoffart: Diesel
Mietbedingungen
Obligatorische Extras
- Hafenpositionierungskosten (150 €)
- Übergabe / Abholung (35 €)
- Endreinigung (90 €)
Optionale Extras
- Später Check-out (200 €) (Abreise um 14:00 Uhr)
- Außenborder (100 €) (Die perfekte Ergänzung zum Beiboot, handelt es sich um einen kleinen Außenbordmotor, der Ihnen das Rudern zum Ufer erspart.)
- Paddle Surf (50 €) (Ein Paddle von über 3 Metern)
- Skipper (220 €/Tag)
- Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sets zu einem günstigeren Preis zu erhalten.)
Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den besonderen Bedingungen angegebenen Bootes, in fahrtauglichem Zustand, für die ausschließliche Nutzung als Freizeit- und Sportboot, gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Zeitraum der Vermietung
Der MIETER/KUNDE mietet das genannte Boot für die in den besonderen Bedingungen angegebene Höchstdauer. Diese Frist kann durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien verlängert werden.
Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, führt nicht zu einer Verlängerung des Mietzeitraums.
Eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN im Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L zur Einbehaltung der Kaution und zur Geltendmachung gegenüber dem Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Abhol- und Lieferort
Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zu der festgelegten Uhrzeit übergeben. Das Boot ist versichert, segelbereit und mit allem Zubehör sowie vollen Tanks für Wasser, Treibstoff und Gas ausgestattet.
Sollten widrige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN davon abhalten müssen, mit seiner ursprünglichen oder einer späteren Abreise zu beginnen, führt dies nicht zu einer Preisreduzierung oder einer Verlängerung des in diesem Dokument festgelegten Zeitraums, es sei denn, beide Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Vor der Übergabe des Bootes werden beide Parteien das Boot inspizieren und das CHECK IN (Inventar) unterzeichnen. Nach der Durchführung wird der Mieter die CHECK IN (Inventar)-Liste unterzeichnen und damit sein Einverständnis geben. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzen voraus, dass sich das Boot in gutem Zustand befindet und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrags akzeptiert.
Das Boot ist an den Vermieter innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zurückzugeben, gemäß den in der Klausel angegebenen Bestimmungen.
Kaution
Der Mieter muss der VERMIETER/SAILWAY S.L den in den besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als Kaution übergeben.
DER MIETER/KUNDE wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags den in den besonderen Bedingungen beschriebenen Betrag als KAUTION übergeben. Die KAUTION wird per VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu garantieren. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist und der Zustand des Bootes von SAILWAY überprüft wurde, sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters. Es kann erforderlich sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach der Rückgabe des Bootes zu behalten.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L ist verantwortlich für alle Schäden, Verluste oder Defekte, die am gemieteten Boot oder an dessen Zubehör, wie z. B. dem Beiboot, entstehen, sowie für alles, was im unterzeichneten Dokument „Check in-out“ inventarisiert und überprüft wurde. Treten eine der genannten Situationen auf oder gibt es eine Verzögerung bei der geplanten Rückgabe, behält der VERMIETER/SAILWAY S.L die Kaution ein und verrechnet sie mit den verursachten Schäden oder Verlusten. Der MIETER/KUNDE zahlt den gesamten Kautionsbetrag gemäß den Rechnungen über die genannten Schäden, verursachten Verluste oder Reparaturen gemäß den entsprechenden Anbietern von Sailway und deren Arbeitskosten.
Der MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Vorfall, Defekt oder Zwischenfall, unabhängig von der Natur, informieren. IM FALL EINES NICHITENS MITSCHNELLEBEN, WIRD DER KUNDE DIE VOLLE Kaution aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung verlieren. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht erstellt werden, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie die Namen, Nachnamen und Adressen der verantwortlichen Person sowie der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, aufgeführt sind. Für die Zwecke dieses Vertrages wird als Unfall jedes zufällige, spontane, äußere oder gewalttätige Ereignis angesehen.
