Beschreibung
"Entdecken Sie das Meer neu mit der DR760 Family: Design, Komfort und Charakter für unvergessliche Ausflüge mit Ihren Lieben."
Die neue Komfortausstattung und die PVC-Gewebe-Flöße, die höher positioniert sind, vermitteln ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität, das sofort spürbar ist. Dank ihres für offene Gewässer ausgelegten Rumpfes vermittelt die DR760 Vertrauen, Stabilität und Kontrolle selbst unter anspruchsvollen Bedingungen.
Es handelt sich um ein Schlauchboot, das nicht nur hervorragend fährt, sondern auch Freiheit, Aufregung und das Vergnügen inspiriert, das Meer in voller Sicherheit zu entdecken.
Mietbedingungen
Pflichtextras
- Anleggebühr im Hafen (250 €)
- Abholung / Rückgabe (35 €)
- Endreinigung (90 €)
Unsere Extras für dieses Boot
- Optionale Extras
- Skipper (220 €/Tag)
VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Bootes in seetüchtigem Zustand, ausschließlich für Freizeit- und Sportfahrten, gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
MIETDAUER
Der MIETER/KUNDE mietet das angegebene Boot für die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene maximale Dauer. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien möglich.
Ein Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN aus von ihm zu vertretenden Gründen hat keinen Einfluss auf die Mietdauer.
Eine verspätete Rückgabe des Bootes an den Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L dazu, die Kaution einzubehalten und Ansprüche gemäß der Klausel zu stellen.
ABHOL- UND ÜBERGABESTANDORTE
Das Boot wird an den MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zur angegebenen Zeit übergeben. Das Boot ist versichert, seefertig und mit vollem Wasser-, Kraftstoff- und Gasvorrat ausgestattet.
Wenn widrige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seine geplante Abfahrt zu verschieben, wird weder der Preis gesenkt noch die vereinbarten Fristen verlängert, es sei denn, beide Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Vor der Übergabe des Bootes überprüfen beide Parteien das Boot und unterzeichnen das CHECK IN (Inventar). Nach der Überprüfung wird der Mieter das CHECK IN (Inventar) unterzeichnen, was seine Zustimmung bedeutet. Die Annahme des Bootes und die Unterschrift des Inventars setzen voraus, dass das Boot in gutem Zustand ist und der Mieter die Vertragsbedingungen akzeptiert.
Das Boot muss wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen und entsprechend der Klausel an den Vermieter zurückgegeben werden.
KAUTION
Der Mieter hat dem VERMIETER/SAILWAY S.L den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Betrag als Kaution zu hinterlegen.
DER MIETER/KUNDE muss beim Vertragsabschluss den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kautionsbetrag leisten. Die Kaution wird mit einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zu garantieren. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters von SAILWAY überprüft wurden. Dazu kann es notwendig sein, die Kaution bis zu 7 Tage nach Rückgabe des Bootes zurückzubehalten. Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die sowohl am gemieteten Boot als auch an seinen Zubehörteilen, wie dem Beiboot und dem im von beiden Parteien unterzeichneten Dokument "Check in-out" festgestellten Inventar, auftreten. Treten die oben genannten Umstände auf oder verzögert sich die Übergabe, wird der VERMIETER/SAILWAY S.L bis zur Deckung der verursachten Schäden oder Verluste von der Kaution abziehen. Der MIETER/KUNDE wird den gesamten Kautionsbetrag gemäß den Rechnungen für solche Schäden, Verluste oder Reparaturen, die von den Anbietern von Sailway und entsprechenden Arbeitskräften verursacht wurden, zahlen.
Der MIETER/KUNDE muss SAILWAY S.L unverzüglich über jede Art von Unfall, Schaden oder Vorfall informieren, unabhängig von der Art. IM FALL EINER NICHT SOFORTIGEN INFORMATION VERLIERT DER KUNDE DIE GESAMTE KAUTION AUFGRUND EINER SEHR GRAVIERENDEN VERLETZUNG DES VERTRAGES. Im Falle eines Unfalls ist ein schriftlicher Unfallbericht zu erstellen, in dem der Grund, die Umstände und die Folgen des Vorfalls sowie die Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen aufgeführt sind. Für die Zwecke dieses Vertrages gilt als Unfall jedes zufällige, spontane, äußere oder gewalttätige Ereignis.
AUSSCHLUSSGEGENSTÄNDE AUS DEM MIETE PREIS
Im Vertragspreis sind weder der Kraftstoffverbrauch noch Aufenthaltskosten in einem anderen Hafen als dem Heimathafen des Bootes enthalten, die stets vom MIETER/KUNDEN getragen werden.
