2007 | Elan 37 | 11 m | Von 560 € / Tag

Nautische Dienstleistungen
Vigo, Spanien
Nur Bootsvermietung

Beschreibung

Elan 37

Sailway Cuatro - Segelboot

  • Jahr: 2007
  • Length: 11,3 m
  • Breite: 3,7 m
  • Tiefe: 2,1 m
  • Motor: 1 x 27,2 PS
  • Kraftstofftank: 44 l
  • Kraftstofftyp: Diesel

Elan 37

Sailway Cuatro - Segelboot

  • Jahr: 2007
  • Length: 11,3 m
  • Breite: 3,7 m
  • Tiefe: 2,1 m
  • Motor: 1 x 27,2 PS
  • Kraftstofftank: 44 l
  • Kraftstofftyp: Diesel

Mietbedingungen

Obligatorische ExtrasHafenplatzierungskosten (250 €)Endreinigung (90 €)Optionale ExtrasSkipper (220 €/Tag)GEGENSTANDGegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Eigentumsbootes, in einem ordnungsgemäßen fahrbaren Zustand, für die ausschließliche Nutzung für Sport- und Freizeitsegeln, gemäß den von den Vertragsparteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.MIETDAUERDer MIETER/KUNDE mietet das in den Besonderen Bedingungen angegebene Boot für die dort festgelegte maximalen Dauer. Diese Frist kann durch ausdrückliche und schriftliche...

Obligatorische Extras

  • Hafenplatzierungskosten (250 €)
  • Endreinigung (90 €)

Optionale Extras

  • Skipper (220 €/Tag)

GEGENSTAND

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Eigentumsbootes, in einem ordnungsgemäßen fahrbaren Zustand, für die ausschließliche Nutzung für Sport- und Freizeitsegeln, gemäß den von den Vertragsparteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.

MIETDAUER

Der MIETER/KUNDE mietet das in den Besonderen Bedingungen angegebene Boot für die dort festgelegte maximalen Dauer. Diese Frist kann durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung beider Parteien verlängert werden.

Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN, die ihm zuzuschreiben ist, führt nicht zur Verlängerung der Mietdauer.

Eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes durch den MIETER/KUNDEN in seinem Heimathafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L., die Kaution einzubehalten und vom ersten Anspruch gemäß der Klausel zu erheben.

ABHOL- UND LIEFERORT

Das Boot wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zu dem genannten Zeitpunkt übergeben. Das Boot ist versichert, segelbereit, mit kompletter Ausstattung und vollgetankt mit Wasser, Kraftstoff und Gas.

Sollten widrige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, den ursprünglichen oder nachfolgenden Abfahrtstermin zu verschieben, führt dies nicht zu einer Preissenkung oder einer Verlängerung der in diesem Dokument festgelegten Frist, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart.

Vor der Übergabe des Bootes werden beide Parteien das Boot inspizieren und das CHECK IN (Inventar) unterzeichnen. Nach Durchführung wird der Mieter das CHECK IN (Inventar) unterzeichnen und damit sein Einverständnis bestätigen. Die Abnahme des Bootes und die Unterschrift des Inventars setzen voraus, dass es sich in gutem Zustand befindet und dass der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.

Das Boot muss innerhalb der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages vorgesehenen Frist an den Vermieter zurückgegeben werden, wie in der Klausel angegeben.

KAUTION

Der Mieter muss an den VERMIETER/SAILWAY S.L den Betrag übergeben, der in den Besonderen Bedingungen als Kaution festgelegt ist.

DER MIETER/KUNDE wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als Kaution hinterlegen. Die KAUTION wird mittels VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zu garantieren. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückerstattet, wenn dieser Mietvertrag endet und SAILWAY den Zustand des Bootes sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters überprüft hat. Dazu kann es notwendig sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach der Rückgabe des Bootes zurückzubehalten.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L. ist verantwortlich für alle Schäden, Verluste oder Abnutzungen, die sowohl am gemieteten Boot als auch an sämtlichen Zubehörteilen, wie zum Beispiel dem Beiboot, auftreten, sowie an allem, was im unterschriebenen Dokument für das „Check in-out“ aufgelistet und überprüft wurde. Tritt eine der genannten Situationen auf oder gibt es eine Verzögerung bei der geplanten Übergabe, so behält sich der VERMIETER/SAILWAY S.L. das Recht vor, bis zur Behebung der verursachten Schäden oder Verluste den Betrag von der Kaution abzuziehen. Der MIETER/KUNDE wird den gesamten Betrag der hinterlegten Kaution gemäß den Rechnungen für diese Schäden, verursachten Verlust oder Reparaturen, die von den entsprechenden Dienstleistern von Sailway und den damit verbundenen Arbeitskosten erstellt wurden, zahlen.

