2023 | Nuva 6 M Open | 6 m | Von 360 € / Tag

Nautische Dienstleistungen
Vigo, Spanien
Nur Bootsvermietung

Beschreibung

Nuva 6 M Open

Sumba - Motoryacht 

  • Baujahr: 2023
  • Rumpflänge: 6,0 m
  • Breite: 2,5 m
  • Tiefgang: 1,3 m
  • Motor: 1 x 152,1 PS
  • Tankinhalt: 120 l
  • Kraftstoffart: Benzin

Nuva 6 M Open

Sumba - Motoryacht 

  • Baujahr: 2023
  • Rumpflänge: 6,0 m
  • Breite: 2,5 m
  • Tiefgang: 1,3 m
  • Motor: 1 x 152,1 PS
  • Tankinhalt: 120 l
  • Kraftstoffart: Benzin

Mietbedingungen

PflichtextrasLieferung / Abholung (35 €)Endreinigung (90 €)Optionale ExtrasStand-Up-Paddle-Board (50 €) (Ein Paddel von mehr als 3 Metern)Skipper (220 €/Tag)GEGENSTANDGegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Bootes, welches sich in einem seetüchtigen Zustand befindet und ausschließlich für sportliche und private Freizeitfahrten genutzt werden soll, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.MIETDAUERDer MIETER/KUNDE mietet das im Vertrag bezeichnete Boot für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale...

Pflichtextras

  • Lieferung / Abholung (35 €)
  • Endreinigung (90 €)

Optionale Extras

  • Stand-Up-Paddle-Board (50 €) (Ein Paddel von mehr als 3 Metern)
  • Skipper (220 €/Tag)

GEGENSTAND

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Bootes, welches sich in einem seetüchtigen Zustand befindet und ausschließlich für sportliche und private Freizeitfahrten genutzt werden soll, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.

MIETDAUER

Der MIETER/KUNDE mietet das im Vertrag bezeichnete Boot für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer. Diese Frist kann durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien verlängert werden.

Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die ihm zuzuschreiben ist, führt nicht zu einer Verlängerung der Mietzeit.

Eine verspätete Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN am Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L, die Kaution zu behalten und vom ersten Schadensersatz gemäß den Bestimmungen dieser Klausel zu verlangen.

ABHOL- UND LIEFERORT

Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zu der angegebenen Uhrzeit übergeben. Das Boot ist versichert, seefertig, vollständig ausgestattet und mit vollen Wassertanks, Kraftstoff und Gas ausgestattet.

Wenn ungünstige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seine ursprüngliche oder folgende Abfahrt zu verzögern, führt dies nicht zu einer Preisreduzierung oder zur Verlängerung der in diesem Dokument festgelegten Frist, es sei denn, beiderseitige ausdrückliche Vereinbarung.

Vor der Übergabe wird das Boot von beiden Parteien inspiziert und das CHECK IN (Inventar) unterzeichnet. Nach Abschluss unterschreibt der Mieter die CHECK IN-Liste (Inventar) und gibt damit sein Einverständnis. Die Annahme des Bootes und die Unterschrift des Inventars setzen voraus, dass sich das Boot in einwandfreiem Zustand befindet und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.

Das Boot muss innerhalb der in den besonderen Bedingungen dieses Vertrags angegebenen Frist und gemäß den Vorgaben der Klausel an den Vermieter zurückgegeben werden.

KAUTION

Der Mieter muss an den VERMIETER/SAILWAY S.L den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als Kaution übergeben.

DER MIETER/KUNDE zahlt bei Vertragsunterzeichnung die in den Besonderen Bedingungen genannte Kautionssumme. Die Kaution wird über eine VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu sichern. Diese summe wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters von SAILWAY überprüft wurden. Es kann notwendig sein, die Kaution bis zu einem Maximum von 7 Tagen nach der Rückgabe des Bootes zurückzubehalten.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für alle Schäden, Verluste oder Mängel, die sowohl am gemieteten Boot als auch an seinen Hilfselementen, wie beispielsweise dem Beiboot, oder all dem im „Check in-out“-Dokument inventarisierten und überprüften Material entstehen. Sollte eines der oben genannten Ereignisse eintreten oder es zu einer Verzögerung bei der planmäßigen Übergabe kommen, behält der VERMIETER/SAILWAY S.L einen Teil oder die gesamte Kaution ein, bis die entstandenen Schäden oder Verluste sowohl finanzieller als auch ertragsmindernder Art ausgeglichen sind. Der MIETER/KUNDE hat den Gesamtbetrag der hinterlegten Kaution gemäß den Rechnungen für die entstandenen Schäden oder Verluste oder Reparaturen, die durch die von Sailway beauftragten Dienstleister entstehen, zu zahlen.