Ausschlüsse vom Mietpreis
Im Preis des Vertrages sind weder die Kraftstoffkosten noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Heimathafen des Bootes enthalten, die immer zu Lasten des MIETERS/KUNDEN gehen.
KRAFTSTOFF. Der MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, den Treibstoffbeleg zum Zeitpunkt des Check-outs des Bootes dem Sailway-Personal vorzulegen. Im Falle des Nicht-Tankens wird der verbrauchte Betrag sowie eine Vertragsstrafe von 50 € + MwSt. von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das im Rahmen dieses Vertrags genannte Boot ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Versicherungszertifikat.
Der Kunde erklärt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und den abgeschlossenen Deckungen zuzustimmen, und verpflichtet sich, diese Bedingungen und Verpflichtungen einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung von Schäden, Verlusten oder materiellen oder menschlichen Schäden, die während der Nutzung des Bootes entstanden, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500€ für Segelboote und 1.500€ für Motorboote.
Im Falle eines Unfalls mit dem gemieteten Boot, seiner Besatzung, Passagieren, Dritten oder irgendwelchen Gütern muss der Mieter sofort einen schriftlichen Unfallbericht erstellen und dem VERMIETER/SAILWAY S.L die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls mitteilen, sowie die Namen, Nachnamen und Adressen der verantwortlichen Person, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden.
NUTZUNG DES BOOTES
Das im Rahmen dieses Vertrags genannte Boot ist ausschließlich für Freizeitfahrten bestimmt und darf nicht für kommerzielle, gewinnbringende oder illegale Aktivitäten verwendet werden.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein Eigentum nach den Regeln eines guten Seemanns zu nutzen und die von den maritimen, zoll-, sanitär- und steuerbehördlichen Behörden sowie von nationalen oder ausländischen Polizeibehörden aufgestellten Regeln zu respektieren. Im Falle eines Verstoßes gegen die Ordnungen durch den Mieter trägt dieser alle Bußgelder, Strafen usw.
Das Boot darf ausschließlich in den für seine Kategorie autorisierten Gewässern segeln. Unter keinen Umständen darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, an Bord nicht mehr Personen mitzuführen als im Sicherheitszertifikat erlaubt. Falls der Mieter an einem Sportwettbewerb oder einem Regatta während seiner Mietdauer teilnehmen möchte, ist es erforderlich, den VERMIETER/SAILWAY S.L über diese Absicht zu informieren und die entsprechenden zusätzlichen Kosten für die obligatorische spezielle Versicherung zur Teilnahme an der Regatta zu zahlen.
Der MIETER/KUNDE versichert, über das notwendige Wissen und die Erfahrung verfügen zu, um die Reise durchzuführen, und im Besitz des entsprechenden nautischen Scheins zu sein. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot weder vollständig noch teilweise unterzuvermieten oder zu subkontrahieren. Der MIETER/KUNDE versichert, dass der im Vertrag benannte Skipper über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen für die sichere Führung des vermieteten Bootes verfügt, dass er im Besitz der in Spanien gesetzlich geforderten Erlaubnis ist und dass diese während der Dauer dieses Vertrags den zuständigen Behörden zur Verfügung steht. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der VERMIETER/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung befreit, die aus dem Mangel oder der Unzureichendheit des Wissens des Kapitäns entstehen könnte.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über die erforderliche Ausbildung und Qualifikation für die sichere Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet nicht für die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Lizenz auf spanischem Territorium, sei es eine spanische oder ausländische Lizenz. Alle Verantwortung, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen im Zusammenhang mit dieser Lizenz liegen in voller Verantwortung des MIETERS/KUNDEN.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, der VERMIETER/SAILWAY S.L hat ausdrücklich zugestimmt.
Der Transport von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strikt verboten.
Es ist vollständig verboten, andere Boote abzuschleppen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor; auch das gemietete Boot darf nur in Notfällen abgeschleppt werden und immer mit eigenen Leinen, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen annehmen oder Verantwortungen ohne Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L übernehmen.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne Person an Bord an einem ungeschützten Ort zu docken oder zu ankern.
