2017 | Elan Impression 40 | 12 m | Von 600 € / Tag

Nautische Dienstleistungen
Vigo, Spanien
Nur Bootsvermietung

Beschreibung

Elan Impression 40

Freundschaft - Segelboot

  • Jahr: 2017
  • Rumpflänge: 11,9 m
  • Breite: 3,9 m
  • Tiefgang: 1,8 m
  • Motor: 1 x 40,6 PS
  • Kraftstofftank: 170 l
  • Kraftstoffart: Diesel

Elan Impression 40

Freundschaft - Segelboot

  • Jahr: 2017
  • Rumpflänge: 11,9 m
  • Breite: 3,9 m
  • Tiefgang: 1,8 m
  • Motor: 1 x 40,6 PS
  • Kraftstofftank: 170 l
  • Kraftstoffart: Diesel

Mietbedingungen

PflichtextrasHafengebühr (350 €)Lieferung / Abholung (35 €)Endreinigung (90 €)Optionale ExtrasSpäte Abreise (200 €) (Abfahrt um 14:00 Uhr)Aussenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung für das Beiboot, ein kleiner Aussenbordmotor, der Ihnen das Rudern zum Ufer erspart.)Paddle Board (50 €) (Ein Paddle Board von über 3 Metern)Skipper (220 €/Tag)Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sätze zu einem günstigeren Preis zu erhalten.)GEGENSTANDGegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen...

Pflichtextras

  • Hafengebühr (350 €)
  • Lieferung / Abholung (35 €)
  • Endreinigung (90 €)

Optionale Extras

  • Späte Abreise (200 €) (Abfahrt um 14:00 Uhr)
  • Aussenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung für das Beiboot, ein kleiner Aussenbordmotor, der Ihnen das Rudern zum Ufer erspart.)
  • Paddle Board (50 €) (Ein Paddle Board von über 3 Metern)
  • Skipper (220 €/Tag)
  • Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sätze zu einem günstigeren Preis zu erhalten.)

GEGENSTAND

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Bootes in seetauglichem Zustand, ausschließlich für Freizeit- und Sportsegeln gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.

MIETDAUER

Der MIETER/KUNDE mietet das referenzierte Boot für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer. Diese Frist kann mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis beider Parteien verlängert werden.

Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die ihm zuzurechnen ist, führt nicht zur Verlängerung der Mietdauer.

Eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN an seinem Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L. dazu, die Kaution einzubehalten und vom Mieter gemäß den Bedingungen in der Klausel Nachforderungen zu stellen.

ABHOL- UND LIEFERORT

Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN am im Vertrag angegebenen Hafen und zur vereinbarten Uhrzeit übergeben. Das Boot wird versichert, fahrbereit mit voller Ausstattung sowie gefüllten Wasser-, Kraftstoff- und Gasvorräten übergeben.

Wenn ungünstige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seine ursprüngliche oder nachfolgende Abfahrt zu verschieben, gibt es weder Preisreduzierungen noch eine Verlängerung der im Vertrag festgelegten Fristen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung beider Parteien.

Vor der Übergabe des Bootes inspizieren beide Parteien das Boot und unterschreiben den CHECK IN (Inventar). Nach dieser Prüfung unterschreibt der Mieter das CHECK IN (Inventar) als Zustimmung. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzen voraus, dass es sich in gutem Zustand befindet und dass der Mieter die Vertragsbedingungen akzeptiert.

Das Boot muss an den Vermieter entsprechend der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages vorgesehenen Fristen zurückgegeben werden und gemäß den in der Klausel festgelegten Vorschriften.

KAUTION

Der Mieter muss die im Vertrag angegebenen Kautionsbeträge an den VERMIETER/SAILWAY S.L. übergeben.

DER MIETER/KUNDE wird bei Vertragsunterzeichnung die in den Besonderen Bedingungen beschriebene Kaution hinterlegen. Die Kaution wird mittels einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zu sichern. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes von SAILWAY sowie die Erfüllung der Pflichten des Mieters überprüft wurde. Es kann erforderlich sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach der Rückgabe des Bootes zurückzubehalten.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L ist verantwortlich für Schäden, Verluste oder Ausfälle, die sowohl am gemieteten Boot als auch an dessen Zubehör, wie dem Beiboot und allem, was im gemeinsam unterzeichneten "Check in-out" Dokument inventarisiert wurde, entstehen. Im Falle solcher Umstände oder Verzögerungen bei der planmäßigen Rückgabe, behält sich der VERMIETER/SAILWAY S.L das Recht vor, die Kaution einbehalten und zu verzinsen, bis die entstandenen Schäden oder Verluste, einschließlich materieller und entgangener Gewinne, ausgeglichen sind. Der MIETER/KUNDE zahlt den vollen Kautionsbetrag basierend auf den Rechnungen für diese Schäden, Verluste oder Reparaturen, die von den entsprechenden Anbietern von Sailway in Rechnung gestellt werden.

