Beschreibung
Elan Performance 31
Sailway Tres - Segelboot
- Baujahr: 2005
- Gesamtlänge: 9,4 m
- Breite: 3,2 m
- Tiefgang: 1,9 m
- Motor: 1 × 17,9 PS
- Kraftstofftank: 44 l
- Kraftstoffart: Diesel
Elan Performance 31
Sailway Tres - Segelboot
- Baujahr: 2005
- Gesamtlänge: 9,4 m
- Breite: 3,2 m
- Tiefgang: 1,9 m
- Motor: 1 × 17,9 PS
- Kraftstofftank: 44 l
- Kraftstoffart: Diesel
Mietbedingungen
Pflichtleistungen
- Hafengebühr (250 €)
- Lieferung / Abholung (35 €)
- Endreinigung (90 €)
Optionale Extras
- Late Check-out (200 €) (Abfahrt um 14:00 Uhr)
- Außenbordmotor (100 €) (Die perfekte Ergänzung für das Dinghy, ein kleiner Außenbordmotor, der Ihnen das Rudern zum Ufer erspart.)
- Paddle Surf (50 €) (Ein Paddle von über 3 Metern)
- Skipper (220 €/Tag)
- Bettwäsche (40 €) (Falls Sie sowohl Bettwäsche als auch Handtücher benötigen, wählen Sie dieses Extra, um beide Sets zu einem reduzierten Preis zu erhalten.)
GEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Bootes, in einem seetauglichen Zustand, ausschließlich für Freizeit- und Sportsegelfahrten, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
MIETDAUER
Der MIETER/KUNDE mietet das angegebene Boot für die in den Besonderen Bedingungen festgelegte maximale Dauer. Diese Frist kann durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien verlängert werden.
Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die ihm zuzuschreiben ist, führt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.
Eine verspätete Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN im Heimatport berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L, die Kaution einzubehalten und den ersten gemäß der Klausel zu belangen.
ABHOL- UND LIEFERORT
Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zu der festgelegten Uhrzeit übergeben. Das Boot ist versichert, seefertig mit kompletter Ausstattung und vollen Wasser-, Kraftstoff- und Gaskapazitäten.
Wenn widrige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seine anfängliche oder spätere Abfahrt zu verschieben, erfolgt keine Preisreduzierung und keine Verlängerung der im Dokument festgelegten Frist, es sei denn, beide Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Vor der Übergabe des Bootes überprüfen beide Parteien das Boot und unterzeichnen das CHECK IN (Inventar). Nach Abschluss dessen unterzeichnet der Mieter das CHECK IN (Inventar) und gibt damit seine Zustimmung. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzen voraus, dass es in gutem Zustand ist und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.
Das Boot muss innerhalb der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages vorgesehenen Frist und gemäß der Klausel an den Vermieter zurückgegeben werden.
KAUTION
Der Mieter hat an den VERMIETER/SAILWAY S.L den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als Kaution zu zahlen.
DER MIETER/KUNDE zahlt bei der Unterzeichnung des Vertrages den in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Betrag als KAUTION. Die Kaution wird mit einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu gewährleisten. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN nach Beendigung dieses Mietvertrages und nach Überprüfung durch SAILWAY des Zustands des Bootes sowie der Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters zurückgegeben. Hierzu kann es erforderlich sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach Rückgabe des Bootes einzubehalten.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für jegliche Schäden, Verluste oder Reparaturen, die am gemieteten Boot oder an jeglichen Kombinationen davon, wie zum Beispiel dem Beiboot, sowie an allem, was im unterzeichneten "Check in-out" Dokument aufgeführt und geprüft ist, entstehen. Sollte eine der obigen Situationen oder eine Verspätung bei der geplanten Rückgabe eintreten, behält sich der VERMIETER/SAILWAY S.L das Recht vor, die Kaution zu verwenden, um die verursachten Schäden oder Verluste des Materialwerts oder des entgangenen Gewinns auszugleichen. Der MIETER/KUNDE wird den gesamten Kautionsbetrag gemäß den Rechnungen für besagte Schäden, verursachte Verluste oder Reparaturen an die von Sailway beauftragten Dienstleister bezahlen.