Der MIETER/KUNDE muss SOFORT den VERMIETER/SAILWAY S.L über Unfälle, Schäden, Pannen oder sonstige Vorfälle unabhängig von ihrer Art informieren. IM FALL DES NICHTSORGENFÜRNS DER SOFORTORDUNG VERLIERT DER KUNDE DIE GESAMTE KAUTION WEGEN SEHR SCHWERER VERLETZUNG DES VERTRAGES. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht über die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, soweit bekannt, Name, Nachname und Adresse des Verursachers sowie der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, erstellt werden. Unter Unfall wird für die Zwecke dieses Vertrages ein unvorhergesehenes, zufälliges, äußeres oder gewaltsames Ereignis verstanden.

VON DEN MIETPREISEN AUSGENOMMENE POSITIONEN

Im Preis des Vertrages sind weder der Kraftstoffverbrauch noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Heimathafen des Bootes enthalten, die stets auf Kosten des MIETERS/KUNDEN gehen.

KRAFTSTOFF

Der MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, den Kraftstofftankbeleg beim Check-out des Bootes dem Sailway-Personal vorzulegen. Bei Nicht-Tanken wird der gesamte Verbrauch zuzüglich einer Strafe von 50 € + MwSt. wegen Vertragsverletzung von der Kaution abgezogen.

VERSICHERUNG

Das Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung gedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Deckungszertifikat.

Der Kunde bestätigt, die Bedingungen der Versicherung gelesen zu haben und mit den vereinbarten Versicherungsdeckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste, Sach- oder Personenschäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.

Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, dessen Besatzung, Passagiere, Dritte oder jegliche Art von Eigentum betrifft, muss der Mieter umgehend einen schriftlichen Unfallbericht erstatten und dem VERMIETER/SAILWAY S.L die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie die Namen, Nachnamen und Adresse des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, mitteilen.

NUTZUNG DES BOOTES

Das im Rahmen dieses Vertrages genutzte Boot ist ausschließlich für Freizeitfahrten vorgesehen und darf nicht für kommerzielle, Gewinn- oder illegale Aktivitäten verwendet werden.

Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so sorgfältig zu verwenden, als wäre es sein Eigentum, und die Vorschriften der Seefahrt, Zoll, Gesundheit und Finanzen sowie gegebenenfalls der nationalen oder ausländischen Behörden zu respektieren. Bei Verstößen gegen Vorschriften haftet der Mieter für alle damit verbundenen Bußgelder, Strafen usw.

Das Boot darf nur in den für seine Kategorie zugelassenen Gewässern fahren. In keinem Fall darf das Boot spanische Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu transportieren, als laut Sicherheitszertifikat erlaubt sind. Möchte der Mieter während der Mietzeit an einem Sportwettbewerb oder einer Regatta teilnehmen, muss er diese Absicht dem VERMIETER/SAILWAY S.L mitteilen und die entsprechende Versicherungssumme zahlen, um an dem Wettbewerb mit dem Boot dieses Vertrages teilnehmen zu können.

Der MIETER/KUNDE versichert, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung der Kreuzfahrt zu verfügen und im Besitz der notwendigen Bootsführerscheine zu sein. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise zu untervermieten oder zu subkontrahieren. Der MIETER/KUNDE versichert, dass der im Vertrag benannte Bootsführer über die Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die notwendig sind, um das gemietete Boot sicher zu führen, dass er im Besitz aller gesetzlich erforderlichen Dokumente ist und dass er diese während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden vorzeigen wird. Während der Gültigkeit dieses Vertrages ist der VERMIETER/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung für mangelnde Kenntnisse des Skippers befreit.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L ist nicht verantwortlich für die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Lizenz in spanischem Hoheitsgebiet, sei es ein spanischer oder ausländischer Bootsführerschein. Jegliche Verantwortung, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen in Zusammenhang mit dieser Lizenz liegen vollständig beim MIETER/KUNDEN.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L vor.

