Beschreibung
Johnson 56
Fide Tres - Motoryacht
- Baujahr: 1992
- Letzte Renovierung: 2025
- Motor: 2 x 630 PS
- Kraftstoffart: Diesel
Johnson 56
Fide Tres - Motoryacht
- Baujahr: 1992
- Letzte Renovierung: 2025
- Motor: 2 x 630 PS
- Kraftstoffart: Diesel
Mietbedingungen
Obligatorische Extras
- Positionierungskosten zum Hafen (250 €)
- Endreinigung (90 €)
Optionale Extras
- Skipper (220 €/Tag)
GEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen genannten Eigentums der Yacht unter den erforderlichen Seetüchtigkeitsbedingungen, um sie ausschließlich für Freizeit- und Sportsegelerfahrten zu nutzen, gemäß den von den Parteien in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
MIETDAUER
Der MIETER/KUNDE mietet die bezeichnete Yacht für die in den Besonderen Bedingungen angegebene maximale Dauer. Diese kann durch ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch beider Parteien verlängert werden.
Eine Verzögerung bei der Abholung der Yacht durch den MIETER/KUNDEN, die ihm zuzuschreiben ist, führt nicht zu einer Verlängerung des Mietzeitraums.
Eine Verzögerung bei der Rückgabe der Yacht durch den MIETER/KUNDEN in seinem Heimat-Hafen berechtigt den VERMIETER/SAILWAY S.L dazu, die Kaution einzubehalten und vom ersten gemäß der Bestimmungen der Klausel zu fordern.
ABHOL- UND LIEFERORT
Die Yacht wird dem MIETER/KUNDEN im im Vertrag angegebenen Hafen und zur angegebenen Uhrzeit übergeben. Die Yacht ist versichert, seefertig, mit kompletter Ausrüstung sowie vollen Wasser-, Kraftstoff- und Gasbehältern.
Wenn ungünstige Wetterbedingungen den MIETER/KUNDEN zwingen, seine ursprüngliche oder nachfolgende Abfahrt zu verzögern, wird dies weder zu einer Preisminderung noch zu einer Verlängerung der in diesem Dokument festgelegten Frist führen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung beider Parteien.
Vor der Übergabe der Yacht werden beide Parteien die Yacht inspizieren und den CHECK IN (Inventar) unterzeichnen. Nach Abschluss dessen wird der Mieter das CHECK IN (Inventar) unterzeichnen und damit seine Zustimmung geben. Die Annahme des Bootes und die Unterzeichnung des Inventars setzen voraus, dass es sich in gutem Zustand befindet und der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.
Die Yacht muss innerhalb der in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrages vorgesehenen Frist und gemäß den Vorgaben der Klausel an den Vermieter zurückgegeben werden.
KAUTION
Der Mieter muss der ARRENDADOR/SAILWAY S.L den in den Besonderen Bedingungen genannten Betrag als Kaution übergeben.
DER MIETER/KUNDE wird bei Vertragsunterzeichnung den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Betrag als KAUTION hinterlegen. Die KAUTION wird mit einer VISA-Kreditkarte hinterlegt, um die Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu garantieren. Dieser Betrag wird dem MIETER/KUNDEN zurückgegeben, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Zustand der Yacht sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters von SAILWAY überprüft wurden. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, die Kaution bis zu maximal 7 Tage nach der Rückgabe der Yacht zurückzuhalten.
Der VERMIETER/SAILWAY S.L haftet für alle Schäden, Verluste oder Mängel, die sowohl an der gemieteten Yacht als auch an deren Hilfsmitteln, wie beispielsweise dem Beiboot, sowie an allem Inventar auftreten, das in dem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument "Check in-out" aufgeführt ist. Treten eines der oben genannten Ereignisse ein oder gibt es Verzögerungen bei der geplanten Übergabe, behält der VERMIETER/SAILWAY S.L den Kautionsbetrag ein und verrechnet etwaige Schäden oder Verluste, die entstanden sind, sowohl materiell als auch entgangener Gewinn. Der MIETER/KUNDE zahlt den Betrag der hinterlegten Kaution gemäß den Rechnungen für die entstandenen Schäden, Verlust oder Reparaturen, die von den Anbietern von Sailway und entsprechenden Arbeitskosten verursacht wurden.
