2007 | Hanse 430E | 13 m | Von 690 € / Tag

Nautische Dienstleistungen
Vigo, Spanien
Nur Bootsvermietung

Beschreibung

Hanse 430E

Embla - Segelboot

  • Jahr: 2007
  • Rumpflänge: 13,2 m
  • Breite: 4,2 m
  • Motor: 1 x 36 PS

Hanse 430E

Embla - Segelboot

  • Jahr: 2007
  • Rumpflänge: 13,2 m
  • Breite: 4,2 m
  • Motor: 1 x 36 PS

Mietbedingungen

PflichtextrasHafengebühr (250 €)Übergabe / Abholung (35 €)Endreinigung (90 €)Optionale ExtrasSkipper (220 €/Tag)GegenstandGegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den besonderen Bedingungen genannten Bootes, in gutem navigierbaren Zustand, ausschließlich für den privaten Freizeit- und Sportsegelgebrauch, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.MIETDAUERDer MIETER/KUNDE mietet das genannte Boot für die in den besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer.Die Mietdauer kann durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung beider Parteien...

Pflichtextras

  • Hafengebühr (250 €)
  • Übergabe / Abholung (35 €)
  • Endreinigung (90 €)

Optionale Extras

  • Skipper (220 €/Tag)

Gegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den besonderen Bedingungen genannten Bootes, in gutem navigierbaren Zustand, ausschließlich für den privaten Freizeit- und Sportsegelgebrauch, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.

MIETDAUER

Der MIETER/KUNDE mietet das genannte Boot für die in den besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer.

Die Mietdauer kann durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung beider Parteien verlängert werden.

Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEn, die diesem zuzurechnen ist, führt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.

Eine verspätete Rückgabe des Boots durch den MIETER/KUNDEn am Basis-Hafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L dazu, die Kaution zu behalten und Schadensersatz gemäß den Bestimmungen der Klausel zu verlangen.

ABHOL- UND ÜBERGABESTELLE

Das Boot wird dem MIETER/KUNDEn am im Vertrag angegebenen Hafen und zu der festgelegten Uhrzeit übergeben. Das Boot ist versichert, seefertig, mit vollständiger Ausstattung sowie vollen Tanks für Wasser, Treibstoff und Gas.

Wenn ungünstige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEn zwingen, seine ursprüngliche oder nachfolgende Abfahrt zu verschieben, führt dies weder zu einer Preissenkung noch zu einer Verlängerung des in diesem Dokument festgelegten Zeitraums, es sei denn, es wurde ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart.

Vor der Übergabe des Bootes werden beide Parteien das Boot inspizieren und das Check-in (Inventar) unterzeichnen. Nach dieser Überprüfung unterschreibt der Mieter das Check-in (Inventar), um sein Einverständnis zu bestätigen. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzen voraus, dass es sich in gutem Zustand befindet und dass der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.

Das Boot muss innerhalb des in den besonderen Bedingungen dieses Vertrags festgelegten Zeitraums an den Vermieter zurückgegeben werden, gemäß den Angaben in der Klausel.

KAUTION

Der Mieter muss dem VERMIETER/SAILWAY S.L die in den besonderen Bedingungen angegebene Kautionssumme übergeben.

DER MIETER/KUNDE übergibt bei der Unterzeichnung des Vertrages die in den besonderen Bedingungen beschriebene Kaution. Die Kaution wird mittels einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEn zurückerstattet, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters von SAILWAY überprüft wurden. Hierfür kann es erforderlich sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach Rückgabe des Bootes zu behalten. Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die an dem gemieteten Boot oder an seinen Zubehörteilen, wie z.B. dem Beiboot oder allem, was im von beiden Parteien unterzeichneten Dokument „Check in-out“ inventarisiert wurde, entstehen. Wenn eine der oben genannten Umstände, oder eine Verzögerung bei der vereinbarten Rückgabe eintritt, behält der VERMIETER/SAILWAY S.L die Kaution ein und nutzt sie zur Deckung der erlittenen Schäden oder Verluste, sowohl materiell als auch aufgrund entgangenen Gewinns. Der MIETER/KUNDE wird den Gesamtbetrag der hinterlegten Kaution gemäß den Rechnungen für solche Schäden, Verluste oder Reparaturen gemäß den Anbietern von Sailway und den entsprechenden Arbeitskosten bezahlen.