Der MIETER/KUNDE hat SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Schaden, Verlust oder Vorfall, unabhängig von dessen Art, zu informieren. IM FALL DER NICHT SOFORTIGEN MITTEILUNG VERLIERT DER KUNDE DIE GESAMTE KAUTION WEGEN SCHWERWIEGENDER VERLETZUNG DES VERTRAGES. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Bericht erstellt werden, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie gegebenenfalls die Namen, Nachnamen und Adressen des Verursachers und der Zeugen sowie die Namen und Adressen der Geschädigten angegeben werden. Als Unfall gilt für die Zwecke dieses Vertrages jede zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Handlung.
LEISTUNGEN, DIE NICHT IM MIETPREIS ENTHALTEN SIND
Im Preis des Vertrages sind weder Kraftstoffverbrauch noch Aufenthalte in einem anderen Hafen als dem Heimat- oder Basis-Hafen des Bootes enthalten, die stets vom MIETER/KUNDEN getragen werden.
KRAFTSTOFF. Der MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, den Tankstellenbeleg beim Check-out des Bootes an das Sailway-Personal zu übergeben. Bei Nichtbetankung wird der gesamte Verbrauch zuzüglich einer Vertragsstrafe von 50 € + MWSt von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das Boot dieses Vertrages ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich ein Versicherungszertifikat, das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde.
Der Kunde bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit den abgeschlossenen Deckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde ist verantwortlich für die Bezahlung von Schäden, Verlusten, materiellen oder menschlichen Schäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € Kaution für Segelboote und 1.500 € Kaution für Motorboote.
Im Falle eines Unfalls, der das gemietete Boot, seine Besatzung, Passagiere, Dritte oder jegliche Art von Gütern betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht erstatten, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Geschehens sowie die Namen, Nachnamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, aufgeführt sind.
NUTZUNG DES BOOTES
Das im Vertrag genannte Boot ist ausschließlich für Freizeitzwecke zu verwenden und darf nicht für kommerzielle, gewerbliche oder illegale Zwecke genutzt werden.
DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so zu nutzen, als wäre es sein Eigentum, und die Regeln des guten Seemanns einzuhalten und die von den maritimen, zollrechtlichen, gesundheitlichen und steuerlichen Behörden sowie den nationalen oder ausländischen Polizeibehörden aufgestellten Vorschriften zu respektieren. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften ist der Mieter für alle Strafen, Bußgelder usw. verantwortlich.
Das Boot darf nur innerhalb der für die Kategorie des Bootes erlaubten Gewässer fahren. Unter keinen Umständen darf das Boot spanische Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu transportieren, als im Sicherheitszertifikat erlaubt. Sollte der Mieter während der Mietdauer an einem Sportwettkampf oder einer Regatta teilnehmen wollen, ist er verpflichtet, dies dem VERMIETER/SAILWAY S.L mitzuteilen und die entsprechende zusätzliche Gebühr für die obligatorische spezielle Versicherung zu zahlen, um mit dem im Vertrag genannten Boot teilnehmen zu können.
