2005 | Rodman 870 | 8 m | Von 360 € / Tag

Nautische Dienstleistungen
Vigo, Spanien
Nur Bootsvermietung

Beschreibung

Rodman 870 

Txampa Hiru - Motoryacht 

  • Baujahr: 2005
  • Lang: 8,4 m
  • Breite: 3,1 m
  • Tiefgang: 1,5 m
  • Motor: 2 x 160 PS
  • Kraftstofftank: 455 l
  • Kraftstofftyp: Diesel

Rodman 870 

Txampa Hiru - Motoryacht 

  • Baujahr: 2005
  • Lang: 8,4 m
  • Breite: 3,1 m
  • Tiefgang: 1,5 m
  • Motor: 2 x 160 PS
  • Kraftstofftank: 455 l
  • Kraftstofftyp: Diesel

Mietbedingungen

Obligatorische ExtrasHafenpositionierungskosten (150 €)Endreinigung (90 €)Optionale ExtrasSpätes Auschecken (200 €) (Abfahrt um 14:00 Uhr)Aussenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung für das Schlauchboot, es handelt sich um einen kleinen Aussenbordmotor, mit dem Sie das Paddeln zum Ufer vermeiden.)Paddle Surfing (50 €) (Ein Paddel von mehr als 3 Metern)Skipper (220 €/Tag)Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sets zu einem reduzierten Preis zu erhalten.)GEGENSTANDDer wesentliche Gegenstand dieses Vertrages ist die...

Obligatorische Extras

  • Hafenpositionierungskosten (150 €)
  • Endreinigung (90 €)

Optionale Extras

  • Spätes Auschecken (200 €) (Abfahrt um 14:00 Uhr)
  • Aussenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung für das Schlauchboot, es handelt sich um einen kleinen Aussenbordmotor, mit dem Sie das Paddeln zum Ufer vermeiden.)
  • Paddle Surfing (50 €) (Ein Paddel von mehr als 3 Metern)
  • Skipper (220 €/Tag)
  • Bettwäsche (40 €) (Wenn Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sets zu einem reduzierten Preis zu erhalten.)

GEGENSTAND

Der wesentliche Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen genannten Eigentumsbootes, in ordnungsgemäßem Seetüchtigkeitszustand, für die ausschließliche Nutzung als Sport- und Freizeitboot, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.

MIETDAUER

Der MIETER/KUNDE mietet das genannte Boot für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer. Diese Frist kann durch ausdrücklichen und schriftlichen Willen beider Parteien verlängert werden.

Ein verspätetes Abholen des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, aus einem ihm zuzuschreibenden Grund, führt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.

Eine verspätete Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN in seinem Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L zur Einbehaltung der Kaution und zur Forderung an den Erstgenannten gemäß den Bestimmungen der Klausel.

ABHOL- UND LIEFERORT

Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zu der Festgelegten Zeit übergeben. Das Boot ist versichert, segelklar, mit vollständiger Ausrüstung und vollgetankten Wasser-, Kraftstoff- und Gasvorräten.

Falls widrige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingt, seinen ursprünglich geplanten Auslauf oder folgenden Abfahrten zu verzögern, wird dies keine Preisreduzierung noch eine Verlängerung der in diesem Dokument festgelegten Frist zur Folge haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderes Abkommen getroffen.

Vor der Übergabe des Bootes inspizieren beide Parteien das Boot und unterschreiben das CHECK IN (Inventar). Nach dieser Unterzeichnung gibt der Mieter sein Einverständnis mit der CHECK IN (Inventar)-Liste. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzt voraus, dass sich das Boot in gutem Zustand befindet und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.

Das Boot muss innerhalb der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages festgelegten Frist und gemäß der in der Klausel angegebenen Bestimmungen an den Vermieter zurückgegeben werden.

KAUTION

Der Mieter muss die in den Besonderen Bedingungen angegebene Kautionssumme an den VERMIETER/SAILWAY S.L zahlen.

