Beschreibung
VANGUARD 560
Sailway Siete - Rib
- Baujahr: 2018
- Ämter: 5.6 m
- Breite: 2.4 m
- Tiefgang: 0.8 m
- Personen: 12
- Motor: 1 x 70PS
- Kraftstofftank: 100 l
- Kraftstoffart: Benzin
VANGUARD 560
Sailway Siete - Rib
- Baujahr: 2018
- Ämter: 5.6 m
- Breite: 2.4 m
- Tiefgang: 0.8 m
- Personen: 12
- Motor: 1 x 70PS
- Kraftstofftank: 100 l
- Kraftstoffart: Benzin
Mietbedingungen
Obligatorische Extras
- Positionierungskosten zum Hafen (250 €)
- Abholung / Lieferung (35 €)
- Endreinigung (90 €)
Optionale Extras
- Kapitän (220 €/Tag)
GEGENSTAND
Der wesentliche Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des eigenen Bootes, das in den Besonderen Bedingungen angegeben ist, unter den erforderlichen Navigationsbedingungen, ausschließlich für den sportlichen und privaten Freizeitgebrauch, gemäß den Bedingungen, die von den Parteien in diesem Vertrag vereinbart wurden.
MIETDAUER
Der MIETER/KUNDE mietet das angegebene Boot für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer.
Dieser Zeitraum kann durch ausdrücklichen und schriftlichen Willen beider Parteien verlängert werden.
Eine verspätete Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die ihm zuzuschreiben ist, führt nicht zur Verlängerung des Mietzeitraums.
Eine verspätete Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN an seinem Heimatort berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L. dazu, die Kaution einzubehalten und die Forderungen gemäß der Klausel geltend zu machen.
ABHOL- UND LIEFERORT
Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im Hafen und zur Stunde übergeben, die in diesem Vertrag angegeben sind. Das Boot wird versichert, segelklar sein und mit voller Wasser-, Brennstoff- und Gaspipeline ausgestattet sein.
Wenn ungünstige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seinen anfänglichen oder nachfolgenden Auszug zu verschieben, führt dies weder zu einem Preisnachlass noch zu einer Verlängerung des in diesem Dokument festgelegten Zeitrahmens, es sei denn, es wird ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart.
Vor der Übergabe des Bootes werden beide Parteien das Boot inspizieren und das CHECK-IN (Inventar) unterschreiben. Nach der Durchführung wird der Mieter das CHECK-IN-Dokument (Inventar) unterschreiben und somit sein Einverständnis geben. Die Annahme des Bootes und die Unterschrift des Inventars setzen voraus, dass es sich in gutem Zustand befindet und dass der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.
Das Boot muss innerhalb der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages vorgesehenen Frist und gemäß den in der Klausel angegebenen Bedingungen an den Vermieter zurückgegeben werden.
KAUTION
Der Mieter muss an den VERMIETER/SAILWAY S.L. den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als Kaution übergeben.
DER MIETER/KUNDE wird den bei Vertragsunterzeichnung zu hinterlegenden Betrag als KAUTION, den die Besonderen Bedingungen beschreiben, hinterlegen. Die KAUTION wird mit einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu gewährleisten. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, sobald dieser Mietvertrag beendet wurde und SAILWAY den Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters überprüft hat. Zu diesem Zweck kann es notwendig sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach der Rückgabe des Bootes einzubehalten. Der VERMIETER/SAILWAY S.L. ist verantwortlich für alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die an dem gemieteten Boot oder an seinen Hilfselementen, wie z.B. dem Beiboot, sowie an allen im von beiden Parteien unterzeichneten Dokument „Check in-out“ inventarisierten und überprüften Gegenständen entstehen. Sollten die oben genannten Umstände eintreten oder es zu einer Verzögerung bei der geplanten Lieferung kommen, behält sich der VERMIETER/SAILWAY S.L. das Recht vor, von der Kaution bis zur Deckung der entstandenen Schäden oder Verluste aus materiellen Schäden oder entgangenem Gewinn abzuziehen. DER MIETER/KUNDE bezahlt die gesamten Beträge entsprechend den Rechnungen für die verursachten Schäden, Verlust oder Reparaturen, gemäß den Lieferanten von Sailway und den entsprechenden Arbeitskosten.
Der MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L. umgehend über jeden Unfall, Vorfall, Schaden oder Vorfall, unabhängig von seiner Natur, informieren. IM FALL DER NICHT SOFORTIGEN MITTEILUNG VERLIERT DER KUNDE DIE VOLLE KAUTION WEGEN SCHWERWIEGENDER VERLETZUNG DES VERTRAGES. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht erstellt werden, der die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, sofern bekannt, den Namen, Vornamen und die Adresse des Verursachers sowie der Zeugen und ebenfalls die Namen und Adressen der Geschädigten, falls vorhanden, enthält. Als Unfall gilt für die Zwecke dieses Vertrages jedes zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Ereignis.