Der Transport von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen, ist strengstens verboten.

Das Abschleppen anderer Boote ist nur in Notfällen erlaubt; auch das gemietete Boot darf nur in diesen Fällen und mit dem eigenen Seil abgeschleppt werden, um hohe Rettungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen treffen oder Verantwortung übernehmen, ohne die Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L.

Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne aufmerksame Person an Bord im Freihafen oder in ungeschützten Gewässern festzumachen oder zu ankern.

Der MIETER/KUNDE ist verantwortlich für alle Schäden, die am gemieteten Boot während der Mietdauer entstehen sowie für den Verlust oder das Verlegen von Zubehör, einschließlich des Stand-Up-Paddle-Boards, Elektromotors oder des Beibootes.

Bei gefährlichen Wetterberichten (über Stärke 6 Beaufort oder über 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen nicht zu verlassen, in dem er sich befindet, oder den nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz aufzusuchen.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L übernimmt keine Verantwortung für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Der Verlust oder die Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.

RÜCKGABE DES BOOTES

Der MIETER/KUNDE wird das Boot am in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und Datum in demselben Zustand zurückgeben, in dem es übergeben wurde, mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks sowie mit ordentlich verstautem und sachgemäß gestautem Equipment und Proviant. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Kosten für das Auffüllen dieser Tanks von der Kaution abgezogen.

Der MIETER/KUNDE plant die Kreuzfahrt so, dass die Rückgabe des Bootes innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgt, wobei er mögliche ungünstige Situationen, die auftreten könnten, berücksichtigt. Diese sind jedoch unter keinen Umständen ausreichend, um eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu rechtfertigen. Wenn aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer schlechter Wetterbedingungen die Rückgabe des Bootes verzögert wird, ist der Mieter verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L umgehend über diese Umstände zu informieren.

Der Mieter muss die Kreuzfahrt so planen, dass er das Boot innerhalb der vereinbarten Frist zurückgibt, wobei er mögliche ungünstige Situationen, die auftreten könnten, berücksichtigt. Diese stellen jedoch in keinem Fall ausreichend dar, um eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu rechtfertigen. Sollte die Rückgabe des Bootes aufgrund plötzlich und unvorhersehbar auftretenden schlechten Wetters verzögert werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon zu informieren.

Die Abgabe des Bootes nach Ablauf der Fristen im Check-in wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt. für jede Stunde verspäteter Rückgabe des Bootes belegt. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Verzögerungsgrund geltend gemacht werden.

Bei der Rückgabe des Bootes wird dieses sowie sein Inventar und seine Ausstattung von der VERMIETER/SAILWAY S.L überprüft. Sollte das Boot Schäden oder Verluste oder Brüche des Equipments aufweisen, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, wird der VERMIETER/SAILWAY S.L den Betrag zur Behebung dieser Schäden von der Kaution abziehen. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien über die Bedingungen der Rückgabe des Bootes und inventarisierten Waren wird die Kaution zum Zeitpunkt der Beendigung des Streits zurückerstattet.

Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde, oder gemäß der vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Für die Rückgabe in einem anderen Hafen benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die sich aus diesem Standortwechsel ergeben.

VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE

Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:

  • SAILWAY S.L das Doppelte des Tagesmietpreises für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
  • Alle Kosten, die sich aus dieser Verzögerung ergeben, sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden, welche das Boot für die nachfolgenden Zeiträume gemietet haben, zu übernehmen.

Wenn das Boot 24 Stunden nach Vertragsende nicht zurückgegeben wurde und keine Nachrichten über dasselbe vorliegen, wird eine Suche eingeleitet und dessen Verschwinden den maritimen Behörden gemeldet. Die entstehenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.