DER MIETER/KUNDE übergibt bei Vertragsunterzeichnung als Kaution den in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Betrag. Die Kaution wird über eine VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu gewährleisten. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, wenn dieser Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters von SAILWAY geprüft wurden. Zu diesem Zweck kann es notwendig sein, die Kaution bis zu 7 Tage nach Rückgabe des Bootes einzubehalten.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für Schäden, Verluste oder Mängel, die sowohl am vermieteten Boot als auch an seinen Hilfselementen, wie z.B. dem Beiboot, auftreten, sowie für alles, was im von beiden Parteien unterzeichneten Dokument „Check in-out“ inventarisiert und geprüft wird. Bei Eintritt der oben genannten Umstände oder Verzögerungen bei der geplanten Lieferung, wird der VERMIETER/SAILWAY S.L einen Teil der Kaution einbehalten und einsetzen, um die verursachten Schäden oder Verluste zu decken, sowohl für materielle Schäden als auch für entgangenen Gewinn. Der MIETER/KUNDE wird alle für die verursachten Schäden, Verluste oder Reparaturen, die von Sailway und den entsprechenden Dienstleistern in Rechnung gestellt werden, den Gesamtbetrag der hinterlegten Kaution bezahlen.

Der MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, jede Beschädigung oder jedes Ereignis, unabhängig von seiner Natur, informieren. WENN NICHT SOFORT INFORMIERT WIRD, VERLIERT DER KUNDE DIE GESAMTE KAUTION AUFGRUND EINERSEHR SCHWERE VERLETZUNG DES VERTRAGS. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht über die Ursachen, Umstände und Folgen des Geschehens sowie, falls bekannt, mit Namen, Adresse und Nachnamen des Verursachers des Vorfalls sowie der Zeugen und – falls vorhanden – der Geschädigten erstellt werden. Unter einem Unfall wird für die Zwecke dieses Vertrages ein unvorhergesehenes, spontanes, äußeres oder gewaltsames Ereignis verstanden.

NICHTEINBEGRIFFENE POSITIONEN IM MIETPREIS

Im Mietpreis sind weder der Kraftstoffverbrauch noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Heimathafen des Bootes enthalten, die immer zu Lasten des MIETERS/KUNDEN gehen.

KRAFTSTOFF. Der MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, dem Sailway-Personal den Tankquittung zum Zeitpunkt des Check-outs des Bootes vorzulegen. Wenn kein Tankvorgang erfolgt, wird der gesamte Verbrauch plus eine Strafe von 50€ + MwSt. wegen Vertragsverletzung von der Kaution abgezogen.

VERSICHERUNG

Das Gegenstand dieses Vertrages befindliche Boot ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung gedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das Deckungszertifikat, das von der Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde.

Der Kunde bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit den abgeschlossenen Deckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung von Schäden, Verlusten, Schäden an Material oder Personen, die während der Benutzung des Bootes auftreten, bis zu maximal 2.500€ Kaution für Segelboote und 1.500€ Kaution für Motorboote.

Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, seine Mannschaft, Passagiere, Dritte oder irgendwelche Vermögenswerte betrifft, muss der Vermieter unverzüglich einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, der die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls, sowie die Namen, Nachnamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, angibt.

NUTZUNG DES BOOTES

Das im Rahmen dieses Vertrages genutzte Boot ist ausschließlich für die Freizeitgestaltung bestimmt und darf nicht für gewerbliche, gewinnbringende oder illegale Tätigkeiten verwendet werden.

DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so zu nutzen, als wäre es sein Eigentum, gemäß den Regeln eines guten Dampfers, und die von den See-, Zoll-, Gesundheits- und Steuerbehörden sowie gegebenenfalls nationalen oder ausländischen Polizeidiensten festgelegten Vorschriften zu respektieren. Im Falle von Verstößen gegen die Vorschriften ist der Mieter für alle möglichen Sanktionen, Bußgelder usw. verantwortlich.

Das Boot darf nur innerhalb der für seine Kategorie gestatteten Gewässer fahren. In keinem Fall darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu transportieren, als im Sicherheitszertifikat erlaubt ist. Falls der Mieter an einem Sportwettkampf oder einer Regatta während des Mietzeitraums teilnehmen möchte, ist er verpflichtet, dies dem VERMIETER/SAILWAY S.L mitzuteilen und den entsprechenden Zuschlag für die spezifische, obligatorische Versicherung zu bezahlen, um an dem mit diesem Vertrag genutzten Boot teilzunehmen.