Der MIETER/KUNDE ist für alle Schäden oder Verluste verantwortlich, die während des Mietzeitraums am gemieteten Boot entstehen oder auftreten, sowie für den Verlust oder die Beschädigung jeglicher seiner Elemente oder Zubehörteile, einschließlich des Paddleboards, des Elektromotors oder des Beibootes.
Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über Wetterbedingungen oder Meeresverhältnisse (über Stärke 6 Beaufort oder bei Wind über 25 Knoten) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder in den nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.
VERMIETER/SAILWAY S.L haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Sein Verlust oder seine Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DES BOOTES
Der MIETER/KUNDE wird das Boot am in den besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und Datum in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat, mit vollen Treibstoff- und Wassertanks sowie ordnungsgemäß verstauter Ausrüstung. Wird das Boot nicht in diesen Bedingungen zurückgegeben, wird die Kosten für das Befüllen dieser Tanks von der Kaution abgezogen.
Der MIETER/KUNDE hat die Reise zu planen, um das Boot innerhalb des Vertragsschlusses zurückzugeben, wobei etwaige widrige Situationen zu berücksichtigen sind. Diese werden jedoch in keinem Fall als Grund ausreichen, um die Rückgabe des Bootes zu verzögern. Falls aufgrund plötzlich auftretender und unvorhersehbarer widriger Witterung die Rückgabe des Bootes verzögert wird, ist der Mieter verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über diese Ereignisse zu informieren.
Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe des Bootes gemäß den vereinbarten Fristen zu planen, wobei etwaige widrige Situationen berücksichtigt werden, die auftreten können. Diese werden in keinem Fall als ausreichender Grund für eine Verzögerung der Rückgabe des Bootes angesehen. Im Falle von plötzlich auftretenden und unvorhersehbaren widrigen Wetterbedingungen, die eine Verzögerung der Rückgabe des Bootes verursachen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu benachrichtigen.
Die Übergabe des Bootes außerhalb der im Check-in vereinbarten Fristen wird mit einer Gebühr von 60 € + MwSt. für jede Stunde Verspätung bei der Übergabe des Bootes bestraft. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung angeführt werden.
Bei der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Überprüfung des Bootes sowie des Inventars und der Ausrüstung durch den VERMIETER/SAILWAY S.L. Wenn Schäden am Boot oder Verluste oder Beschädigungen seiner Ausrüstung oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch festgestellt werden, wird der VERMIETER/SAILWAY S.L den Betrag von der Kaution abziehen, der erforderlich ist, um diese Schäden zu beheben. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien über die Bedingungen der Rückgabe des Bootes und der inventarisierten Güter wird die Kaution zum Zeitpunkt des Abschlusses der Streitigkeit zurückgegeben.
Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde oder wie zuvor zwischen den Parteien vereinbart.
Für die Rückgabe in einem anderen Hafen benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die aus diesem Wechsel des Rückgabeortes entstehen.
VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L das Doppelte des Tagesmietpreises für jeden Tag der Verspätung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
- Alle Kosten zu tragen, die aus dieser Verzögerung entstehen, sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume gebucht haben.
Wenn das Boot nach Ablauf von 24 Stunden nach Vertragsende nicht zurückgegeben wurde und keine Nachrichten darüber vorliegen, wird eine Suche eingeleitet und dessen Verschwinden den maritimen Behörden gemeldet. Die damit verbundenen Kosten trägt der MIETER/KUNDE.
Auch die Zeit, die für die Reparatur von Schäden am Boot oder für die zweite Reparatur derjenigen, die der Mieter repariert hat oder an die Reparatur beauftragt hat, jedoch nicht korrekt repariert wurden, wird als Verzögerung bei der Rückgabe angesehen.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND DEFEKTE.