Als Verzögerung bei der Rückgabe wird auch die Zeit betrachtet, die für die Reparatur von Schäden benötigt wird, die das Boot aufweist oder für eine zweite Reparatur derjenigen, die vom Mieter behoben oder zur Reparatur beauftragt wurden, aber nicht ordnungsgemäß repariert wurde.

SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND PÄNNE

Wenn der VERMIETER/SAILWAY S.L bei der Übergabe des Bootes verspätet ist oder das Boot aus Gründen, die nicht in seiner Macht liegen, nicht übergeben werden kann, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften bereitgestellt. Sollte dies nicht möglich sein und auf Wunsch des Kunden wird ein Boot einer niedrigeren Kategorie übergeben (unter Rückerstattung des entsprechenden anteiligen Mietpreises) oder der Kunde kann die Auflösung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis zum Datum gezahlten Betrags beantragen, wobei er das Boot nicht nutzen kann.

Treten während der Mietzeit Schäden, Verluste, Mängel oder Materialverlust am gemieteten Boot auf, ist der Mieter verpflichtet, dies umgehend dem VERMIETER/SAILWAY S.L mitzuteilen, der entsprechende Anweisungen zur Vorgehensweise geben wird.

Unfälle mit Beteiligung Dritter müssen vom Mieter bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.

Der MIETER/KUNDE muss SOFORT den VERMIETER/SAILWAY S.L über Unfälle, Schäden, Pannen oder Vorfälle unabhängig von ihrer Art informieren. Bei Nichteinhaltung der SOFORTVERPFLICHTUNG verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund schwerer Vertragsverletzung. Im Falle von Unfällen muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie die Namen, Nachnamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der geschädigten Dritten, wenn vorhanden, aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, der vermietenden Gesellschaft und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung gegen Ansprüche und Verfahren zu helfen.

Wenn wegen einer während der Vermietung entstandenen Panne oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zuzuordnen sind, dass Weiterfahren mit dem gemieteten Boot nicht mehr möglich ist, erstatten die VERMIETER/SAILWAY S.L den anteiligen Betrag für die Tage, an denen die Nutzung des Bootes nicht möglich war oder stellen ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. Dies gibt jedoch in keinem Fall ein Recht auf Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne zuvor die Panne dem VERMIETER/SAILWAY S.L angezeigt zu haben, der seine Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßer Nutzung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN entstehen, sind vollständig von diesem zu tragen; der VERMIETER/SAILWAY S.L hat das Recht, diesen Vertrag für beendet zu erklären und behält sich die Geltendmachung von Schäden oder Verlusten, die durch die Panne verursacht wurden, vor. In diesem Fall gelten die Regelungen des ersten Absatzes dieser Bestimmung nicht. Der MIETER/KUNDE ist besonders vorsichtig im Umgang mit der Toilette, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Hygieneartikel, Toilettenpapier, Feuchttücher oder andere Gegenstände, die eine Verstopfung hervorrufen könnten, hineingegeben werden. Bei missbräuchlichem Verhalten dieser Regel, die zu einer Verstopfung jeglicher Art in der Toilette während der Mietzeit führt, muss der Kunde 450 € + MwSt. für die der Gesellschaft entstandenen Schäden zahlen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, wird die Vermietungs-/Chartergesellschaft SAILWAY S.L den Betrag von der hinterlegten Kaution abziehen oder die Belastung auf die Kreditkarte des Kunden vornehmen.

Der MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L vom Vermieter von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden, die an Gegenständen entstehen, die vom Mieter oder von einer anderen Person, die sich an Bord befindet, innerhalb oder außerhalb des Bootes in die Obhut genommen, gespeichert oder transportiert werden, unabhängig davon, ob dies vor oder während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrages geschieht.

Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, den entsprechenden Diebstahl bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und eine Kopie dieser Anzeige der vermietenden Gesellschaft zu übergeben.

STORNIERUNG UND AUFLÖSUNG

Der MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren, wobei die Stornokosten wie folgt anfallen:

  • Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, zahlt er SAILWAY S.L 30% des Mietpreises.
  • Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, zahlt er SAILWAY S.L 100% des Mietpreises.