DER MIETER/KUNDE sichert zu, über das erforderliche Wissen und die Erfahrung für die Durchführung der Kreuzfahrt zu verfügen und im Besitz des erforderlichen nautischen Titels zu sein. DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot keinesfalls ganz oder teilweise unterzuverpachten oder weiterzuvermieten. DER MIETER/KUNDE sichert zu, dass der in diesem Vertrag benannte Skipper das erforderliche Wissen und die Erfahrung für die sichere Führung des gemieteten Bootes hat, im Besitz des in Spanien rechtlich erforderlichen Titels ist und während der Dauer dieses Vertrages für die entsprechenden Behörden zur Verfügung stehen wird. Während der Vertragsdauer ist der VERMIETER/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus unzureichendem Wissen des Skippers ergeben könnte.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen für die sichere Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit des Titels im spanischen Hoheitsgebiet, sei es ein spanischer oder ausländischer nautischer Titel. Jegliche Verantwortung, Vorfall, Bußgeld oder Strafe, die sich aus diesem Titel ergibt, liegt in der vollumfänglichen Verantwortung des MIETERS/KUNDEN.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung von VERMIETER/SAILWAY S.L vor.

Das Mitführen von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens untersagt.

Das Schleppen anderer Boote ist strikt verboten, es sei denn, es handelt sich um Notfälle, in diesem Fall dürfen nur die gemieteten Boote unter den gleichen Bedingungen und immer mit eigenen Tauen geschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. DER MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen akzeptieren oder Verpflichtungen ohne die Genehmigung von VERMIETER/SAILWAY S.L eingehen.

DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht festgemacht oder ankernd ohne Person an Bord in ungeschützten Buchten oder Gewässern zu lassen.

DER MIETER/KUNDE ist verantwortlich für alle Schäden, die am vermieteten Boot während der Mietdauer entstehen, sowie für den Verlust oder die Beschädigung aller ihrer Elemente oder Zubehörteile, einschließlich des Paddle-Boards, des Außenbordmotors oder des Beibootes.

Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über Wind oder See (über Stärke 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zum nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.

DER VERMIETER/SAILWAY S.L haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Sein Verlust oder seine Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.

RÜCKGABE DES BOOTES

DER MIETER/KUNDE wird das Boot am in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und Datum in dem gleichen Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat, mit vollen Treibstoff- und Wassertanks und der Ausrüstung ordnungsgemäß verstaut. Wenn es nicht in diesen Bedingungen zurückgegeben wird, wird der Kosten für das Füllen dieser Tanks von der Kaution abgezogen.

DER MIETER/KUNDE muss die Kreuzfahrt so planen, dass das Boot innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben werden kann, wobei eventuelle widrige Bedingungen zu berücksichtigen sind. Wenn aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer schlechter Wetterbedingungen die Rückgabe des Bootes verzögert wird, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über solche Umstände zu informieren.

Die Rückgabe des Bootes außerhalb der im Check-in vereinbarten Fristen wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt. für jede Stunde Verspätung bei der Rückgabe des Bootes belegt. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für die Verzögerung angeführt werden.

Bei der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Überprüfung des Bootes sowie seines Inventars und seiner Ausrüstung durch den VERMIETER/SAILWAY S.L. Wenn an dem Boot Schäden oder Verluste oder Brüche seiner Ausrüstung oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch festgestellt werden, zieht der VERMIETER/SAILWAY S.L den notwendigen Betrag von der Kaution ab, um diese Schäden zu beheben. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und der inventarisierten Güter wird die Kaution zum Zeitpunkt des Abschlusses des Streits zurückerstattet.

Das Boot muss in dem Hafen zurückgegeben werden, in dem es geliefert wurde, oder gemäß der vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Für die Rückgabe in einem anderen Hafen benötigt der MIETER/KUNDE eine schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. DER MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die durch diese Änderung des Rückgabeortes entstehen.

VERSPÄTUNGEN BEI DER RÜCKGABE

Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:

  • dem SAILWAY S.L das Doppelte des täglichen Mietpreises für jeden Tag der Verspätung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
  • alle Kosten, die aus dieser Verzögerung sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume gebucht haben, zu tragen.

Wenn 24 Stunden nach Vertragsende das Boot nicht zurückgegeben wurde und keine Nachricht vorliegt, wird damit begonnen, nach ihm zu suchen, wobei sein Verschwinden den Hafenbehörden gemeldet wird. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.

Als Verzögerung bei der Rückgabe gilt auch die Zeit, die für die Reparatur von Schäden am Boot oder für die zweite Reparatur benötig wird, wenn diese vom Mieter reklamiert, nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND MÄNGEL.