Der MIETER/KUNDE muss unverzüglich SAILWAY S.L über jeden Unfall, Vorfall, Schäden oder Störungen informieren, unabhängig von ihrer Art. BEI NICHTSOFORTIGER INFORMIERUNG VERLIERT DER KUNDE DIE GESAMTE KAUTION FÜR SCHWERWIEGENDEN VERTRAGSVERSTOSS. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht erstellt werden, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, sofern bekannt, Name, Vorname und Adresse des Verursachers und der Zeugen sowie die Namen und Adressen der Geschädigten, falls vorhanden, angegeben werden. Als Unfall gilt, für die Zwecke dieses Vertrages, jede zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Handlung.

DAUER DES MIETPREISES AUSGESCHLOSSEN

Im Mietpreis sind weder die Treibstoffkosten noch die Aufenthaltskosten in einem Hafen außerhalb des Basis-Hafens des Bootes, die immer vom MIETER/KUNDEn zu tragen sind, enthalten.

TREIBSTOFF

Der MIETER/KUNDE ist verpflichtet, das Boot mit vollem Treibstofftank an den VERMIETER/SAILWAY S.L zurückzugeben und ist verpflichtet, den Kraftstoffbeleg dem Sailway-Personal zum Zeitpunkt des Check-outs des Bootes vorzulegen. Bei nicht betanken wird der gesamte Verbrauch sowie eine Strafe von 50€ + MwSt. wegen Vertragsverletzung von der Kaution abgezogen.

VERSICHERUNG

Das im Rahmen dieses Vertrags gemietete Boot ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Zertifikat über die Deckungen.

Der Kunde bestätigt, dass er die Versicherungsbedingungen gelesen hat und mit den abgeschlossenen Deckungen einverstanden ist, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Sach- oder Personenschäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500€ Kaution für Segelboote und 1.500€ Kaution für Motorboote.

Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, die Besatzung, Passagiere, Dritte oder in irgendeiner Weise betroffene Vermögenswerte betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht erstellen und SAILWAY S.L die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls mitteilen sowie die Namen, Vornamen und Adresse des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden.

NUTZUNG DES BOOTES

Das in diesem Vertrag genannte Boot wird ausschließlich für Freizeitfahrten genutzt und darf nicht für kommerzielle, gewinnbringende oder illegale Aktivitäten verwendet werden.

DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so zu nutzen, als wäre es sein Eigentum, nach den Regeln eines guten Seemanns und die von den maritimen, zollrechtlichen, gesundheitlichen und steuerlichen Behörden sowie von nationalen oder ausländischen Polizeibehörden festgelegten Vorschriften zu beachten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelungen trägt der Mieter alle Bußgelder, Strafen usw.

Das Boot darf ausschließlich in den für deren Kategorie genehmigten Gewässern betrieben werden. In keinem Fall darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, an Bord nicht mehr Personen zu transportieren als es das Sicherheitszertifikat erlaubt. Falls der Mieter während der Mietdauer an einem Wettkampf oder einer Regatta teilnehmen möchte, muss er diese Absicht SAILWAY S.L mitteilen und den entsprechenden Aufpreis für die spezifische obligatorische Versicherung bezahlen, um mit dem Gegenstand dieses Vertrages teilnehmen zu können.

Der MIETER/KUNDE versichert, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung der Seefahrt zu verfügen und im Besitz des dafür erforderlichen nautischen Titels zu sein. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise zu untervermieten oder weiterzuverleihen. Der MIETER/KUNDE sichert zu, dass der in diesem Vertrag als Kapitän benannte Skipper über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die sichere Führung des gemieteten Boots verfügt, dass er im Besitz des in Spanien gesetzlich erforderlichen Titels ist und dass er während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden auf Anfrage vorliegen wird. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung entbunden, die sich aus dem Mangel an oder unzureichenden Kenntnissen des Skippers ergeben könnte.

SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, falls der Skipper nicht über die erforderliche Qualifikation und Eignung zur sicheren Führung des Bootes verfügt. SAILWAY S.L übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Titels auf spanischem Hoheitsgebiet, sei es ein spanischer oder ausländischer nautischer Titel. Jegliche Verantwortung, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen, die sich aus dieser Qualifikation ergeben, liegen vollständig in der Verantwortung des MIETERS/KUNDEn.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung von SAILWAY S.L vor.

Der Einsatz von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strikt verboten.

Das Schleppen anderer Boote ist völlig untersagt, außer in Notfällen; nur im gleichen Fall darf das gemietete Boot auf ähnliche Weise geschleppt werden, stets mit eigenen Leinen, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. DER MIETER/KUNDE darf keine Vereinbarungen treffen oder Verantwortung ohne Genehmigung von SAILWAY S.L übernehmen.

DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne eine an Bord befindliche Person an einer nicht geschützten Stelle oder vor Anker zu lassen.

DER MIETER/KUNDE haftet für alle Schäden oder Verluste, die während des Mietzeitraums am gemieteten Boot entstehen oder die verloren gehen, einschließlich des Paddleboards, des Elektromotors oder des Beibootes.

Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über Wetter oder See (über Kraft 6 Beaufort oder bei über 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zu dem nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.

SAILWAY S.L haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Sein Verlust oder Schaden wird von der Kaution abgezogen.

RÜCKGABE DES BOOTES

Der MIETER/KUNDE wird das Boot an dem im Vertrag in den besonderen Bedingungen angegebenen Ort und Datum zurückgeben, in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, mit vollgetankten Treibstoff- und Wassertanks sowie ordnungsgemäß verstautem und einsatzbereitem Equipment und Proviant. Wenn das Boot nicht in diesen Bedingungen zurückgegeben wird, wird die Kosten für das Nachfüllen der Tankstellen von der Kaution abgezogen.

Der MIETER/KUNDE muss die Kreuzfahrt so planen, dass die Rückgabe des Bootes im vereinbarten Zeitraum erfolgt, darunter die möglichen ungünstigen Umstände, die auftreten können. Wenn aufgrund plötzlich eintretender und unvorhersehbarer Wetterumstände die Rückgabe des Bootes verzögert wird, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, SAILWAY S.L sofort über diese Ereignisse zu informieren.

Der Mieter muss die Kreuzfahrt so planen, dass die Rückgabe des Bootes im vereinbarten Zeitraum erfolgt, wobei er mögliche ungünstige Umstände berücksichtigt. Diese stellen in keinem Fall einen ausreichenden Grund für eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes dar. Sollte aufgrund plötzlich eintretender und unvorhersehbarer Wetterumstände die Rückgabe des Bootes verspätet erfolgen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu informieren.

Die Übergabe des Bootes nach Ablauf der im Check-in vereinbarten Fristen wird mit einer Strafe von 60€ + MwSt. für jede Stunde Verspätung bei der Übergabe des Bootes belegt. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung geltend gemacht werden.

Bei der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Überprüfung des Bootes sowie seines Inventars und seiner Ausrüstung durch SAILWAY S.L. Sollten Schäden am Boot oder Verlust oder Bruch von dessen Ausstattung oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch festgestellt werden, wird SAILWAY S.L den notwendigen Betrag zur Behebung dieser Schäden von der Kaution abziehen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und des inventarisierten Eigentums wird die Kaution zum Zeitpunkt des Endes des Streites zurückgegeben.

Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem die Übergabe stattfand oder gemäß einer zuvor zwischen den Parteien vereinbarten Regelung.

Um es in einem anderen Hafen abzugeben, benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle aufgrund dieses Wechsels des Rückgabeortes anfallenden Kosten.

VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE

Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:

  • SAILWAY S.L den doppelten Tagesmietpreis für jeden Tag der Verspätung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
  • Alle durch diese Verzögerung anfallenden Kosten zu übernehmen, sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume gebucht haben.