Der MIETER/KUNDE muss SAILWAY S.L. sofort über Unfälle, Schäden oder Vorfälle informieren, ganz gleich, welcher Art. IMFALL EINER NICHTSOFORTIGEN INFORMIERUNG VERLIERT DER KUNDE DIE VOLLE Kaution wegen schwerer Vertragsverletzung. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht über die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls, sowie, wenn bekannt, die Namen, Adressen und Details der Beteiligten und Zeugen erstellt werden. Als Unfall im Rahmen dieses Vertrages gilt jedes zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Ereignis.

KOSTEN NOT INCLUDED IM MIETPREIS

Im Mietpreis sind weder Kraftstoffverbrauch noch Liegeplätze in einem anderen Hafen als dem Heimathafen des Bootes enthalten, was immer zu Lasten des MIETERS/KUNDEN geht.

KRAFTSTOFF. Der MIETER/KUNDE muss das Boot in vollem Tank sowie mit vollgefüllten Wasserbehältern an VERMIETER/SAILWAY S.L zurückgeben und ist verpflichtet, den Beleg für das Tanken beim Check-out des Bootes dem Sailway-Personal vorzulegen. Bei fehlendem Tanken wird der gesamte Verbrauch plus eine Vertragsstrafe von 50 € + MwSt von der Kaution abgezogen.

VERSICHERUNG

Das Objekt dieses Vertrages ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auf dem Boot befindet sich das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Deckungszertifikat.

Der Kunde erklärt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit dem gewählten Versicherungsschutz einverstanden zu sein und verpflichtet sich, diese Bedingungen und Verpflichtungen einzuhalten. Der Kunde haftet für Schäden, Verluste, Sach- oder Personenschäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Maximum von 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.

Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, dessen Besatzung, Passagiere, Dritte oder andere Güter betrifft, ist der Mieter verpflichtet, einen schriftlichen Unfallbericht an VERMIETER/SAILWAY S.L mit den Ursachen, Umständen und Folgen des Vorfalls, sowie den Namen, Adresse und Details des Verursachers und der Zeugen abzugeben und ebenfalls die Namen oder Adressen der Betroffenen, falls vorhanden.

NUTZUNG DES BOOTES

Das Objekt dieses Vertrages wird ausschließlich für Freizeitfahrt verwendet und darf nicht für kommerzielle, gewinnbringende oder illegale Aktivitäten genutzt werden.

DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so wie sein eigenes gemäß den Regeln des guten Seemanns zu nutzen und die von den maritimen, zollrechtlichen, gesundheitlichen und Steuerbehörden sowie gegebenenfalls nationalen oder ausländischen Polizeibehörden festgelegten Regeln zu respektieren. Im Falle von Verstößen gegen die Verordnungen ist der Mieter für alle damit verbundenen Bußgelder usw. verantwortlich.

Das Boot darf nur innerhalb der Gewässer, die für seine Kategorie genehmigt sind, navigieren. Unter keinen Umständen darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, an Bord die maximal erlaubte Personenzahl gemäß dem Sicherheitszertifikat nicht zu überschreiten. Wenn der Mieter während der Mietdauer an einem Sportwettbewerb oder einer Regatta teilnehmen möchte, ist er verpflichtet, SAILWAY S.L. darüber zu informieren und die erforderlichen Zusatzgebühren für die spezifische Versicherung zu bezahlen, um an dem Boot, das in diesem Vertrag Gegenstand ist, teilnehmen zu können.

DER MIETER/KUNDE stellt sicher, dass er über das erforderliche Wissen und die Erfahrung für die Durchführung der Reise verfügt und den dafür erforderlichen Bootsführerschein besitzt. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise unterzuvermieten. Der MIETER/KUNDE bestätigt, dass der im Vertrag benannte Kapitän über das notwendige Wissen und die Erfahrung zur sicheren Führung des gemieteten Bootes verfügt, der über die gesetzlich erforderlichen Lizenzen in Spanien verfügt und diese während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden zur Verfügung hat. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist SAILWAY S.L. von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus unzureichenden Kenntnissen des Kapitäns ergeben könnte.