Wenn der VERMIETER/SAILWAY S.L sich bei der Übergabe des Bootes verspätet oder es ihm aus technischen Gründen oder aus einem anderen vom Willen der Firma abhängigen Grund nicht möglich ist, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften übergeben. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Wahl, ein Boot einer niedrigeren Kategorie zu erhalten (mit der entsprechenden Rückerstattung des proportionalen Betrags der Mietkosten) oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis zu diesem Datum gezahlten Betrags beantragen, wobei er das Boot nicht nutzen kann.

Wenn während des Mietzeitraums am gemieteten Boot Mängel, Schäden, Defekte oder Materialverluste auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies sofort dem VERMIETER/SAILWAY S.L zu melden, der daraufhin die entsprechenden Anweisungen geben wird.

Bei Unfällen mit Drittbeteiligung müssen diese dem Vermieter vor den zuständigen Behörden gemeldet werden.

DER MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, spezifisches Ereignis, Mangel oder Vorfall informieren, unabhängig von dessen Art. Im Falle einer nicht unverzüglichen Mitteilung verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund einer sehr schweren Vertragsverletzung. Im Falle von Unfällen muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, der die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls beschreibt, sowie, wenn bekannt, den Namen, Nachnamen und die Adresse des Verursachers des Vorfalls und die der Zeugen sowie die Namen oder Adressen der Geschädigten, falls diese vorhanden sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und dem Versicherer bei der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen und Verfahren zusammenzuarbeiten.

Wenn aufgrund eines während der Vermietung aufgetretenen Schadens oder anderer Gründe, die dem Mieter nicht zuzurechnen sind, die Nutzung des gemieteten Bootes nicht möglich ist, erstattet der VERMIETER/SAILWAY S.L den auf die Tage, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte, entfallenden proportionalen Betrag oder stellt ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. In keinem Fall führt dies zur Verlängerung der Mietdauer. DER MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne den Schaden zuvor dem VERMIETER/SAILWAY S.L angezeigt zu haben, der die Genehmigung erteilen muss. Die Kosten für die Reparatur sind vom Vermieter zu tragen. Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDEN entstehen, sind von diesem in vollem Umfang zu tragen, und der VERMIETER/SAILWAY S.L wird diesen Vertrag als gelöst betrachten und sich das Recht vorbehalten, die Ansprüche auf die Schäden geltend zu machen, die durch den Schaden entstanden sein könnten. In diesem Fall gelten nicht die Bestimmungen des ersten Absatzes dieser Bedingung. Der MIETER/KUNDE sollte besondere Sorgfalt im Umgang mit der Toilette walten lassen , um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Toilettenpapier, Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen führen könnten, entsorgt werden. Jegliche Nichteinhaltung dieser Regeln, die während der Mietdauer eine Verstopfung irgendeiner Art in der Toilette verursacht, wird dem Kunden in Rechnung gestellt in Höhe von 450 € + MwSt. für die Schäden, die der Firma entstanden sind. Bei Nichtbegleichung dieser Zahlung kann die Chartergesellschaft SAILWAY S.L den Betrag von der Kaution abziehen oder den Betrag der Kreditkarte des Kunden belasteten.

DER MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden an Gegenständen, die vom Mieter oder von einer anderen Person, die an Bord ist, in der im Vertrag genannten Boot gelagert, transportiert oder hinterlassen werden, sei es vor oder während der Gültigkeit dieses Vertrages.

Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, das jeweilige Vergehen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen und der Vermietergesellschaft zu übergeben.

STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG

DER MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag kündigen, wobei die Stornokosten wie folgt anfallen:

  • wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgt, beträgt die Zahlung an SAILWAY S.L 30 % des Mietpreises.
  • wenn die Stornierung 30 Tage oder weniger vor Beginn der Mietzeit erfolgt, beträgt der Betrag an SAILWAY S.L 100 % des Mietpreises.

Im Falle von Fahrlässigkeit bei der Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften führt dies zur sofortigen Kündigung des Vertrages, und die bis dato gezahlten Beträge verbleiben zugunsten von SAILWAY S.L.