DER MIETER/KUNDE versichert, über das nötige Wissen und die erforderliche Erfahrung zur Durchführung der Seereise zu verfügen und über den erforderlichen Bootsführerschein zu verfügen. DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot weder ganz noch teilweise zu untervermieten oder weiterzugeben. DER MIETER/KUNDE versichert, dass der im Vertrag benannte Skipper über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur sicheren Führung des gemieteten Bootes verfügt, im Besitz des in Spanien gesetzlich geforderten Führerscheins ist und diesen während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden zur Verfügung hat. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der VERMIETER/SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus fehlendem oder unzureichendem Wissen des Skippers ergeben könnte.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über ausreichende Qualifikationen und Kompetenzen zur sicheren Führung des Bootes verfügt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet nicht für die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Führerscheins auf spanischem Hoheitsgebiet, sei es ein spanischer oder ausländischer Bootsführerschein. Jegliche Verantwortung, Zwischenfälle, Bußgelder oder Sanktionen, die sich aus dieser Qualifikation ergeben, liegen vollständig in der Verantwortung des MIETERS/KUNDEN.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, er hat eine Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L.
Das Mitbringen von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens untersagt.
Es ist strengstens verboten, andere Boote zu schleppen, außer in Notfällen, und auch in diesem Fall darf das gemietete Boot nur unter den gleichen Bedingungen geschleppt werden und immer mit eigenen Leinen, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. DER MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen ohne Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L treffen oder Verantwortung übernehmen.
DER MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht festgemacht oder verankert zu lassen, ohne dass eine Person an Bord ist, in ungeschützten Gewässern oder Buchten.
DER MIETER/KUNDE ist für alle Schäden oder Verluste verantwortlich, die am gemieteten Boot während der Mietdauer entstehen, sowie für den Verlust oder Diebstahl jeglicher seiner Elemente oder Zubehörteile, einschließlich des Paddleboards, des Elektromotors oder des Beibootes.
Im Falle von Wetterwarnungen über gefährliches Wetter oder See (über Stärke 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder den nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz aufzusuchen.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L übernimmt keine Verantwortung für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Der Verlust oder die Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DES BOOTES
DER MIETER/KUNDE gibt das Boot an dem in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages angegebenen Ort und Datum in dem Zustand zurück, in dem er es erhalten hat, mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks sowie mit ordnungsgemäßer und sachgerechter Ausrüstung und Verpflegung. Sollte die Rückgabe nicht in diesen Bedingungen erfolgen, wird die Kosten für das Auffüllen der Tanks von der Kaution abgezogen.
DER MIETER/KUNDE muss die Reise so planen, dass die Rückgabe des Bootes innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, wobei er mögliche widrige Situationen, die eintreten könnten, berücksichtigt. Wenn das Boot aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer schlechter Wetterbedingungen verspätet zurückgegeben wird, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L sofort über solche Umstände zu informieren.
Die Rückgabe des Bootes außerhalb der im Check-in festgelegten Fristen wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt für jede verspätete Stunde gerechnet, die von der hinterlegten Kaution automatisch abgezogen wird. Schlechtes Wetter kann nicht als Verzögerungsgrund angegeben werden.
Bei der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Überprüfung des Bootes und seiner Inventar- und Ausstattungsgegenstände durch den VERMIETER/SAILWAY S.L. Sollten Schäden am Boot oder Verlust oder Beschädigung seiner Ausrüstung oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, wird der VERMIETER/SAILWAY S.L den Betrag abziehen, der zur Reparatur dieser Schäden erforderlich ist, von der Kaution. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und der inventarisierten Güter wird die Kaution zum Zeitpunkt der Beendigung der Streitigkeit zurückgegeben.
Das Boot muss in den gleichen Hafen zurückgebracht werden, in dem es übergeben wurde, oder wie zuvor zwischen den Parteien vereinbart.
Zur Rückgabe in einen anderen Hafen benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die sich aus dieser Änderung des Rückgabeorts ergeben.
VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Im Falle von Verzögerungen bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L den doppelten Tagesmietpreis für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes zu zahlen.
- alle Kosten zu übernehmen, die sich aus dieser Verzögerung sowohl für SAILWAY S.L als auch für deren Kunden ergeben, die das Boot für die folgenden Zeiträume gebucht haben.
Wenn nach 24 Stunden nach Vertragsende das Boot nicht zurückgegeben wurde und auch keine Nachrichten darüber vorliegen, wird eine Suche eingeleitet und ihr Verschwinden den zuständigen Marinenbehörden gemeldet. Die daraus resultierenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.