SAILWAY S.L. behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Kapitän nicht über die erforderlichen Schulungen und Qualifikationen zur sicheren Führung des Bootes verfügt. SAILWAY S.L. ist nicht verantwortlich dafür, ob die Qualifikation im spanischen Hoheitsgebiet gültig ist, sei es ein spanischer oder ausländischer Bootsführerschein. Jegliche Verantwortung, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen, die sich aus dieser Qualifikation ergeben, liegen in voller Verantwortung des MIETERS/KUNDEN.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, dies ist von SAILWAY S.L. genehmigt.

Das Mitbringen von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens untersagt.

Das Schleppen anderer Boote ist völlig verboten, es sei denn in Notfällen; zudem darf das gemietete Boot nur in diesen Fällen und immer mit eigenen Leinen geschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE trifft keine Vereinbarungen oder übernimmt keine Verantwortung ohne die Genehmigung von SAILWAY S.L.

DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne an Bord befindliche Person an einem nicht geschützten Hafen oder Ankerplatz zu vertauen.

DER MIETER/KUNDE ist verantwortlich für jeglichen Schaden oder Verlust, der am gemieteten Boot während der Mietzeit verursacht wird, sowie für den Verlust oder das Verschwinden von Zubehör oder Teilen, einschließlich Paddle Board, Elektromotor oder Beiboot.

Bei gefährlichen Wetter- oder Seewetterberichten (über Stärke 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder in den nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.

SAILWAY S.L. übernimmt keine Verantwortung für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Dessen Verlust oder Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.

RÜCKGABE DES BOOTES

DER MIETER/KUNDE gibt das Boot am im Vertrag angegebenen Ort und Datum zurück, in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, mit vollem Kraftstoff- und Wassertank sowie mit der Ausstattung und den Vorräten ordnungsgemäß verstaut und angeordnet. Wenn das Boot nicht in diesem Zustand zurückgegeben wird, werden die Kosten für das Nachfüllen der Behälter von der Kaution abgezogen.

DER MIETER/KUNDE muss die Reise planen, um das Boot innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zurückzugeben, wobei er mögliche ungünstige Situationen berücksichtigen muss. Diese sind jedoch nicht in keinem Fall ein ausreichender Grund für eine Verspätung bei der Rückgabe des Bootes. Im Falle plötzlicher und unvorhersehbarer schlechter Witterung, die die Rückgabe des Bootes verzögern verursacht, muss der Mieter SAILWAY S.L. umgehend über solche Vorkommnisse informieren.

Der Mieter muss die Reise so planen, dass die Rückgabe des Bootes innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, wobei er mögliche ungünstige Situationen berücksichtigen muss. Diese werden jedoch in keinem Fall als ausreichender Grund für eine Verspätung bei der Rückgabe des Bootes anerkannt. Im Falle plötzlicher und unvorhersehbarer schlechter Witterung, die die Rückgabe des Bootes verzögert, muss der Mieter den Vermieter informieren.

Die Rückgabe des Bootes außerhalb der im Check-in vereinbarten Fristen wird mit 60 € + MwSt. pro Stunde Verspätung bei der Rückgabe des Bootes bestraft. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung angeführt werden.

Bei Rückgabe des Bootes wird eine Überprüfung des Bootes sowie des Inventars und der Ausrüstung durch SAILWAY S.L. durchgeführt. Sollten Schäden am Boot oder Verlust oder Bruch von Ausrüstung oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung festgestellt werden, zieht SAILWAY S.L. die notwendigen Beträge zur Begleichung dieser Schäden von der Kaution ab. Sollten Differenzen zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und der inventarisierten Güter bestehen, wird die Kaution zum Zeitpunkt der Beendigung des Streits zurückgegeben.

Das Boot muss an den Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde oder wie vorher zwischen den Parteien vereinbart.

Um das Boot in einem anderen Hafen zurückzugeben, benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die aus diesem Wechsel des Rückgabeortes entstehen.

VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE

Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:

  • SAILWAY S.L. den doppelten Tagesmietpreis für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
  • Alle Kosten zu übernehmen, die sich aus dieser Verzögerung sowohl für SAILWAY S.L. als auch für deren Kunden ergeben, die das Boot für nachfolgende Zeiträume gebucht haben.

Wenn das Boot 24 Stunden nach Vertragsschluss nicht zurückgegeben wurde und keine Nachrichten vorliegen, wird mit der Suche begonnen, wobei die Marinebehörden informiert werden. Die Kosten, die hieraus entstehen, trägt der MIETER/KUNDE.