Der MIETER/KUNDE muss SAILWAY/VERMIETER S.L. sofort über jeden Unfall, Schaden, jede Panne oder jedes Ereignis informieren, unabhängig von dessen Art. IM FALL DER NICHTSOFORTHINWEISUNG VERLIERT DER KUNDE DIE VOLLE Kaution aufgrund eines schweren Vertragsverstoßes. Im Falle eines Unfalls ist eine schriftliche Unfallmeldung zu erstellen, die die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls beschreibt, sowie, soweit bekannt, Name, Nachname und Adresse des Verursachers und der Zeugen sowie die Namen und Adressen der Geschädigten, falls vorhanden. Als Unfall gilt in Bezug auf diesen Vertrag jede zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Begebenheit.

PREISINHALTE FÜR DIE MIETE AUSGESCHLOSSEN

In den Vertragspreis sind sowohl die Kraftstoffkosten als auch Liegeplätze in einem anderen Hafen als dem des Heimathafens des Bootes nicht enthalten, die immer vom MIETER/KUNDEN getragen werden.

KRAFTSTOFF

Der MIETER/KUNDE muss das Boot an den VERMIETER/SAILWAY S.L. mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und hat die Pflicht, die Quittung für das Tanken dem Sailway-Personal zum Zeitpunkt des Check-outs des Bootes vorzulegen. Bei Nicht-Tanken wird der gesamte verbrauchte Betrag zuzüglich einer Vertragsstrafe von 50€ + MwSt. von der Kaution abgezogen.

VERSICHERUNG

Das Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, ist durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. An Bord des Bootes befindet sich das Versicherungszertifikat der Versicherungsgesellschaft.

Der Kunde bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit den abgeschlossenen Deckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde ist verantwortlich für alle Schäden, Verluste, Sach- oder Personenschäden, die während der Nutzung des Bootes entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500€ Kaution für Segelboote und 1.500€ Kaution für Motorboote.

Falls ein Unfall auftritt, der das gemietete Boot, die Besatzung, Passagiere, Dritte oder irgendwelche Arten von Eigentum betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht erstellen und SAILWAY/VERMIETER S.L. die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls melden sowie die Namen, Nachnamen und Adressen der Verursachenden, der Zeugen und der Geschädigten, falls vorhanden.

NUTZUNG DES BOOTES

Das Boot, das Gegenstand dieses Vertrages ist, wird ausschließlich für Freizeitboote genutzt und darf nicht für kommerzielle, gewinnbringende oder illegale Operationen verwendet werden.

Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das gemietete Boot so zu nutzen, als wäre es sein Eigentum, gemäß den Grundsätzen des sicheren Segelns, und die von den maritime, Zoll-, Gesundheits- und Finanzbehörden festgelegten Vorschriften sowie gegebenenfalls von nationalen oder internationalen Polizeibehörden zu respektieren. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften trägt der Mieter alle Strafen, Bußgelder usw.

Das Boot darf nur in den für die Kategorie des Bootes autorisierten Gewässern navigieren. In keinem Fall darf das Boot die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu transportieren, als gemäß dem Sicherheitszertifikat erlaubt sind. Wenn der Mieter an einem sportlichen Wettbewerb oder einer Regatta während seiner Mietperiode teilnehmen möchte, ist es zwingend erforderlich, dies dem VERMIETER/SAILWAY S.L. im Voraus mitzuteilen und den entsprechenden Betrag für die spezielle Versicherung zu bezahlen, die für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich ist.

Der MIETER/KUNDE versichert, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung der Reise zu verfügen und über den notwendigen Bootschein zu verfügen. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ganz oder teilweise unterzuvermieten oder abzutreten. Der MIETER/KUNDE versichert, dass der in diesem Vertrag als Skipper benannte die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zum Führen des vermieteten Boots hat, im Besitz des gesetzlich erforderlichen Titels in Spanien ist und diesen während der Laufzeit des Vertrages den zuständigen Behörden auf Anfrage vorlegen wird. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der VERMIETER/SAILWAY S.L. von jeglicher Verantwortung befreit, die sich aus dem Fehlen oder der Unzulänglichkeit der Kenntnisse des Skippers ergeben könnte.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L. behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper über nicht ausreichende Ausbildung und Qualifikationen für den sicheren Betrieb des Boots nicht besitzt. Der VERMIETER/SAILWAY S.L. haftet nicht für die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Titels in spanischem Hoheitsgebiet, unabhängig davon, ob es sich um einen spanischen oder ausländischen Bootsführerschein handelt. Alle Verantwortung, Vorfälle, Bußgelder oder Strafen, die sich aus diesem Titel ergeben, gehen vollständig zu Lasten des MIETERS/KUNDEN.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des VERMIETERS/SAILWAY S.L. vor.