KRAFTSTOFF
Der MIETER/KUNDE muss das Boot mit vollem Kraftstofftank an den VERMIETER/SAILWAY S.L zurückgeben und bei der Abwicklung des Check-outs des Bootes den Beleg für die Betankung dem Sailway-Personal vorlegen. Bei nicht stattgehabter Betankung wird der insgesamt verbrauchte Betrag sowie eine Vertragsstrafe von 50€ + MwSt von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das object dieses Vertrages ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Deckungszertifikat.
Der Kunde bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit dem Vertragsumfang einverstanden zu sein, und verpflichtet sich, diese Bedingungen und Verpflichtungen einzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste oder Schäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.
Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, dessen Besatzung, Passagiere, Dritte oder irgendeine Art von Eigentum betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht über die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls einreichen und die Namen, Nachnamen und Adressen der Beteiligten, Zeugen und Geschädigten, falls vorhanden, angeben.
NUTZUNG DES BOOTES
Das Objekt dieses Vertrages ist ausschließlich für Freizeitzwecke bestimmt und darf nicht für kommerzielle, gewerbliche oder illegale Aktivitäten verwendet werden.
DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein Eigentum gemäß den Regeln des guten Seemanns zu verwenden und die von den maritimen, zoll-, gesundheits- und finanzbehörden sowie von den nationalen oder ausländischen Polizeibehörden festgelegten Vorschriften zu beachten. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen haftet der Mieter für alle verwirkten Strafen, Bußgelder usw.
Das Boot darf ausschließlich innerhalb der für die Kategorie des Bootes genehmigten Gewässer navigieren. In keinem Fall darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu nehmen, als im Sicherheitsschein erlaubt sind. Sollte der Mieter während der Mietdauer an einem Sportwettbewerb oder einer Regatta teilnehmen wollen, muss er SAILWAY S.L zuvor über seine Absicht informieren und den entsprechenden Zuschlag für die spezifische, erforderliche Versicherung für die Teilnahme am Vertrag des Bootes zahlen.
DER MIETER/KUNDE versichert, die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung der Kreuzfahrt zu besitzen und den dafür erforderlichen nautischen Führerschein zu besitzen. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise unterzuvermieten oder zu verleihen. Der MIETER/KUNDE versichert, dass der in diesem Vertrag benannte Skipper über die Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die für die sichere Führung des gemieteten Bootes erforderlich sind, und dass er über den in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Führerschein verfügt, der während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden vorgelegt wird. Während der Laufzeit dieses Vertrages wird DER VERMIETER/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus mangelnden oder unzureichenden Kenntnissen des Skippers ergeben könnte.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, falls der Skipper nicht über ausreichende Qualifikationen und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet nicht für die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Erlaubnis auf spanischem Staatsgebiet, sei es ein spanischer oder ausländischer nautischer Führerschein. Alle Verantwortlichkeiten, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen in Verbindung mit dieser Erlaubnis gehen zu Lasten des MIETERS/KUNDEN.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des VERMIETERS / SAILWAY S.L vor.
Das Mitnehmen von Waffen, Drogen und anderen Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strikt verboten.
Das Schleppen anderer Boote ist strengstens untersagt, es sei denn, es handelt sich um Notfälle; ebenso ist das Schleppen des gemieteten Bootes nur in diesen Fällen und immer mit eigenen Tauen zulässig, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. DER MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen akzeptieren oder Verantwortung übernehmen, ohne die Genehmigung von VERMIETER/SAILWAY S.L.
DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht unbesetzt vor Anker oder in ungeschützten Gewässern zu lassen.
DER MIETER/KUNDE haftet für jegliche Schäden, die am gemieteten Boot während der Mietzeit entstehen, sowie für den Verlust oder das Verschwinden von Zubehör, einschließlich Paddleboards, elektrischen Motoren oder Beibooten.
Bei gefährlichen Wetterwarnungen (über der Stärke 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder einen sicheren Hafen oder Ankerplatz in der Nähe seiner Position anzusteuern.
DER VERMIETER/SAILWAY S.L haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Seinen Verlust oder Schaden wird von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DES BOOTES
DER MIETER/KUNDE gibt das Boot an dem im Vertrag festgelegten Ort und Datum zurück, in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, mit vollem Kraftstoff- und Wasserstand sowie mit ordentlich verstautem und korrektem Equipment. Wird dies nicht in diesen Bedingungen zurückgegeben, wird die Kosten für das Befüllen dieser Tanks von der Kaution abgezogen.