Ebenfalls als Verzögerung bei der Rückgabe gilt die Zeit, die für die Reparatur von Schäden am Boot oder für die zweite Reparatur derjenigen, die durch den Mieter repariert oder zur Reparatur geschickt wurden, aber nicht ordnungsgemäß repariert wurden, benötigt wird.

SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND PLEITEN.

Wenn SAILWAY S.L. bei der Übergabe des Bootes in Verzug gerät oder es aus technischen Gründen oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, nicht möglich ist, das Boot zu übergeben, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften bereitgestellt. Sollte dies nicht möglich sein und auf Wunsch des Kunden, wird ein Boot niedrigerer Kategorie (bei entsprechender prozentualer Rückerstattung der Mietpreis-Differenz) angeboten, oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis zu diesem Datum gezahlten Betrags beantragen, wobei die Nutzung des Bootes ausgeschlossen ist.

Wenn während der Mietperiode am gemieteten Boot Schäden, Defekte oder Materialverluste auftreten, hat der Mieter dies sofort SAILWAY S.L. zu melden, die die entsprechenden Anweisungen erteilen wird.

Sollten Unfälle mit Beteiligung Dritter auftreten, müssen diese vom Mieter bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.

DER MIETER/KUNDE muss SAILWAY S.L. unverzüglich über jeden Unfall, Schaden oder Vorfall, unabhängig von seiner Art, informieren. Im Falle einer nicht sofortigen Information verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund schwerer Vertragsverletzung. Im Falle von Unfällen muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht verfassen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls detailliert werden, einschließlich, sofern bekannt, die Namen, Adressen und Daten des Verursachers und der Zeugen und die Namen oder Adressen der Betroffenen, sofern vorhanden. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und mit der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Reklamationen und Verfahren zusammenzuarbeiten.

Wenn aufgrund von Panne während der Mietzeit oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind, der Aufenthalt auf dem gemieteten Boot nicht mehr möglich ist, erstattet SAILWAY S.L. den anteiligen Betrag für die Tage, an denen das Boot nicht benutzt werden konnte, oder stellt ein Boot ähnlicher Art zur Verfügung. In keinem Fall führt dies zu einer Verlängerung der Mietdauer. DER MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne den VERMIETER/SAILWAY S.L. über den Schaden informiert zu haben, der deren Genehmigung erfordert. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die aufgrund von Nachlässigkeit, Untauglichkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDEN entstehen, müssen von diesem vollständig beglichen werden und SAILWAY S.L. behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die Forderung nach Schadensersatz für die verursachten Schäden zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des ersten Absatzes dieser Bedingung nicht. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt bei der Benutzung und Handhabung der Toilette walten lassen, um jegliche Beschädigung oder Verstopfung zu vermeiden. Es dürfen keine Hygienepapiere, intime Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Elemente, die ein Verstopfen ermöglichen könnten, entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln, die während der Mietzeit zu Verstopfungen jeglicher Art in der Toilette führen, muss der Kunde die Gebühren in Höhe von 450 € + MwSt. für die von dem Unternehmen verursachten Schäden begleichen. Sollte dieser Betrag nicht beglichen werden, behält sich das Mietunternehmen/der Charterer SAILWAY S.L. vor, diesen von der Kaution abzuziehen oder direkt von der Kreditkarte des Kunden zu verlangen.

DER MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L. von jeglicher Verantwortung für Verlust oder Schäden, die an Gegenständen, die vom Mieter oder anderen Personen, die an Bord sind, in oder auf dem Vertragspartner-Boot hinterlegt, gelagert oder transportiert werden, entstehen, unabhängig davon, ob dies vor oder während der Laufzeit des Vertrages geschieht.

Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und eine Kopie dieser Anzeige dem Vermieter zu übergeben.

STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG

DER MIETER/KUNDE kann den vorliegenden Vertrag stornieren, wobei die Stornogebühren wie folgt festgelegt sind:

  • Bei Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode beträgt die Gebühr 30 % des Mietpreises an SAILWAY S.L.
  • Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode beträgt die Gebühr 100 % des Mietpreises an SAILWAY S.L.

Im Falle von Nachlässigkeit bei der Benutzung des Bootes unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze kann dies zur automatischen Auflösung des Vertrages führen, wobei die an SAILWAY S.L. gezahlten Beträge verloren gehen.

Wenn die vom Mieter eingereichten Unterlagen ihn nicht zur Führung des Bootes berechtigen oder nicht die ausreichenden technischen Kompetenzen nachweisen, wird der Vertrag sofort für beendet erklärt, wobei die bis dahin gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückgegeben wird) als Schadensersatz im Eigentum von SAILWAY S.L. verbleiben.

AUFLÖSUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS

SAILWAY S.L. kann diesen Vertrag auflösen, falls es aus Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, nicht möglich ist, dem Mieter das gebuchte Boot am vereinbarten Lieferdatum zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird SAILWAY S.L. dem MIETER/KUNDEN den Betrag für die Tage zurückerstatten, an denen das Boot nicht in Anspruch genommen wurde. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE von SAILWAY/SAILWAY S.L. eine Entschädigung für die Unverfügbarkeit des im vorliegenden Vertrag betroffenen Bootes verlangen.

VERWALTUNGSBEHÄFTEN

Nachlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen, seitens des MIETERS/KUNDEN, ist ausreichender Grund für die sofortige Auflösung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge im Eigentum von SAILWAY S.L. ohne Rückerstattungsanspruch für den Mieter verbleiben. Im Falle von Verstößen durch den Kunden gegen die Zollbestimmungen oder andere Verwaltungsbehörden ist dieser verantwortlich für alle Bußgelder, Strafen oder Haftungen, die zu erheben sind, sowie für alle Folgen. Sollte das Boot beschlagnahmt werden, hat der Kunde an den Vermieter eine Entschädigung zu zahlen, die dem doppelten Mietpreis pro Tag für jeden Tag entspricht, der verstreicht, bis das Boot zurückgegeben wird. Im Falle einer Beschlagnahme hat der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen zu zahlen. In beiden Fällen wird der MIETER/KUNDE die Überweisungen an SAILWAY verlieren.

ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

Das anwendbare Recht ist spanisch. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für jegliche Fragen aus diesem Vertrag, der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale von Vigo, wobei jede andere zuständige Gerichtsbarkeit gemäß dem spanischen Recht ausgeschlossen ist.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über Informationen und Dokumentationen zu wahren, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder darauf zugegriffen wird, und keine Informationen weder direkt noch indirekt aus dieser vertraglichen Beziehung zu offenbaren oder zu verwenden.

Preisgestaltung

  • Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 760 € / Tag, 3.800 € / Woche
  • Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 600 € / Tag, 2.000 € / Woche
  • MwSt.: Inklusive

Miettyp

  • Bootsvermietung nur (ohne Skipper)

    Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich

  • Endreinigung nach Charter: 90 €
  • Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein

Abmessungen und Maße

Abmessungen

  • Gesamtlänge: 11,90 m
  • Maximaler Tiefgang: 1,80 m
  • Breite: 3,90 m

Tanks

  • Kraftstofftank: 1 X 170L

Unterkünfte

Kapazität: 9 Personen

Umbaubarer Salon: Ja

Gäste

  • 3 Kabinen
  • 1 WC
  • 1 Kojen

Ausrüstung

Unterkunft

  • Personen: 9
  • Übernachtungen: 8
  • Toiletten: 1
  • 3 Doppelkabinen
  • 1 umwandelbares Salon

Navigierung

  • Autopilot
  • Ferngläser
  • Windmessgerät
  • GPS
  • Kartenplotter
  • Echolot nautisch
  • Funkgerät UKW-Funk
  • Geschwindigkeitsmesser
  • Anker
  • Heckstrahlruder
  • Segelreparaturset
  • Werkzeuge
  • Notsteuerruder
  • Erste-Hilfe-Set
  • Navigationslichter

Innenbereich

  • Küche
  • Warmwasser
  • Musikanlage
  • Ofen
  • Kühlschrank
  • Küchengeschirr
  • Radio am/fm
  • CD-Radio
  • Frischwasser
  • Kaffeemaschine
  • Sammelbehälter für Abwasser
  • Gasflasche
  • Gasherd
  • 12-Volt-Steckdose
  • 220-Volt-Steckdose
  • Taschenlampe
  • Taschenlampe

Sonstiges

  • Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra

Außenbereich

  • Bimini-Top-Top
  • Bugstrahlruder
  • Barlautsprecher
  • Steuertisch
  • Beiboot
  • Außendusche
  • Rollgenua
  • Segel Rollgroßsegel
  • Spritzschutz
  • Teakholz-Kabine
  • Teakholz-Deck
  • Klein Kühlschrank
  • Bilgepumpe
  • Badeleiter
  • Badeplattform
  • Tauchermaske
  • Elektrische Bilgepumpe
  • Außenlautsprecher
  • Deckdusche
  • Polster für die Badeplätze
  • Sitze auf beiden Heckbalkonen

Motorisierung und Antrieb

Motor 1

  • Marke: N/A
  • Kraftstoff: Diesel
  • Gesamtleistung: 40 hp

Haftungsausschluss

Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.

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