Der MIETER/KUNDE muss SAILWAY/ARRENDADOR S.L sofort über jeden Unfall, Vorfall, Schaden oder Zwischenfall, unabhängig von seiner Natur, informieren. IM FALL DER NICHTSOFORTIGEN BENACHRICHTIGUNG VERLIERT DER KUNDE DIE GANZE KAUTION WEGEN SCHWERWIEGENDER VERLETZUNG DES VERTRAGES. Im Falle eines Unfalls muss ein schriftlicher Unfallbericht erstellt werden, der Ursachen, Umstände und Folgen des Geschehens detailliert, sowie gegebenenfalls den Namen, Nachnamen und die Adresse des Verursachers des Vorfalls und der Zeugen sowie die Namen und Adressen der Geschädigten, falls vorhanden, enthält. Ein Unfall im Sinne dieses Vertrages umfasst jedes zufällige, spontane, äußere oder gewaltsame Ereignis.
NICHT IM MIETPREIS ENTHALTENE KOSTEN
Im Preis des Vertrages sind weder die Kraftstoffkosten noch die Aufenthaltskosten in einem Hafen außerhalb des Heimat-Hafens der Yacht enthalten, die immer vom MIETER/KUNDEN getragen werden.
KRAFTSTOFF
Der MIETER/KUNDE muss die Yacht an den VERMIETER/SAILWAY S.L mit vollem Kraftstofftank zurückgeben und ist verpflichtet, die Tankquittung zum Zeitpunkt des Check-outs an das Personal von Sailway zu übergeben. Bei Nichteinhaltung wird der gesamte Verbrauch sowie eine Vertragsstrafe von 50 € + MwSt. von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Die Yacht, die Gegenstand dieses Vertrages ist, ist durch eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung gedeckt. An Bord der Yacht ist das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Zertifikat der Deckungen vorhanden.
Der Kunde erklärt, die Versicherungsbedingungen gelesen zu haben und mit den vereinbarten Deckungen einverstanden zu sein, und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und Verpflichtungen. Der Kunde ist verantwortlich für alle Schäden, Verluste, materiellen oder personellen Schäden, die während der Nutzung der Yacht entstehen, bis zu maximal 2.500 € für Segelyachten und 1.500 € für motorisierte Yachten.
Im Falle eines Unfalls, der die gemietete Yacht, deren Besatzung, Passagiere, Dritte oder jegliche Art von Vermögenswerten betrifft, muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht erstatten, in dem die Ursachen, Umstände und Folgen des Geschehens sowie die Namen, Nachnamen und Adressen des Verursachers, der Zeugen und der Geschädigten genannt werden, sofern diese bekannt sind.
NUTZUNG DER YACHT
Die Yacht, die Gegenstand dieses Vertrages ist, wird ausschließlich für Freizeitnavigationszwecke genutzt und darf nicht für kommerzielle, gewinnbringende oder illegale Aktivitäten verwendet werden.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, die gemietete Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln des guten Seemanns zu nutzen und die von den maritimen, zoll-, sanitären und steuerlichen Behörden sowie von nationalen oder internationalen Polizeidiensten festgelegten Vorschriften zu respektieren. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen ist der Mieter für alle Bußgelder, Strafen usw. verantwortlich.
Die Yacht darf nur in den für ihre Kategorie genehmigten Gewässern fahren. Unter keinen Umständen darf die Yacht die spanischen Hoheitsgewässer verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, mehr Personen an Bord zu transportieren als im Sicherheitszertifikat zulässig. Falls der Mieter während seiner Mietzeit an einem Sportwettbewerb oder einer Regatta teilnehmen möchte, ist es unbedingt erforderlich, SAILWAY S.L über diese Absicht zu informieren und den entsprechenden Zuschlag für die spezifische Pflichtversicherung zu zahlen, um an dem Wettbewerb mit der betreffenden Yacht teilzunehmen.