Der Transport von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens verboten.

Das Schleppen anderer Boote ist völlig untersagt, außer in dringenden Fällen; ebenfalls darf das gemietete Boot nur unter den gleichen Bedingungen geschleppt werden und stets mit eigenem Rigg, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen treffen oder Verantwortung ohne die Genehmigung von VERMIETER/SAILWAY S.L. übernehmen.

Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, das Boot nicht ohne eine Person an Bord im Stillgewässer oder ungeschützten Gewässern festzumachen oder zu ankern.

Der MIETER/KUNDE ist verantwortlich für alle Schäden oder Verluste, die am gemieteten Boot während der Mietdauer entstehen, sowie für den Verlust oder die Verschlechterung aller seiner Elemente oder Zubehörteile, einschließlich Paddleboard, Elektromotor oder Beiboot.

Bei gefährlichen Wetterberichten über die Wetterlage oder das Meer (über Kraft 6 Beaufort oder ab 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zum nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.

Der VERMIETER/SAILWAY S.L. haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust des Beiboots. Sein Verlust oder seine Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.

RÜCKGABE DES BOOTES

Der MIETER/KUNDE übergibt das Boot am im Vertrag angegebenen Ort und Datum in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, mit vollen Tankfüllungen für Kraftstoff und Wasser und mit der Ausrüstung und den Verpflegungen ordentlich verstaut und ordentlich verstaut. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, wird die Kosten für das Füllen dieser Tanks von der Kaution abgezogen.

Der MIETER/KUNDE muss die Reise so planen, dass das Boot innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zurückgegeben wird, unter Berücksichtigung möglicher widriger Umstände. Sollte die Rückgabe des Bootes wegen plötzlicher und unvorhersehbarer widriger Wetterbedingungen verzögert werden, ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, den VERMIETER/SAILWAY S.L. unverzüglich über diese Umstände zu informieren.

Der Mieter muss die Reise so planen, dass das Boot innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zurückgegeben wird, wobei er mögliche widrige Umstände berücksichtigt, die sich ergeben könnten. Diese werden in keinem Fall ausreichend sein, um die Rückgabe des Bootes zu verzögern. Sollte die Rückgabe des Bootes aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer widriger Wetterbedingungen verzögert werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu informieren.

Die Übergabe des Bootes außerhalb der im Check-in festgelegten Fristen wird mit einer Strafe von 60 € + MwSt. für jede Stunde Verspätung bei der Übergabe des Bootes belegt. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung angeführt werden.

Bei der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Überprüfung durch SAILWAY S.L. sowohl des Bootes als auch seines Inventars und seiner Ausrüstung. Bei Feststellung von Schäden am Boot oder Verlust oder Beschädigung seiner Ausrüstung oder Pannen durch unsachgemäßen Gebrauch zieht SAILWAY S.L. die notwendigen Beträge zur Beseitigung dieser Schäden von der Kaution ab. Bei etwaigen Differenzen zwischen den Parteien über die Rückgabebedingungen des Bootes und der inventarisierten Güter wird die Kaution zum Zeitpunkt der Beendigung des Streits zurückerstattet.

Das Boot muss im gleichen Hafen zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde, oder wie vorher zwischen den Parteien vereinbart.

Um es in einem anderen Hafen abzugeben, benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die sich aus dieser Änderung des Rückgabeortes ergeben.

VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE

Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:

  • SAILWAY S.L. das Doppelte der Tagesmiete für jeden Tag der Verspätung bei der Übergabe des Bootes zu zahlen.
  • Alle Kosten zu tragen, die sich aus dieser Verzögerung ergeben, sowohl für SAILWAY S.L. als auch für deren Kunden, die das Boot für die folgenden Zeiträume gemietet haben.

Wenn das Boot nach Ablauf von 24 Stunden nach Vertragsende nicht zurückgegeben wird und keine Nachrichten davon vorliegen, wird die Suche eingeleitet und das Verschwinden der zuständigen Marinabbehörden gemeldet. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.