PREISE AUF DER MIETE AUSGESCHLOSSEN
Im Preis des Vertrages sind weder Benzinverbrauch noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Basis-Hafen des Bootes enthalten, diese sind immer vom MIETER/KUNDEN zu tragen.
BRENNSOFF
DER MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L. mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, dem Sailway-Personal beim Check-Out des Bootes die Tankquittung vorzulegen. Im Falle des Nicht-Tankens wird der gesamte Verbrauch sowie eine Strafe von 50 € + MwSt. aufgrund eines Vertragsbruchs von seiner Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich die von der Versicherungsfirma ausgestellte Deckungsbescheinigung.
Der Kunde erkennt an, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit den abgeschlossenen Deckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung von jeglichen Beschädigungen, Verlusten, Sach- oder Personenschäden, die während der Nutzung des Bootes anfallen, bis zu einem Maximum von 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.
Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, seine Besatzung, Passagiere, Dritte oder irgendeine Art von Eigentum betrifft, muss der Mieter umgehend einen schriftlichen Unfallbericht verfassen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls, sowie die Namen, Vornamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten (sofern vorhanden) aufgeführt sind.
NUTZUNG DES BOOTES
Das Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, wird ausschließlich für Freizeitfahrten verwendet und darf nicht für kommerzielle, lukrative oder illegale Aktivitäten eingesetzt werden.
DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein eigenes zu nutzen, gemäß der guten Seemannschaft, und die Regeln einzuhalten, die von den maritimen, zollrechtlichen, gesundheitlichen und finanziellen Behörden sowie von nationalen oder ausländischen Behörden festgelegt wurden. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften ist der Mieter für alle Strafen, Bußgelder usw. verantwortlich.
Das Boot darf nur in den für seine Kategorie genehmigten Gewässern navigieren. Unter keinen Umständen darf das Boot spanische Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord mitzunehmen, als gemäß dem Sicherheitszertifikat erlaubt sind. Falls der Mieter an einem sportlichen Wettbewerb oder einem Wettkampf während der Mietzeit teilnehmen möchte, ist es unbedingt erforderlich, den VERMIETER/SAILWAY S.L. über dieses Vorhaben zu informieren und den entsprechenden Zuschlag für die spezielle obligatorische Versicherung zu zahlen, um an dem Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, teilnehmen zu können.
DER MIETER/KUNDE versichert, das notwendige Wissen und die benötigte Erfahrung für die Durchführung der Kreuzfahrt zu besitzen und über den dafür erforderlichen nautischen Titel zu verfügen. DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise unterzuvermieten. DER MIETER/KUNDE versichert, dass der im Vertrag benannte Kapitän über das notwendige Wissen und die erforderliche Erfahrung zur sicheren Führung des gemieteten Bootes verfügt, dass er im Besitz des in Spanien rechtlich erforderlichen Titels ist und dass dieser während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden zur Verfügung steht. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der VERMIETER/SAILWAY S.L. von jeglicher Verantwortung befreit, die aus dem Fehlen oder der Unzureichendheit des Wissens des Kapitäns resultieren könnte.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L. behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Kapitän nicht über die erforderliche Qualifizierung und Kompetenz zur sicheren Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L. ist nicht verantwortlich für die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Qualifikation auf spanischem Territorium, sei es ein spanischer oder ausländischer nautischer Titel. Alle Verantwortung, Vorfälle, Bußgelder oder Sanktionen, die aus dieser Qualifikation resultieren, liegen vollständig beim MIETER/KUNDEN.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L. vor.
Das Mitführen von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens verboten.
Es ist absolut verboten, andere Boote zu schleppen, es sei denn, es handelt sich um Notfälle. Das vermietete Boot darf nur in denselben Fällen geschleppt werden, stets mit eigenen Leinen, um hohe Rettungskosten zu vermeiden. DER MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen treffen oder Verantwortungen ohne Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L. übernehmen.
DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne Personen an Bord in einem ungeschützten Hafen oder Gewässern zu vertäuen oder zu ankern.
DER MIETER/KUNDE ist verantwortlich für alle Schäden oder Verluste, die am gemieteten Boot während der Mietdauer entstehen, sowie für den Verlust oder das Verschwinden von Anbauteilen oder Zubehör, einschließlich Paddleboard, Elektromotor oder Beiboot.
Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über das Wetter oder das Meer (über Stärke 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, nicht aus dem Hafen, in dem er sich befindet, auszut항 oder einen sicheren Hafen oder Ankerplatz in der Nähe seiner Position anzusteuern.