Der MIETER/KUNDE versichert, über das notwendige Wissen und die notwendige Erfahrung für die Durchführung der Kreuzfahrt zu verfügen und über die erforderliche nautische Lizenz zu verfügen. Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, die Yacht nicht ganz oder teilweise zu untervermieten oder zu verleasen. Der MIETER/KUNDE bestätigt, dass der im Vertrag benannte Skipper über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die gemietete Yacht sicher zu steuern, dass er über den in Spanien gesetzlich erforderlichen Titel verfügt, und dass dieser während der Dauer dieses Vertrages den zuständigen Behörden vorgelegt werden kann. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist SAILWAY/VERMIETER von jeglicher Haftung aufgrund fehlenden oder unzureichenden Wissens des Skippers befreit.
SAILWAY/VERMIETER behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über die ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Führung der Yacht verfügt. SAILWAY/VERMIETER übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Lizenz auf spanischem Gebiet, sei es eine spanische oder ausländische Lizenz. Sämtliche Verantwortung, Vorfälle, Geldbußen oder Strafen im Zusammenhang mit dieser Lizenz liegen vollständig beim MIETER/KUNDEN.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu bringen, es sei denn, es besteht eine Genehmigung durch den VERMIETER/SAILWAY S.L.
Das Mitführen von Waffen, Drogen und Produkten, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten, ist strengstens untersagt.
Das Abschleppen anderer Boote ist vollkommen untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Außerdem darf die gemietete Yacht nur unter den gleichen Bedingungen abgeschleppt werden, wiederum nur mit eigenen Leinen, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der MIETER/KUNDE wird keine Vereinbarungen akzeptieren oder Verantwortung übernehmen, ohne die Genehmigung von ARRENDADOR/SAILWAY S.L.
Der MIETER/KUNDE verpflichtet sich, die Yacht nicht ohne Personen an Bord in ungesicherten Buchten oder Gewässern zu vertäuen oder zu ankern.
Der MIETER/KUNDE ist verantwortlich für alle Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer an der gemieteten Yacht entstehen oder verursacht werden, sowie für den Verlust oder die Beschädigung aller ihrer Elemente oder Zubehörteile, einschließlich Stand-Up-Paddle-Board, Elektroboot oder Beiboot.
Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über Wetter- oder Wasserverhältnisse (über Stärke 6 Beaufort oder bei mehr als 25 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zum nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz zu fahren.
SAILWAY/VERMIETER übernimmt keine Verantwortung für den Diebstahl oder Verlust des Beibootes. Der Verlust oder die Beschädigung wird von der Kaution abgezogen.
RÜCKGABE DER YACHT
Der MIETER/KUNDE wird die Yacht am im Vertrag angegebenen Ort und Datum in demselben Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat, mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks und mit der Ausrüstung und den Vorräten ordentlich verstaut. Wird sie nicht in diesem Zustand zurückgegeben, werden die Kosten für das Nachfüllen der Tanks von der Kaution abgezogen.
Der MIETER/KUNDE ist verpflichtet, die Kreuzfahrt so zu planen, dass die Yacht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben wird, unter Berücksichtigung möglicher widriger Bedingungen, die auftreten können. Diese werden keinesfalls einen ausreichenden Grund für eine Verzögerung bei der Rückgabe der Yacht darstellen. Sollte aufgrund von plötzlichen und unvorhersehbaren schlechten Wetterbedingungen eine Verzögerung bei der Rückgabe der Yacht auftreten, ist der Mieter verpflichtet, SAILWAY/VERMIETER sofort über diese Umstände zu informieren.
Der Mieter muss die Kreuzfahrt so planen, dass er die Yacht innerhalb der vertraglichen Frist zurückgibt, wobei er mögliche adverse Situationen, die auftreten könnten, berücksichtigt. Diese sind oftmals kein ausreichend Grund für die Verzögerung der Rückgabe der Yacht. Wenn aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer Wetterereignisse die Rückgabe der Yacht verzögert wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu benachrichtigen.