Auch die Zeit, die zur Reparatur von Schäden am Boot oder zur zweiten Reparatur derjenigen benötigt wird, die vom Mieter repariert oder zur Reparatur beauftragt wurden, aber nicht korrekt instand gesetzt wurden, gilt als Verspätung bei der Rückgabe.

SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND PANNEN

Falls der VERMIETER/SAILWAY S.L. bei der Lieferung des Bootes in Verzug gerät oder es aufgrund von Pannen oder aus anderen Gründen, die außerhalb des Willens des Unternehmens liegen, nicht möglich ist, wird ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Wahl, ein Boot einer niedrigeren Kategorie (mit entsprechender Rückerstattung des anteiligen Mietpreises) oder der Kunde kann die Auflösung dieses Vertrages und die Rückerstattung des bis zur Kündigung gezahlten Betrags beantragen, wobei der Kunde das Boot nicht benutzen kann.

Wenn während der Mietzeit am gemieteten Boot Pannen, Schäden, Defekte oder Materialverluste auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies sofort SAILWAY/VERMIETER S.L. zu melden, die ihm die entsprechenden Anweisungen geben wird.

Treten Unfälle mit Dritten auf, müssen diese vom Mieter bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Der MIETER/KUNDE muss SAILWAY/VERMIETER S.L. unverzüglich über jeden Unfall, Schaden, Panne oder Vorfall, unabhängig von dessen Art, informieren. Bei Nichteinhaltung wird der MIETER/KUNDE die volle Kaution aufgrund eines schweren Vertragsverstoßes verlieren. Im Falle eines Unfalls muss der MIETER/KUNDE eine schriftliche Unfallmeldung ausfüllen und die Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls detailliert beschreiben, sowie, wenn bekannt, Name, Nachname und Adresse des Verursachers und der Zeugen sowie die Namen oder Adressen der Geschädigten, falls vorhanden. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Forderungen und Verfahren zusammenzuarbeiten.

Wenn das Fortsetzen der Nutzung des gemieteten Bootes aufgrund von Pannen während der Mietdauer oder aus anderen Gründen, die dem Mieter nicht anzulasten sind, nicht möglich ist, erstattet SAILWAY/VERMIETER S.L. den proportionalen Betrag für die Tage, an denen das Boot nicht genutzt werden konnte, oder stellt ein Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung. In keinem Fall gibt es einen Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE wird keine Reparaturen anordnen, ohne zuvor die Panne dem VERMIETER/SAILWAY S.L. zu melden, die ihre Genehmigung erteilen muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter. Schäden, die aus Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßer Verwendung des Bootes durch den MIETER/KUNDEN resultieren, werden von diesem vollständig getragen und der VERMIETER/SAILWAY S.L. wird diesen Vertrag für beendet erklären und behält sich die Geltendmachung der Schäden und Verluste, die durch die Panne entstanden sein könnten, vor. In diesem Fall gilt nicht das im ersten Absatz dieser Bedingung Vorbehaltene. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt beim Gebrauch und Umgang mit der Toilette haben, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es dürfen keine Toilettenpapier, intime Hygieneartikel, Tücher oder andere Gegenstände, die die Toilette verstopfen könnten, eingeworfen werden. Für jeden Verstoß gegen diese Regeln, die zu einer Verstopfung jeglicher Art in der Toilette während der Mietdauer führen, hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 450€ + MwSt. zu leisten. Bei Nichterfüllung dieser Zahlung behält sich die Vermietungs-/Chartergesellschaft SAILWAY S.L. vor, den Betrag von der Kaution abzuziehen oder die Belastung auf die Kreditkarte des Kunden vorzunehmen.

Der MIETER/KUNDE stellt SAILWAY S.L. als Vermieter von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden frei, die an Gegenständen auftreten, die vom Mieter oder von anderen Personen, die an Bord gehen, innerhalb oder außerhalb des Bootes, aufbewahrt oder transportiert werden, unabhängig, ob dies zuvor oder während der Laufzeit dieses Vertrages geschieht.

Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, den entsprechenden Diebstahl bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und eine Kopie dieser Anzeige an die Vermietungsfirma zu übergeben.

STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG

Der MIETER/KUNDE kann die Stornierung dieses Vertrages vornehmen, wobei die Stornokosten wie folgt anfallen:

  • Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 30% des Mietpreises an SAILWAY S.L. zu zahlen.
  • Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode erfolgt, sind 100% des Mietpreises an SAILWAY S.L. zu zahlen.

Im Falle von Nachlässigkeit bei der Nutzung des Bootes in Verletzung der geltenden Gesetze führt dies zur automatischen Kündigung des Vertrages, wobei die gezahlten Beträge zugunsten von SAILWAY S.L. verbleiben.