DER MIETER/KUNDE muss die Kreuzfahrt so planen, dass das Boot innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zurückgegeben wird, wobei eventuelle widrige Situationen berücksichtigt werden sollten. Diese werden in keinem Fall als ausreichender Grund für eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes angesehen. Wenn widrige Wetterbedingungen die Rückgabe des Bootes verzögern, hat der Mieter SAILWAY S.L hierüber umgehend zu informieren.
Die Übergabe des Bootes außerhalb der vereinbarten Zeiten im Check-in wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt für jede Stunde Verspätung bei der Übergabe des Bootes belegt. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung geltend gemacht werden.
Bei der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Besichtigung des Bootes sowie des Inventars und Equipments durch den VERMIETER/SAILWAY S.L. Wenn Schäden am Boot oder Verluste oder Brüche am Equipment aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs festgestellt werden, zieht der VERMIETER/SAILWAY S.L den erforderlichen Betrag zur Behebung dieser Schäden von der Kaution ab. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien bezüglich der Rückgabebedingungen des Bootes und des inventarisierten Eigentums wird die Kaution zum Zeitpunkt der Beendigung des Streits zurückerstattet.
Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde, oder wie zuvor zwischen den Parteien vereinbart.
Für die Rückgabe in einem anderen Hafen benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. DER MIETER/KUNDE trägt sämtliche aus dieser Änderung am Rückgabeort entstehenden Kosten.
VERSPIETUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Im Falle einer Verspätung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L das Doppelte des Mietpreises für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
- Die Kosten, die aus dieser Verspätung entstehen, sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume reserviert haben, zu tragen.
Wenn das Boot 24 Stunden nach Vertragsende nicht zurückgegeben wurde und keine Nachrichten vorliegen, wird eine Suche begonnen, und der Verlust wird den maritimen Behörden mitgeteilt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.
Auch die Zeit, die für die Reparatur von Schäden am Boot benötigt wird oder die zweite Reparatur von Schäden, die vom Mieter in Auftrag gegeben und nicht korrekt repariert wurden, wird als Verzögerung bei der Rückgabe angesehen.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND PANNEN
Wenn der VERMIETER/SAILWAY S.L beim Übergeben des Bootes versichert, dass er das Boot aufgrund von Pannen oder aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht bereitstellen kann, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften gestellt. Falls dies nicht möglich ist, kann der Kunde eine Bootskategorie niedrigerer Qualität wählen (mit der entsprechenden Rückerstattung des Differenzbetrages der Miete) oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückzahlung des bis zum heutigen Datum gezahlten Betrags beantragen, wobei er das Boot nicht nutzen kann.
Wenn während der Mietzeit am gemieteten Boot Schäden, Verlust oder Materialschäden auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies umgehend SAILWAY/VERMIETER mitzuteilen, der die geeigneten Anweisungen erteilen wird.
Bei Unfällen mit Dritten muss der Mieter diese den zuständigen Behörden melden.
DER MIETER/KUNDE muss SAILWAY S.L unverzüglich über jeden Unfall, Schadensfall oder Vorfall informieren, unabhängig von dessen Art. Bei Nichtinformation unverzüglich verliert DER MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund einer sehr schweren Vertragsverletzung. Im Falle eines Unfalls hat der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen aufgelistet sind sowie, falls bekannt; Name, Nachname und Adresse des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, sofern vorhanden. Der Mieter verpflichtet sich, der Vermietergesellschaft und der Versicherungsfirma bei der Untersuchung und Verteidigung jeglicher Ansprüche und Verfahren zu helfen.
Wenn aufgrund von während der Vermietung verursachten Pannen oder anderen Ursachen, die nicht dem Mieter zuzurechnen sind, eine Weiterbenutzung des gemieteten Bootes nicht möglich ist, erstattet SAILWAY/VERMIETER den anteiligen Betrag für die Tage, an denen die Nutzung des Bootes nicht möglich war, oder stellt ein Boot mit ähnlichen Merkmalen zur Verfügung. In keinem Fall gibt es ein Recht auf Verlängerung der Mietdauer. DER MIETER/KUNDE gibt keine Reparaturen in Auftrag, ohne zuvor die Störung dem VERMIETER/SAILWAY S.L mitzuteilen, der seine Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten fallen zu Lasten des Vermieters. Die Schäden, die aus der Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßen Nutzung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN resultieren, sind in vollem Umfang vom Mieter zu tragen, und der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen und Tätigkeitsansprüche für Schäden oder Verluste, die die Panne verursachen könnte, geltend zu machen. In diesem Fall ist das, was im ersten Absatz dieser Bedingung vorgesehen ist, nicht anzuwenden. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt im Umgang mit der Toilette walten lassen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es ist nicht gestattet, Toilettenpapier, intime Hygienegel, Feuchttücher oder andere Gegenstände, die eine Verstopfung verursachen können, in die Toilette zu werfen. Jede Nichteinhaltung dieser Regeln, die während der Mietzeit zu einer Verstopfung der Toilette führt, berechtigt den Dienstanbieter, dem Kunden 450 € + MwSt für die verursachten Schäden in Rechnung zu stellen. Sollte der Kunde diese Zahlung nicht leisten, kann die Vermietungsfirma/Sailway S.L den Betrag von der Kaution abziehen oder dem Kreditkartenkonto des Kunden belasten.