Die Übergabe der Yacht außerhalb der beim Check-in vereinbarten Fristen wird mit einer Gebühr von 60 € + MwSt. für jede Stunde Verspätung bei der Übergabe der Yacht bestraft. Dieser Betrag wird automatisch von der hinterlegten Kaution abgezogen. Schlechtes Wetter kann nicht als Grund für eine Verzögerung angeführt werden.
Bei der Rückgabe der Yacht findet eine Überprüfung durch SAILWAY/VERMIETER sowie des Inventars und der Ausrüstung der Yacht statt. Wenn Schäden an der Yacht oder Verluste oder Brüche ihrer Ausrüstung oder Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch festgestellt werden, wird SAILWAY/VERMIETER den notwendigen Betrag zur Reparatur dieser Schäden von der Kaution abziehen. Sollten zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten über die Bedingungen für die Rückgabe der Yacht und der inventarisierten Güter bestehen, wird die Kaution zu dem Zeitpunkt zurückerstattet, an dem die Streitigkeit beendet ist.
Die Yacht muss im selben Hafen zurückgegeben werden, in dem sie übergeben wurde oder gemäß den zuvor zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen.
Für die Rückgabe an einem anderen Hafen benötigt der MIETER/KUNDE eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SAILWAY S.L. Der MIETER/KUNDE trägt alle Kosten, die durch diese Änderung des Rückgabestandorts entstehen.
VERZÖGERUNGEN BEI DER RÜCKGABE
Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe der Yacht ist der MIETER/KUNDE verpflichtet:
- SAILWAY S.L das Doppelte des täglichen Mietpreises für jeden Tag der Verzögerung bei der Rückgabe der Yacht zu zahlen.
- Die durch diese Verzögerung entstehenden Kosten sowohl für SAILWAY S.L als auch deren Kunden, die die Yacht für die folgenden Zeiträume gebucht haben, zu übernehmen.
Wenn die Yacht 24 Stunden nach Ablauf des Vertrages nicht zurückgegeben wird und keine Nachrichten vorliegen, wird eine Suche eingeleitet und ihre Abwesenheit den See Behörden gemeldet. Die daraus resultierenden Kosten trägt der MIETER/KUNDE.
Als Verzögerung bei der Rückgabe gilt auch die Zeit, die für die Reparatur der Schäden an der Yacht oder für die zweite Reparatur der Schäden aufgewendet wird, die vom Mieter repariert oder zur Reparatur beauftragt wurden, aber nicht richtig behoben wurden.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL, UNFÄLLE UND MÄNGEL
Wenn SAILWAY/VERMIETER bei der Übergabe der Yacht verspätet ist oder sie aus Gründen von Pannen oder aus einem anderen vom Unternehmen nicht zu vertretenden Grund nicht übergeben kann, wird eine ähnliche oder identische Yacht bereitgestellt. Sollte dies nicht möglich sein, und auf Wunsch des Kunden, wird ein Boot einer niedrigeren Kategorie gegeben (mit der entsprechenden Rückerstattung des anteiligen Preises der Miete) oder der Kunde kann die Auflösung dieses Vertrages verlangen und die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Summe zurückfordern, wobei er die Yacht nicht nutzen kann.
Wenn während der Mietdauer an der gemieteten Yacht Pannen, Schäden, Mängel oder Materialverluste auftreten, ist der Mieter verpflichtet, SAILWAY/VERMIETER sofort darüber zu informieren, die entsprechende Anweisungen zur Vorgehensweise erteilen wird.
Unfälle mit Beteiligung Dritter müssen vom Mieter den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Der MIETER/KUNDE muss SAILWAY/VERMIETER sofort über jeden Unfall, Vorfall, Schaden oder Zwischenfall, unabhängig von seiner Natur, informieren. Im Falle einer nicht sofortigen Benachrichtigung muss der MIETER/KUNDE die gesamte Kaution aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung verlieren. Im Falle von Unfällen ist der MIETER/KUNDE verpflichtet, einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen, in dem Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls sowie, wenn bekannt; der Name, Nachname und die Adresse des Verursachers des Vorfalls und der Zeugen sowie die Namen oder Adressen der Geschädigten erwähnt werden. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen oder Prozessen zu kooperieren.