DER VERMIETER/SAILWAY S.L. ist nicht verantwortlich für den Diebstahl oder Verlust des Beiboats. Der Verlust oder die Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DES BOOTES
DER MIETER/KUNDE wird das Boot am in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und Datum zurückgeben, in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, mit vollen Brennstoff- und Wassertanks sowie ordnungsgemäß verstautem Möbel und Zubehör. Sollte das Boot nicht in diesen Bedingungen zurückgegeben werden, wird die Kaution um die Kosten für das Befüllen dieser Tanks reduziert.
DER MIETER/KUNDE muss die Kreuzfahrt planen, um die Rückgabe des Bootes innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu gewährleisten und mögliche ungünstige Situationen zu berücksichtigen. Sollte die Rückgabe des Bootes aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer schlechter Wetterbedingungen verzögert werden, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L. unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren.
Die Lieferung des Bootes nach Ablauf der im Check-in festgelegten Fristen wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt. für jede überfällige Stunde bei der Rückgabe des Bootes bestraft. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Verzögerungsgrund geltend gemacht werden.
Beim Zurückgeben des Bootes wird es von SAILWAY überprüft, ebenso wie das Inventar und die Ausstattung. Wenn Schäden am Boot oder Verluste oder Brüche an seiner Ausstattung oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch festgestellt werden, behält sich SAILWAY das Recht vor, die notwendige Summe zur Behebung dieser Schäden von der Kaution abzuziehen. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und inventarisierten Gegenständen wird die Kaution zum Zeitpunkt des Abschlusses des Streits zurückgegeben.
Das Boot muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde, oder gemäß der zuvor vereinbarten Bedingungen zwischen den Parteien.
Um es in einem anderen Hafen abzugeben, benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. DER MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die aus dieser Änderung des Rückgabeortes entstehen.
VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Falls es zu einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes kommt, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L das Doppelte des täglichen Mietpreises für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
- Die Kosten zu übernehmen, die sich aus dieser Verzögerung für SAILWAY S.L sowie für deren Kunden ergeben, die das Boot für die folgenden Zeiträume gemietet haben.
Wenn 24 Stunden nach Ablauf des Vertrages das Boot nicht zurückgegeben wurde und keine Nachrichten erhalten wurden, wird die Suche eingeleitet, und die Behörden werden über das Verschwinden informiert. Die daraus resultierenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.
Als Verzögerung bei der Rückgabe gilt auch die Zeit, die für die Reparatur von Schäden am Boot oder die zweite Reparatur derjenigen Schäden benötigt wird, die vom Mieter repariert oder zur Reparatur beauftragt wurden und nicht ordnungsgemäß repariert wurden.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND MÄNGEL
Wenn der VERMIETER/SAILWAY S.L. sich bei der Übergabe des Bootes verspäten oder es nicht aus anderen Ursachen, die außerhalb des Willens des Unternehmens liegen, liefern kann, wird ein Boot mit ähnlichen oder gleichen Eigenschaften übergeben. Sollte das nicht möglich sein, wird dem Kunden nach Wahl des Kunden ein Boot einer niedrigeren Kategorie übergeben (mit der entsprechenden Rückerstattung des proportionalen Preisunterschieds für die Miete) oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückgabe des bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Betrags beantragen, ohne das Boot nutzen zu können.
Wenn während der Mietzeit am gemieteten Boot Mängel, Schäden oder Verluste an Material auftreten, ist der Mieter verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L. umgehend darüber informieren, der ihm die notwendigen Anweisungen gibt.
Bei Unfällen mit Beteiligung Dritter müssen diese vom Mieter gegenüber den zuständigen Behörden gemeldet werden.
DER MIETER/KUNDE muss den VERMIETER/SAILWAY S.L. unverzüglich über jeden Unfall, Vorfall, Schaden oder Vorfall informieren, unabhängig von seiner Natur. Falls die sofortige Benachrichtigung versäumt wird, verliert der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund schwerwiegenden Vertragsbruchs. Im Falle eines Unfalls muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, der die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, soweit bekannt, die Namen, Vornamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, auflistet. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft in der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen und Prozessen zusammenzuarbeiten.