Wenn 24 Stunden nach Ablauf des Vertrages das Boot nicht zurückgegeben wurde und es keine Nachrichten gibt, wird die Suche eingeleitet und die Behörden über den Verlust informiert. Die daraus resultierenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.

Auch die für die Reparatur der am Boot auftretenden Schäden oder für die zweite Reparatur derjenigen, die vom Mieter repariert oder zur Reparatur geschickt wurden und nicht korrekt repariert wurden, benötigte Zeit wird als Verzögerung bei der Rückgabe betrachtet.

SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND MANGELN

Wenn SAILWAY S.L mit der Lieferung des Bootes in Verzug gerät oder es aus technischen Gründen oder aus anderen vom Unternehmen nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht möglich ist, wird nach Wahl des Kunden ein Boot einer niedrigeren Kategorie bereitgestellt (wobei der entsprechende anteilige Mietpreis erstattet wird) oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Betrags verlangen, ohne jedoch das Boot zu benutzen.

Wenn während der Mietzeit Schäden, Mängel, Beschädigungen oder Materialverluste am gemieteten Boot auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies sofort SAILWAY S.L mitzuteilen, die ihm die erforderlichen Anweisungen geben wird.

Bei Unfällen, an denen Dritte beteiligt sind, müssen diese vom Mieter bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Der MIETER/KUNDE ist verpflichtet, SAILWAY S.L unverzüglich über jeden Unfall, Vorfall, Schäden oder Störungen unabhängig von deren Art zu informieren. Bei einer nicht sofortigen Benachrichtigung verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution wegen schwerwiegenden Vertragsverstoßes. Im Falle von Unfällen muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstatten, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls detailliert aufgeführt sind, sowie, soweit bekannt; Name, Vorname und Adresse des Verursachers und der Zeugen sowie die Namen oder Adressen der Geschädigten, sofern vorhanden. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen und Verfahren zusammenzuarbeiten.

Wenn aufgrund von während der Mietdauer entstandenen Schäden oder aus anderen nicht dem Mieter zuzurechnenden Gründen eine Weiterfahrt mit dem gemieteten Boot nicht möglich ist, erstattet SAILWAY S.L die anteiligen Kosten für die Tage, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte oder stellt ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. In keinem Fall gibt es Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne vorher den Schaden SAILWAY S.L gemeldet zu haben, das seine Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten trägt die Mietgesellschaft. Schäden, die auf Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Boots durch den MIETER/KUNDEn zurückzuführen sind, werden von letzterem vollständig übernommen und SAILWAY S.L wird den Vertrag als erfüllt betrachten und sich das Recht vorbehalten, Schäden und Verluste, die durch den Schaden entstehen, geltend zu machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des ersten Absatzes dieser Regelung keine Anwendung. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt bei der Benutzung und Handhabung der Toilette walten lassen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Hygienepapiere, intime Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Gegenstände, die eine Verstopfung verursachen könnten, in die Toilette geworfen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln, die während der Mietdauer zu einer Verstopfung der Toilette führen, muss der Kunde 450€ + MwSt. für die dadurch entstandenen Schäden an das Unternehmen zahlen. Wenn er sich weigert, diese Zahlung zu leisten, kann die Charterfirma SAILWAY S.L diesen Betrag von der Kaution abziehen oder dem Kreditkartenkonto des Kunden belasten.

Der MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden, die an Gegenständen entstehen, die vom Mieter oder von Dritten an Bord, innerhalb oder außerhalb des im Vertrag genannten Bootes gelassen, aufbewahrt oder transportiert werden, ob dies vorher oder während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrages geschieht.

Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und diese dem Vermieter vorzulegen.

STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG

Der MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren, wobei die Stornokosten wie folgt gestaltet sind:

  • Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgt, zahlt der Mieter SAILWAY S.L 30 % des Mietpreises.
  • Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgt, wird SAILWAY S.L 100 % des Mietpreises erhoben.

Im Falle von Fahrlässigkeit bei der Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze ist dies ein automatischer Kündigungsgrund des Vertrages, wobei die festgelegten Beträge zu Gunsten von SAILWAY S.L bleiben.