Auch die für die Reparatur von Schäden am Boot benötigte Zeit oder die zweite Reparatur von Schäden, die durch den Mieter nicht ordnungsgemäß repariert oder zur Reparatur übergeben wurden, gelten als Verzögerungen bei der Rückgabe.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND REPARATUREN.
Wenn der VERMIETER/SAILWAY S.L mit der Lieferung des Bootes in Verzug gerät oder es aufgrund von Reparaturen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Kontrolle des Unternehmens liegen, nicht möglich ist, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften übergeben. Ist dies nicht möglich, und nach Wahl des Kunden, wird ein Boot niedrigerer Kategorie übergeben (mit entsprechender Rückerstattung der proportionalen Preisdifferenz) oder der Kunde kann die Kündigung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis dato gezahlten Betrags beantragen, hat aber keinen Zugang zum Boot.
Wenn während der Mietdauer am gemieteten Boot Schäden, Beschädigungen oder Verlust von Material auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies sofort SAILWAY zu melden, die die entsprechenden Anweisungen gibt.
Unfälle mit Dritten müssen vom Mieter bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
DER MIETER/KUNDE hat SAILWAY S.L sofort über jeden Unfall, Schaden, Verlust oder Vorfall, unabhängig von seiner Art, zu informieren. Im Falle einer nicht sofortigen Mitteilung verliert DER MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung. Im Falle von Unfällen muss der MIETER/KUNDE einen schriftlichen Unfallbericht erstellen, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie die Namen, Nachnamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden, aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Schäden und Ansprüchen zu kooperieren.
Wenn aufgrund von während der Vermietung aufgetretenen Schäden oder aus anderen Gründen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind, die Nutzung des gemieteten Bootes nicht mehr möglich ist, erstattet der VERMIETER/SAILWAY S.L den anteiligen Betrag für die Tage, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte, oder stellt ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. In keinem Fall gibt es ein Recht auf Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE gibt keine Aufträge für Reparaturen, ohne vorher den Schaden dem VERMIETER/SAILWAY S.L zu melden, der seine Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die aus Nachlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßer Verwendung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN entstehen, müssen von diesem vollständig bezahlt werden und der VERMIETER/SAILWAY S.L wird diesen Vertrag für beendet erklären und sich das Recht vorbehalten, Schadensersatz zu verlangen. In diesem Fall gelten nicht die Bestimmungen des ersten Absatzes dieser Bedingung. DER MIETER/KUNDE hat besondere Sorgfalt beim Gebrauch und der Handhabung der Toilette walten zu lassen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Toilettenpapier, persönliche Hygieneartikel, Feuchttücher oder andere Elemente, die das System verstopfen könnten, entsorgt werden. Jedes Versäumnis dieser Regeln, das während der Mietdauer zu einer Verstopfung der Toilette führt, verpflichtet den Kunden zur Zahlung eines Betrags von 450 € + MwSt für die entstandenen Schäden. Sollte der Kunde die Zahlung nicht leisten, kann die Chartergesellschaft SAILWAY S.L den Betrag von der Kaution abziehen oder die Kosten über die Kreditkarte des Kunden in Rechnung stellen.
DER MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden an Gegenständen, die vom Mieter oder von einer anderen Person an Bord innerhalb oder auf dem gemieteten Boot aufbewahrt oder transportiert werden, sei es zuvor oder während der Laufzeit dieses Vertrages.
Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und diese der Vermieterfirma vorzulegen.
STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
DER MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren, wobei die Stornokosten folgendermaßen geregelt sind:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 30% des Mietpreises an SAILWAY S.L zu zahlen.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 100% des Mietpreises an SAILWAY S.L zu zahlen.