Wenn es aufgrund eines während der Mietzeit verursachten Schadens oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zugeschrieben werden können, nicht möglich ist, das gemietete Boot weiter zu nutzen, erstattet der VERMIETER/SAILWAY S.L. den proportionalen Betrag für die Tage, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte oder bietet ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften an. In keinem Fall gibt dies Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer. DER MIETER/KUNDE wird keine Reparatur anordnen, ohne den VERMIETER/SAILWAY S.L. über den Schaden informiert zu haben, der angeordnet werden muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die durch Nachlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Bootes durch den MIETER/KUNDEN verursacht werden, werden vollständig vom Mieter bezahlt, und der VERMIETER/SAILWAY S.L. wird diesen Vertrag für gekündigt erklären und sich das Recht vorbehalten, die entstandenen Schäden und Verluste, die durch den Fehler verursacht werden, geltend zu machen. In diesem Fall ist die im ersten Absatz dieser Klausel festgelegte Bestimmung nicht anwendbar. DER MIETER/KUNDE muss besonderes Augenmerk auf die Nutzung und Handhabung der Toilette legen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Hygienepapiere, Intimhygieneartikel, Tücher oder andere Gegenstände in die Toilette geworfen werden, die diese verstopfen könnten. Jede Nichteinhaltung dieser Regeln, die zu einer verstopften Toilette während der Mietzeit führt, führt dazu, dass der Kunde 450 € + MwSt. für die verursachten Schäden an das Unternehmen bezahlen muss. Wenn dieser Betrag nicht gezahlt wird, kann die Vermietungs-/Charterfirma SAILWAY S.L. diesen Betrag von der Kaution abziehen oder den Betrag auf die Kreditkarte des Kunden belasten.
DER MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L. als Vermieter von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden an den von ihm oder von einer anderen Person an Bord gelassenen, aufbewahrten oder transportierten Gegenständen, sowohl zuvor als auch während der Gültigkeit dieses Vertrages.
Im Falle des Diebstahls und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und diese der Vermietungsfirma zu übergeben.
STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
DER MIETER/KUNDE kann von diesem Vertrag zurücktreten, wobei die Stornokosten folgendermaßen anfallen:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgt, zahlt der Kunde SAILWAY S.L. 30 % des Mietpreises.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgt, zahlt der Kunde SAILWAY S.L. 100 % des Mietpreises.
Im Falle von Fahrlässigkeit bei der Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen geltendes Recht, ist dies ein Grund für die automatische Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L. verbleiben.
Wenn die vom Mieter vorgelegten Unterlagen ihn nicht zur Führung des Bootes berechtigen oder nicht ausreichend technische Kompetenz nachweisen, wird der Vertrag sofort gekündigt, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückgegeben wird) als Schäden und Verluste an SAILWAY S.L. bleiben.
KÜNDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS
SAILWAY S.L. kann diesen Vertrag kündigen, wenn sie aus Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, das Mietboot am Tag der geplanten Übergabe nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall wird SAILWAY S.L. dem MIETER/KUNDEN den Betrag zurückerstatten, der für die nicht genutzten Tage der Miete gezahlt wurde. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE von SAILWAY/SAILWAY S.L. eine Entschädigung für die Nichtverfügbarkeit des Bootes, das Gegenstand dieses Vertrages ist, verlangen.
VERWALTUNGSBEHÄLTER
Nachlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die gegen geltendes Recht verstößt, ist ein ausreichender Grund für die sofortige Beendigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L. bleiben, ohne dass der Mieter das Recht auf Rückerstattung hat. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Zollvorschriften oder gegen eine andere Behörde ist dieser für sämtliche Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten verantwortlich, die sich daraus ergeben, sowie für alle Konsequenzen. Im Falle der Beschlagnahmung des Bootes verpflichtet sich der Kunde, der Vermieter als Entschädigung für die durch die Beschlagnahmung verursachten Schäden eine Summe zu zahlen, die dem Doppelten des täglichen Mietpreises für jeden Tag bis zur Rückgabe des Bootes entspricht. Im Falle der Beschlagnahmung zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE zugunsten von SAILWAY die hinterlegten Beträge.
AnWENDBARE RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT
Das anwendbare Recht ist das spanische. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen könnten, dem Gerichtsstand der Gerichte von Vigo, und verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen gemäß der spanischen Gesetzgebung zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Dokumente zu wahren, die während der Erbringung der Dienstleistung bereitgestellt oder von ihnen zugänglich gemacht werden, und die aus dieser vertraglichen Beziehung resultierenden Informationen nicht direkt oder indirekt offenzulegen oder zu verwenden.
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 220 € / Tag, 1.100 € / Woche
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 180 € / Tag, 600 € / Woche
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 5,60 m
- Maximaler Tiefgang: 0,80 m
- Breite: 2,40 m
Tanks
- Kraftstofftank: 1 X 100L
Unterkünfte
Ausrüstung
Navigierung
- Geschwindigkeitsmesser
- Anker
- Navigationslichter
- AIS
- UKW-Funk tragbar
Innenraum
- Taschenlampe
Andere
- Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra
Außenbereich
- Bimini-Top-Top
- Kleine Kühlschrank
- Schmutzwasserpumpe
- Badeleiter
- Elektrische Bilgepumpe
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Benzin
- Gesamtleistung: 70 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.