Wenn die vom Mieter vorgelegten Unterlagen ihn nicht zur Führung des Bootes befähigen oder ihm nicht die ausreichende und notwendige technische Kompetenz nachweisen, wird der Vertrag sofort aufgelöst, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückgegeben wird) als Entschädigung durch SAILWAY S.L einbehalten werden.

VERTRAGSBEENDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS

SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, falls sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, das im Vertrag vereinbarte Boot nicht zur vereinbarten Übergabezeit zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall wird SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEn den Betrag zurückerstatten, der für die nicht genutzten Tage der Anmietung geleistet wurde. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE von SAILWAY S.L eine Entschädigung für die Nichterfügbarkeit des im Vertrag genannten Bootes verlangen.

ADMINISTRATIVE EINBEHALTUNGEN

Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes, die gegen die geltenden Gesetze durch den MIETER/KUNDEn verstoßen, führen zu einer sofortigen Beendigung des Vertrags, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen an SAILWAY S.L ohne Erstattung seitens des Mieters verbleiben. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen Zollbestimmungen oder andere Verwaltungen haftet dieser für alle Bußgelder, Strafen oder Haftungen, die dies nach sich ziehen könnte, sowie für alle deren Folgen. Im Falle der Beschlagnahme des Bootes wird der Kunde dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe des doppelten Mietpreises für jeden Tag zahlen, der bis zur Wiederherstellung und Übergabe des Bootes vergeht. Im Falle der Beschlagnahmung zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE die geleisteten Beträge zugunsten von SAILWAY.

ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Das anwendbare Recht ist spanisches Recht. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Fragen der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunal von Vigo und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen gemäß dem spanischen Recht zustehen könnte.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit bezüglich der Informationen und Dokumente, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder zu denen sie Zugang haben, und dürfen diese Informationen weder direkt noch indirekt offenbaren oder nutzen, die sich aus dieser vertraglichen Beziehung ergibt.

Preisgestaltung

  • Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 800 € / Tag, 4.000 € / Woche
  • Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 690 € / Tag, 2.300 € / Woche
  • MwSt.: Inklusive

Miettyp

  • Bootsvermietung nur (ohne Skipper)

    Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich

  • Endreinigung nach Charter: 90 €
  • Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein

Abmessungen und Maße

Abmessungen

  • Gesamtlänge: 13,20 m
  • Breite: 4,20 m

Unterkünfte

Kapazität: 10 Personen

Gäste

  • 3 Kabinen
  • 2 WC

Ausrüstung

Unterkunft 

  • Personen: 10
  • Übernachtungen: 6
  • Badezimmer: 2
  • 3 Doppel-Kabinen 

Navigation

  • Autopilot
  • Ferngläser
  • Windinstrumente
  • GPS
  • Kartenplotter
  • Echolot nautisch
  • Radar
  • Funkgerät UKW-Funk
  • Werkzeuge
  • Kompass
  • Notsteuerung
  • Navigationslichter
  • AIS
  • UKW-Funk tragbar

Innenbereich

  • Batterieladegerät 220v
  • Heizung
  • Warmwasser
  • Musikanlage
  • Ofen
  • Kühlschrank
  • UKW-Radio
  • CD-Radio
  • Frischwasser
  • Kaffeemaschine
  • Gasflasche
  • Gasherd
  • 12 Volt Steckdose
  • 220 Volt Steckdose
  • Taschenlampe
  • Taschenlampe

Sonstiges

  • Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra

Außenbereich

  • Bimini-Top-Top
  • Bugstrahlruder
  • Cockpit-Tisch
  • Beiboot
  • Elektrische Ankerwinde
  • Lattengroßsegel
  • Spinnakerbaum für Spinnaker
  • Regenverdeck
  • Teak-Cockpit
  • Selbstwendefock
  • Leerpumpen
  • Tauchausrüstung
  • Elektrische Bilgepumpe
  • Dusche auf dem Deck

Motorisierung und Antrieb

Motor 1

  • Marke: N/A
  • Kraftstoff: Andere
  • Gesamtleistung: 36 hp

Haftungsausschluss

Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.

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