Wenn die vom Mieter vorgelegte Dokumentation ihn nicht zur Führung des Bootes berechtigt oder nicht ausreichend sachliche Kompetenz nachweist, wird der Vertrag sofort als gekündigt betrachtet, und die bis zu diesem Zeitpunkt zahlbaren Beträge (außer der Kaution, die zurückerstattet wird) verbleiben in Händen von VERMIETER/SAILWAY S.L.

KÜNDIGUNG AUF ANTRAG DES VERMIETERS

SAILWAY S.L. kann diesen Vertrag kündigen, wenn er aus Gründen, die nicht in seinem Ermessen liegen, dem Mieter das vertraglich vereinbarte Boot an dem Tag, an dem es übergeben werden soll, nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall wird SAILWAY S.L. dem MIETER/KUNDEN den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten, der den insgesamt nicht genutzten Miettagen entspricht. In keinem Fall kann der MIETER/KUNDE von SAILWAY/VERMIETER S.L. eine Entschädigung für die Nichtverfügbarkeit des Bootes, das Gegenstand dieses Vertrages ist, verlangen.

VERWALTUNGSAUFBEHALTE

Die Nachlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes, die gegen die geltenden Gesetze vonseiten des MIETERS/KUNDEN verstößt, ist ein ausreichender Grund für die sofortige Beendigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge bei SAILWAY S.L. verbleiben, ohne dass der Mieter das Recht auf deren Rückerstattung hat. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen die Zollankünfte oder gegen eine andere Behörde haftet dieser für alle damit verbundenen Bußgelder, Strafen oder Verantwortlichkeiten sowie für alle ihre Folgen. Im Falle der Beschlagnahme des Bootes zahlt der Kunde an den Vermieter als Entschädigung für die Schäden und Verluste einen Betrag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises für jeden Tag, der bis zur Rückgabe des Bootes verstreicht. Im Falle der Beschlagnahme hat der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen zu zahlen. In beiden Fällen verliert der MIETER/KUNDE zugunsten von SAILWAY die geleisteten Beträge.

ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEITSGERICHT

Das anwendbare Recht ist spanisch. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle Fragen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale von Vigo und verzichten ausdrücklich auf jeden anderen ausschließbaren Gerichtsstand, der ihnen gemäß der spanischen Gesetzgebung zukommen könnte.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Unterlagen zu wahren, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder zugegriffen werden, und diese Informationen weder direkt noch indirekt aus dieser vertraglichen Beziehung zu offenbaren oder zu verwenden.

Preisgestaltung

  • Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 560 € / Tag, 2.800 € / Woche
  • Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 700 € / Tag, 1.400 € / Woche
  • MwSt.: Inklusive

Miettyp

  • Bootsvermietung nur (ohne Skipper)

    Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich

  • Endreinigung nach Charter: 90 €
  • Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
  • Kaution: 250 €

Check-in und Check-out

Abmessungen und Maße

Abmessungen

  • Gesamtlänge: 11,30 m
  • Maximaler Tiefgang: 2,10 m
  • Breite: 3,70 m

Tanks

  • Kraftstofftank: 1 X 44L

Unterkünfte

Kapazität: 7 Personen

Umbaubarer Salon: Ja

Gäste

  • 3 Kabinen
  • 1 WC

Ausrüstung

Unterkunft

  • Personen: 7
  • Übernachtungen: 8
  • Bäder: 1
  • 3 Doppelkabinen
  • 1 umbaubarer Salon 

Navigation

  • Fernglas
  • Sailinstrumente
  • GPS
  • Echolot nautisch
  • Radio UKW-Funk
  • Geschwindigkeitsmesser
  • Anker
  • Navigationslichter
  • AIS

Innenraum

  • Batterieladegerät 220v
  • Küchenutensilien
  • Frischwasser
  • Kaffeemaschine
  • Gasherd
  • 12 Volt Steckdose
  • 220 Volt Steckdose
  • Taschenlampe

Sonstiges

  • Papiere Seekarten: Ría de Vigo und Ría de Pontevedra

Außenbereich

  • Beiboot
  • Genua
  • Lattengroßsegel
  • Spinnakerbaum von Spinnaker
  • SchwPump
  • Tauchmaske
  • Elektrische Bilgepumpe

Motorisierung und Antrieb

Motor 1

  • Marke: N/A
  • Kraftstoff: Diesel
  • Gesamtleistung: 27 hp

Haftungsausschluss

Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.

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