Wenn die vom Mieter vorgelegten Unterlagen ihn nicht zum Führen des Bootes berechtigen oder nicht über die erforderlichen technischen Kompetenzen verfügen, wird der Vertrag sofort als gelöst betrachtet, und die bis zu diesem Zeitpunkt (außer die Kaution, die zurückerstattet wird) gezahlten Beträge verbleiben als Schadensersatz bei VERMIETER/SAILWAY S.L.

KÜNDIGUNG AUF ANRUF DES VERMIETERS

SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, wenn sie aus Gründen, die außerhalb ihres Willens liegen, das gemietete Boot zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall erstattet SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN den Betrag, den er für die nicht genutzten Miettage im Voraus bezahlt hat. Der MIETER/KUNDE kann in keinem Fall von VERMIETER/SAILWAY S.L aufgrund der Unverfügbarkeit des durch diesen Vertrag vermieteten Bootes eine Entschädigung verlangen.

VERWALTUNGSAUFENTHALTE

Die Fahrlässigkeit oder missbräuchliche Nutzung des Bootes, das gegen die geltenden Bestimmungen des MIETERS/KUNDEN verstößt, stellen einen ausreichenden Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages dar, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L verbleiben, ohne dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung hat. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Zollvorschriften oder andere Behörden wird er für alle Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten, die sich ergeben können, sowie für alle Konsequenzen verantwortlich sein. Im Falle eines Einfanges des Bootes zahlt der Kunde dem Vermieter als Entschädigung für die verursachten Schäden eine Summe in Höhe des Doppelten des täglichen Mietpreises für jeden Tag, an dem bis zur Wiederherstellung und Rückgabe des Bootes vergehen. Bei Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE zugunsten von SAILWAY alle geleisteten Zahlungen.

AnWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT

Das anwendbare Recht ist das spanische. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle Fragen, die aus diesem Vertrag entstehen können, der Zuständigkeit der Gerichte und Tribunale von Vigo und verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen gemäß der spanischen Gesetzgebung zustehen könnte.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Unterlagen zu wahren, die sie während der Erbringung des Dienstes bereitstellen oder auf die sie Zugriff haben, und nicht direkt oder indirekt Informationen, die sich aus dieser vertraglichen Beziehung ergeben, offenzulegen oder zu nutzen.

Preisgestaltung

  • Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 380 € / Tag, 1.900 € / Woche
  • Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 360 € / Tag, 1.200 € / Woche
  • MwSt.: Inklusive

Miettyp

  • Bootsvermietung nur (ohne Skipper)

    Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich

  • Endreinigung nach Charter: 90 €
  • Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein

Check-in und Check-out

  • Check-in-Zeit: 15:00 h
  • Check-out-Zeit: 10:00 h

Abmessungen und Maße

Abmessungen

  • Gesamtlänge: 8,40 m
  • Maximaler Tiefgang: 1,50 m
  • Breite: 3,10 m

Tanks

  • Kraftstofftank: 1 X 455L

Unterkünfte

Kapazität: 7 Personen

Gäste

  • 1 Kabinen
  • 1 WC

Ausrüstung

Unterkunft

  • Personen: 7
  • Übernachtungen: 2
  • Badezimmer: 1
  • 1 Doppelkabine 

Navigation

  • Fernglas
  • GPS
  • Kartenplotter
  • Funkgerät UKW-Funk
  • Skipper
  • Notsteuerrad
  • Erste-Hilfe-Set
  • Navigationslichter
  • AIS

Innenbereich

  • Batterieladegerät 220v
  • Kühlschrank
  • Küchenutensilien
  • Radio am/fm
  • Süßwasser
  • Kaffeemaschine
  • Gasherd
  • 12 Volt Stecker
  • 220 Volt Stecker
  • Taschenlampe
  • Taschenlampe

Sonstiges

  • Papiersichtkarten: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra

Außenbereich

  • Beiboot
  • Elektrische Ankerwinde
  • flybridge
  • Schöpfpumpe
  • Badeleiter
  • Badeplattform
  • Tauchmaske
  • Elektrische Bilgepumpe
  • Deck Dusche

Motorisierung und Antrieb

Motor 1

  • Marke: N/A
  • Motorkonfiguration: Andere
  • Antriebsart: Andere
  • Kraftstoff: Diesel
  • Gesamtleistung: 160 hp

Motor 2

  • Marke: N/A
  • Motorkonfiguration: Andere
  • Antriebsart: Andere
  • Kraftstoff: Diesel
  • Gesamtleistung: 160 hp

Haftungsausschluss

Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.

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