Wenn aufgrund von Pannen, die während der Mietdauer auftreten, oder anderen Gründen, für die der Mieter nicht verantwortlich ist, die Weiterfahrt mit der gemieteten Yacht nicht möglich ist, erstattet SAILWAY/VERMIETER den anteiligen Betrag für die Tage, an denen die Nutzung der Yacht nicht möglich war oder stellt eine Yacht mit ähnlichen Merkmalen zur Verfügung. In keinem Fall gibt es ein Recht auf Verlängerung der Mietdauer. Der MIETER/KUNDE wird keine Reparatur anordnen, ohne vorher die Panne bei SAILWAY/VERMIETER angezeigt zu haben, die ihre Zustimmung erteilen muss. Die Kosten für die Reparatur trägt der Vermieter. Schäden, die durch Nachlässigkeit, Unfähigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch der Yacht durch den MIETER/KUNDEN entstehen, sind von diesem vollständig zu begleichen, und SAILWAY/VERMIETER wird den Vertrag für beendet erklären und sich das Recht auf Forderung von Schäden vorbehalten, die durch den Defekt entstehen können. In diesem Fall gelten die Bestimmungen im ersten Absatz dieser Bedingung nicht. Der MIETER/KUNDE muss besondere Sorgfalt bei der Nutzung und Bedienung des WCs walten lassen, um Schäden oder Verstopfungen zu vermeiden. Es ist nicht erlaubt, Toilettenpapier, persönliche Hygienartikel, Tücher oder andere Elemente, die eine Verstopfung verursachen können, zu entsorgen. Jeder Verstoß gegen diese Regeln, der zu einer Verstopfung des WCs während der Mietdauer führt, muss vom Kunden zu einem Betrag von 450 € + MwSt. für die entstandenen Schäden am Unternehmen bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung kann das Verleihunternehmen/Charter SAILWAY S.L diesen Betrag von der Kaution abziehen oder die Kosten auf die Kreditkarte des Kunden belasten.
Der MIETER/KUNDE entbindet SAILWAY S.L, den Vermieter, von jeglicher Verantwortung für Verluste oder Schäden an Gegenständen, die vom Mieter oder von einer anderen Person an Bord innerhalb oder außerhalb der Yacht, die Gegenstand des Vertrages ist, hinterlassen, aufbewahrt oder transportiert werden, unabhängig davon, ob dies vorher oder während der Laufzeit dieses Vertrages geschieht.
Im Falle von Diebstahl und/oder Entwendung der Yacht ist der Mieter verpflichtet, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten und diese dem Vermieter vorzulegen.
STORNIERUNG UND AUFLÖSUNG
Der MIETER/KUNDE kann diesen Vertrag stornieren und die Stornogebühren sind wie folgt:
- Wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietdauer erfolgt, zahlt der MIETER/KUNDE 30 % des Mietpreises an SAILWAY S.L.
- Wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietdauer erfolgt, zahlt der MIETER/KUNDE 100 % des Mietpreises an SAILWAY S.L.
Im Falle von Nachlässigkeit bei der Nutzung der Yacht, die gegen geltendes Recht verstößt, ist dies ein Grund für die automatische Auflösung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge zu Gunsten von SAILWAY S.L verbleiben.
Wenn die von dem Mieter vorgelegten Unterlagen ihn nicht für die Führung der Yacht berechtigen oder die hinreichende technische Kompetenz nicht nachweisen, wird der Vertrag unverzüglich aufgelöst, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge (mit Ausnahme der Kaution, die zurückgegeben wird) als Schäden und Verluste in Besitz von ARRENDADOR/SAILWAY S.L verbleiben.