Im Falle von grober Fahrlässigkeit bei der Nutzung des Bootes, die gegen die geltenden Gesetze verstößt, wird der Vertrag automatisch aufgelöst, wobei die bereits gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L verbleiben.

Wenn die vom Mieter vorgelegte Dokumentation ihn nicht zur Führung des Bootes berechtigt oder die notwendige technische Kompetenz nicht nachweist, wird der Vertrag sofort für beendet erklärt und die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückgegeben wird) verbleiben als Schadensersatz bei den VERMIETERN/SAILWAY S.L.

VERTRAGSAUFLÖSUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS

SAILWAY S.L kann diesen Vertrag auflösen, wenn ihr aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat, die zur Verfügungstellung des gemieteten Bootes zum Zeitpunkt der Übergabe nicht möglich ist. In diesem Fall wird SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN den Betrag zurückerstatten, der dem Gesamtbetrag der nicht genutzten Leasingtage entspricht. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE von den VERMIETERN/SAILWAY S.L eine Entschädigung für die Nichtverfügbarkeit des in diesem Vertrag behandelten Bootes verlangen.

VERWALTUNGSAUFBEHALTE

Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes, die gegen die geltenden Gesetze verstößt, seitens des MIETERS/KUNDEN ist ein ausreichender Grund für die sofortige Auflösung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L verbleiben, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf Rückerstattung hat. Im Falle von Verstößen gegen Zollvorschriften oder andere Verwaltungsbestimmungen ist der Kunde für alle Bußgelder, Strafen oder Verpflichtungen verantwortlich, die sich ergeben können, sowie für alle deren Folgen. Im Falle der Beschlagnahme des Bootes zahlt der Kunde an den Vermieter als Entschädigung für die entstandenen Schäden eine Summe, die dem Doppelten des Tagesmietpreises für jeden Tag bis zur Wiederherstellung und Übergabe des Bootes entspricht. Im Falle einer Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE die hinterlegten Beträge zugunsten von SAILWAY.

ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT

Es gilt das spanische Recht. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle aus diesem Vertrag resultierenden Fragen, der jurisdiction der Gerichte und Tribunale von Vigo, mit ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen gemäß dem spanischen Recht zustehen könnte.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über Informationen und Dokumentationen zu wahren, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder auf die zugegriffen wird, und diese Informationen während der Dauer dieser vertraglichen Beziehung nicht direkt oder indirekt zu offenbaren oder zu verwenden.

Preisgestaltung

  • Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 420 € / Tag, 2.100 € / Woche
  • Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 360 € / Tag, 1.200 € / Woche
  • MwSt.: Inklusive

Miettyp

  • Bootsvermietung nur (ohne Skipper)

    Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich

  • Endreinigung nach Charter: 90 €
  • Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
  • Kaution: 35 €

Check-in und Check-out

Abmessungen und Maße

Abmessungen

  • Gesamtlänge: 6,00 m
  • Maximaler Tiefgang: 1,30 m
  • Breite: 2,50 m

Tanks

  • Kraftstofftank: 1 X 120L

Unterkünfte

Kapazität: 8 Personen

Gäste

  • 1 Kabinen

Ausrüstung

Unterkunft

  • Personen: 8
  • 1 Einzelkabine 

Navigationsausstattung

  • GPS
  • Kartenplotter
  • Echolot nautische
  • Anchor
  • Navigationslichter
  • UKW-Funk tragbar

Innenraum

  • Musikanlage
  • Frischwasser
  • 12 Volt Steckdose
  • Taschenlampe

Sonstiges

  • Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra

Außenbereich

  • Bimini-Top-Top
  • Steuertisch
  • Beiboot
  • Spritzschutz
  • Teakholzdock
  • Kleine Kühlschrank
  • Trockenpumpen
  • Badesteg
  • Taucherbrille
  • Außenlautsprecher
  • Deckdusche
  • Polster für die Cockpitbank

Motorisierung und Antrieb

Motor 1

  • Marke: N/A
  • Kraftstoff: Benzin
  • Gesamtleistung: 152 hp

Haftungsausschluss

Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.

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