DER MIETER/KUNDE stellt SAILWAY S.L von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden frei, die an Gegenständen entstehen, die von Mieter oder anderen an Bord befindlichen Personen innerhalb oder außerhalb des gemieteten Bootes zurückgelassen, aufbewahrt oder transportiert werden, sei es vor oder während der Gültigkeit dieses Vertrages.
Im Fall von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall bei den zuständigen Behörden zu melden und eine Kopie des Berichts dem Vermieter vorzulegen.
STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
DER MIETER/KUNDE kann die Stornierung des vorliegenden Vertrages vornehmen, wobei die Stornokosten wie folgt festgelegt sind:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 30 % des Mietpreises an SAILWAY S.L zu bezahlen.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 100 % des Mietpreises an SAILWAY S.L zu bezahlen.
Bei fahrlässiger Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze führt dies zur automatischen Kündigung des Vertrages, wobei die bereits an SAILWAY S.L gezahlten Beträge einbehalten werden.
Wenn die vom Mieter eingereichten Dokumente ihn nicht für die Führung des Bootes ermächtigen oder nicht über die ausreichenden technischen Kompetenzen verfügen, wird der Vertrag sofort als beendet angesehen, wobei die bis dato gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückerstattet wird) als Schäden und Verluste bei ARRENDADOR/SAILWAY S.L einbehalten werden.
KÜNDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS
SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, wenn sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, das dem Mieter bereitgestellte Boot nicht am vereinbarten Datum übergeben kann. In diesem Fall wird SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN den Betrag zurückerstatten, der für die nicht genutzten Miettage gezahlt wurde. Der MIETER/KUNDE kann in keinem Fall von VERMIETER/SAILWAY S.L eine Entschädigung aufgrund der Unverfügbarkeit des im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Bootes fordern.
VERWALTUNGSRESERVEN
Die Fahrlässigkeit oder der Missbrauch des Bootes unter Verstoß gegen das geltende Recht durch den MIETER/KUNDEN ist ein ausreichender Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge bei SAILWAY S.L verbleiben, ohne Anspruch des Mieters auf Rückerstattung. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Zoll- oder sonstigen VerwaltungsBestimmungen haftet dieser für sämtliche Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten, die sich daraus ergeben, sowie für sämtliche Folgen. Bei Beschlagnahme des Bootes zahlt der Kunde dem Vermieter als Entschädigung für die verursachten Schäden und Verluste einen Betrag, der dem Doppelte des täglichen Mietpreises für jeden Tag entspricht, bis die Rückgabe und Übergabe des Bootes erfolgt. Bei Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE, zugunsten von SAILWAY, die hinterlegten Beträge.
ANWENDBARE GESETZESBESTIMMUNGEN UND ZUSTÄNDIGKEIT
Es findet das spanische Recht Anwendung. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich den Zuständigkeiten der Gerichte von Vigo für die sich aus diesem Vertrag ergebenen Angelegenheiten und verzichten ausdrücklich auf jede andere Zuständigkeit, die ihnen nach spanischem Recht zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Dokumente, die im Rahmen der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder darauf zugegriffen werden, zu wahren und diese Informationen nicht direkt oder indirekt im Rahmen dieser vertraglichen Beziehung zu offenbaren oder zu nutzen.
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 400 € / Tag, 2.000 € / Woche
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 360 € / Tag, 1.200 € / Woche
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
- Kaution: 250 €
Check-in und Check-out
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 7,60 m
- Maximaler Tiefgang: 0,50 m
- Breite: 2,90 m
Tanks
- Kraftstofftank: 1 X 300L
Unterkünfte
Ausrüstung
Technische Daten
- Baujahr: 2023
- Länge: 7,6 m
- Breite: 2,9 m
- Tiefe: 0,5 m
- Personen: 10
- Motor: 1 x 200 PS
- Kraftstofftank: 300 l
- Kraftstoffart: Benzin
Navigation
- Kartenplotter
- Echolot nautisch
- AIS
- UKW-Funk tragbar
Innenraum
- Taschenlampe
Sonstiges
- Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra
Außenbereich
- Badelautsprecher
- Außenlautsprecher
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Benzin
- Gesamtleistung: 200 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.