Im Falle von Nachlässigkeit bei der Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze führt dies zur automatischen Kündigung des Vertrages, wobei die bereits betroffenen Beträge zu Gunsten von SAILWAY S.L verbleiben.
Wenn die vom Mieter eingereichten Unterlagen ihn nicht für die Führung des Bootes qualifizieren oder nicht die ausreichende und erforderliche Fachfähigkeit nachweisen, wird der Vertrag sofort für beendet erklärt und die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge (außer der Kaution, die zurückgegeben wird) gelten als Schadensersatz zu Gunsten des VERMIETERS/SAILWAY S.L.
KÜNDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS
SAILWAY S.L kann diesen Vertrag kündigen, wenn er aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, dem Mieter das im Vertrag genannte Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall wird SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN die einbehaltene Kaution zurückerstatten, die der nicht genutzten Anzahl an Miettagen entspricht. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE eine Entschädigung von dem VERMIETER/SAILWAY S.L für die Nichtverfügbarkeit des Bootes aus diesem Vertrag verlangen.
VERWALTUNGSINAKTIVITÄTEN
Nachlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze durch den MIETER/KUNDEN berechtigt zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge an SAILWAY S.L ohne Anspruch auf Rückerstattung verbleiben. Bei Verstößen des Kunden gegen die Zollvorschriften oder andere Verwaltungsregelungen trägt dieser die Verantwortung für alle Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten, die daraus entstehen können, sowie deren Folgen. Im Falle der Beschlagnahme des Bootes zahlt der Kunde der Vermieterfirma eine Entschädigung für die entstandenen Schäden in Höhe des Doppelten des Tagesmietpreises für jeden Tag bis zur Rückgabe und Übergabe des Bootes. Im Falle der Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE zugunsten von SAILWAY die bereits geleisteten Beträge.
ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Das anwendbare Recht ist spanisch. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Fragen, der Zuständigkeit der Gerichte von Vigo, mit ausdrücklichem Verzicht auf jede andere Zuständigkeit, die ihnen nach spanischem Recht zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit hinsichtlich der Informationen und Dokumente, die während der Erbringung des Dienstes zur Verfügung gestellt oder darauf zugegriffen werden, und dürfen Informationen, die aus diesem Vertragsverhältnis stammen, weder direkt noch indirekt offenlegen oder nutzen.
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 400 € / Tag, 2.000 € / Woche
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 300 € / Tag, 1.000 € / Woche
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 9,40 m
- Maximaler Tiefgang: 1,90 m
- Breite: 3,20 m
Tanks
- Kraftstofftank: 1 X 44L
Unterkünfte
Kapazität: 6 Personen
Gäste
- 2 Kabinen
- 1 WC
Ausrüstung
Unterkunft
- Kabinen: 2 Doppel-Kabinen
- Personen: 6
- Übernachtungen: 4
- Bäder: 1
Navigation
- Autopilot
- Ferngläser
- Windmesser
- GPS
- Kartenplotter
- Echolot nautisch
- Funkgerät UKW-Funk
- Geschwindigkeitsmesser
- Anker
- Werkzeuge
- Notsteuerung
- Erste-Hilfe-Set
- Navigationslichter
Innere
- Küche
- Küchenartikel
- Radio am/fm
- CD-Radio
- Frisches Wasser
- Schwarzwassertank
- Gaskartusche
- Gasherd
- 12 Volt Steckdose
- 220 Volt Steckdose
- Taschenlampe
- Taschenlampe
- USB-Anschlüsse in den Kabinen und im Heck
Sonstiges
- Nautische Karten auf Papier: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra
Außenbereich
- Beiboot
- Lattengroßsegel
- Spinnakerbaum von Spinnaker
- Teakholz-Cockpit
- Entwässerungspumpe
- Tauchmaske
- Elektrische Bilgepumpe
- Flossen
- Bimini-Top über dem Baum
- Schwimmring
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Diesel
- Gesamtleistung: 17 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.