Wenn der VERMIETER/SAILWAY S.L mit der Lieferung des Bootes verzögert ist oder nicht in der Lage ist, es aus technischen Gründen oder aus einem anderen von der Firma nicht zu vertretenden Grund zu liefern, wird ein Boot mit ähnlichen oder gleichen Eigenschaften zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Kunde, je nach Wahl, ein Boot einer niedrigeren Kategorie erhalten (mit entsprechendem Rückerstattungsanspruch des anteiligen Mietpreises) oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrags und die Rückerstattung des bis zur Mitteilung datierten Betrags verlangen, ohne das Boot nutzen zu können.
Falls während der Mietzeit am gemieteten Boot Schäden, Defekte, Beschädigungen oder Materialverluste auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies sofort der VERMIETER/SAILWAY S.L zu melden, die die erforderlichen Anweisungen geben wird.
Falls es zu Unfällen mit Beteiligung Dritter kommt, müssen diese vom Mieter bei den zuständigen Behörden erklärt werden.
Der MIETER/KUNDE muss der VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Vorfall, Defekt oder Zwischenfall, unabhängig von der Natur, informieren. Wird die sofortige Information versäumt, verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung. Im Falle eines Unfalls muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, in dem die Gründe, Umstände und Folgen des Vorfalls detailliert angegeben sind, sowie, wenn bekannt, Name, Nachname und Adresse des Verursachers sowie die Namen und Adressen von Zeugen und Geschädigten. Der Mieter verpflichtet sich, mit der Vermietgesellschaft und der Versicherungsfirma bei der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen und Verfahren zu kooperieren.
Wenn aufgrund eines während der Vermietung aufgetretenen Defekts oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind, die Nutzung des gemieteten Bootes nicht mehr möglich ist, erstattet VERMIETER/SAILWAY S.L den anteiligen Betrag für die Tage, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte, oder stellt ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. Dies gibt jedoch in keinem Fall das Recht auf eine Verlängerung der Mietzeit. Der MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne zuvor den Defekt der VERMIETER/SAILWAY S.L angezeigt zu haben, die ihre Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die durch Nachlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDEN verursacht werden, sind von diesem in vollem Umfang zu tragen und VERMIETER/SAILWAY S.L beendet diesen Vertrag und behält sich die Ausübung des Anspruchs auf die Schäden und Verluste, die der Defekt verursachen könnte, vor. In diesem Fall gilt nicht, was im ersten Absatz dieser Bestimmung vorgesehen ist. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt beim Gebrauch und bei der Handhabung der Toilette walten lassen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Hygieneartikel, Toilettenpapier, Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Gegenstände, die eine Verstopfung verursachen könnten, hineingeworfen werden. Jeder Verstoß gegen diese Regeln, die während der Mietzeit zu einer Verstopfung der Toilette führen, muss vom Kunden mit 450 € + MwSt. für die Schäden, die dem Unternehmen entstanden sind, bezahlt werden. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlung kann die Vermietgesellschaft/charter SAILWAY S.L den Betrag von der Kaution abziehen oder die Kosten auf die Kreditkarte des Kunden übertragen.
Der MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L, den Vermieter von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden, die an Gegenständen entstehen, die vom Mieter oder von anderen Personen, die an Bord sind, innerhalb oder über das im Vertrag genannte Boot gelassen, aufbewahrt oder transportiert wurden, sei es vor oder während der Gültigkeitsdauer.
Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und diese Anzeige dem Vermieter vorzulegen.
STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
Der MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren, wobei die Stornokosten wie folgt sind:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums erfolgt, zahlt er SAILWAY S.L 30 % des Mietpreises.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums erfolgt, zahlt er SAILWAY S.L 100 % des Mietpreises.
Bei gewaltsamem Missbrauch des Bootes, der gegen die geltenden Vorschriften verstößt, ist dies ein Grund für die automatische Kündigung des Vertrages, wobei die an SAILWAY S.L gezahlten Beträge einbehalten werden.
Wenn die vom Mieter vorgelegten Dokumente ihn nicht zur Führung des Bootes berechtigen oder nicht über die erforderlichen technischen Fähigkeiten verfügen, wird der Vertrag sofort für nichtig erklärt und die bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Beträge (außer die Kaution, die zurückgezahlt wird) bleiben bei der VERMIETER/SAILWAY S.L als Schadensersatz.
KÜNDIGUNG AUS INITIATIVE DES VERMIETERS
SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, wenn sie aus Gründen, die nicht in ihrer Macht stehen, dem Mieter das im Vertrag vorgesehene Boot am vorgesehenen Liefertermin nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall erstattet SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN den dem MIETER/KUNDEN geleisteten Betrag, der den nicht genutzten Miettagen entspricht. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE gegen den VERMIETER/SAILWAY S.L Schadensersatz für die Unverfügbarkeit des im Rahmen dieses Vertrages genannten Bootes verlangen.
VERWALTUNGSAUFBEHALTE
Die Nachlässigkeit oder der unsachgemäße Gebrauch des Bootes, der gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch den MIETER/KUNDEN verstößt, ist hinreichender Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge bei SAILWAY S.L verbleiben, ohne dass der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung hat. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Zollbestimmungen oder andere Verwaltungsbestimmungen wird dieser für alle Geldstrafen, Sanktionen oder Verantwortlichkeiten verantwortlich sein, die anfallen können, sowie für alle Konsequenzen. Im Falle der Beschlagnahme des Bootes zahlt der Kunde dem Vermieter eine Entschädigung für die dadurch entstandenen Schäden und Verluste, die dem doppelten Tagesmietpreis für jeden Tag entsprechen, der bis zur Rückgabe und Übergabe des Bootes vergeht. Im Falle der Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE die hinterlegten Beträge zugunsten von SAILWAY.
ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE JURISDIKTION
Das anwendbare Recht ist das spanische. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle aus diesem Vertrag resultierenden Fragen, der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale von Vigo und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen gemäß spanischem Recht zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Dokumente zu wahren, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder auf die sie Zugang haben, und diese Informationen nicht direkt oder indirekt aus dieser vertraglichen Beziehung zu offenbaren oder zu verwenden.
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 700 € / Tag, 3.500 € / Woche
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 480 € / Tag, 1.600 € / Woche
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
- Kaution: 0 €
Check-in und Check-out
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 10,60 m
- Maximaler Tiefgang: 2,20 m
- Breite: 3,50 m
Tanks
- Kraftstofftank: 1 X 90L
Unterkünfte
Kapazität: 8 Personen
Umbaubarer Salon: Ja
Gäste
- 2 Kabinen
- 1 WC
Ausrüstung
Unterkunft
- Personen: 8
- Übernachtungen: 6
- Toiletten: 1
- 2 Doppelkabinen
- 1 umwandelbares Wohnzimmer
Navigation
- Autopilot
- Ferngläser
- Windmessinstrumente
- GPS
- Echolot nautisch
- Funkgerät UKW-Funk
- Geschwindigkeitsmesser
- Anker
- Segelreparaturset
- Werkzeuge
- Anker
- Notschiffahrstuhl
- Erste-Hilfe-Set
- Navigationslichter
Innenraum
- Batterieladegerät 220v
- Küche
- Warmwasser
- Ofen
- Kühlschrank
- Küchenutensilien
- Radio AM/FM
- Frischwasser
- Kaffeemaschine
- Schwarzwassertank
- Gasflasche
- Gasherd
- 12 Volt Steckdose
- 220 Volt Steckdose
- Taschenlampe
- Taschenlampe
Sonstiges
- Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra
Außenbereich
- Badelautsprecher
- Cocktailtisch
- Beiboot
- Lattengroßsegel
- Außendusche
- Rollgenua
- Teakholz-Cockpit
- Schmutzwassertauchpumpe
- Schnorchelmaske
- Elektrische Bilgepumpe
- Außenlautsprecher
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Diesel
- Gesamtleistung: 28 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.