AUSSETZUNG DES VERTRAGES AUF ANTRAG DES VERMIETERS
SAILWAY S.L kann diesen Vertrag auflösen, wenn sie aus Gründen, die nicht in ihrem Ermessen liegen, die im Vertrag vereinbarte Yacht zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall erstattet SAILWAY S.L dem MIETER/KUNDEN den Betrag, der für die Tage, an denen die Yacht nicht genutzt wurde, gezahlt wurde. Der MIETER/KUNDE kann in keinem Fall eine Entschädigung von ARRENDADOR/SAILWAY S.L für die Unverfügbarkeit der Yacht, die Gegenstand dieses Vertrages ist, fordern.
VERWALTUNGSHAFTUNG
Nachlässigkeit oder Missbrauch des Bootes, der gegen geltendes Recht von Seiten des MIETERS/KUNDEN verstößt, ist ein ausreichender Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträge in Besitz von SAILWAY S.L verbleiben, ohne dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung hat. Im Falle von Verletzungen durch den Kunden der Zollbestimmungen oder anderer Verwaltungsregeln ist dieser für alle Bußgelder, Strafen oder Haftungen verantwortlich, die sich daraus ergeben, sowie für all ihre Folgen. Bei Beschlagnahme der Yacht zahlt der Kunde der Vermieterin als Entschädigung für die verursachten Schäden einen Betrag, der dem Doppelten des täglichen Mietpreises für jeden Tag entspricht, bis die Rückgabe und Übergabe des Boots erfolgt. Im Falle einer Beschlagnahme zahlt der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen. In beiden Fällen wird der MIETER/KUNDE die bereits geleisteten Zahlungen an SAILWAY verlieren.
AnWENDBARE GESETZGEBUNG UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT
Das anwendbare Recht ist das spanische Recht. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich, für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale von Vigo, mit ausdrücklichem Verzicht auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen gemäß der spanischen Gesetzgebung zustehen könnte.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit über die Informationen und Unterlagen, die während der Erbringung des Dienstes bereitgestellt oder auf die zugegriffen wird, zu wahren und diese Informationen nicht direkt oder indirekt zu offenbaren oder zu nutzen.
Endreinigung inklusive
Preisgestaltung
- Hochsaison (1 Juni - 30 September) : 1.650 € / Tag
- Nebensaison (1 Oktober - 31 Dezember) : 1.400 € / Tag
- MwSt.: Inklusive
Miettyp
-
Bootsvermietung nur (ohne Skipper)
Nautischer Befähigungsnachweis erforderlich
- Endreinigung nach Charter: 90 €
- Kraftstoff im Preis inbegriffen: Nein
Check-in und Check-out
- Check-in-Zeit: 10:00 h
- Check-out-Zeit: 20:00 h
Abmessungen und Maße
Abmessungen
- Gesamtlänge: 17,37 m
- Breite: 0,00 m
Unterkünfte
Kapazität: 11 Personen
Gäste
- 3 Kabinen
- 3 WC
Ausrüstung
Unterkunft
- Personen: 11
- Übernachtungen: 6
- Badezimmer: 3
- 3 Doppelkabinen
Navigation
- GPS
- Kartenplotter
- Radar
- Reichweite UKW-Funk
- Geschwindigkeitsmesser
- Heckstrahlruder
- Steuermann
- Kompass
- Navigationslichter
- AIS
Innenraum
- Küche
- Warmwasser
- Mikrowelle
- Ofen
- Kühlschrank
- Küchengeschirr
- FM/AM Radio
- Frischwasser
- Bettwäsche
- Geschirrspüler
- Gasflasche
- Gasherd
- 12 Volt Steckdose
- 220 Volt Steckdose
Außenbereich
- Bugstrahlruder
- Schreibtisch im Cockpit
- Beiboot
- Elektrische Ankerwinde
- flybridge
- Wasserpumpe
- Badeleiter
- Badeplattform
- Vorfrauen-Sonnendeck
- Deckdusche
- Sitzkissen für die Badeplattform
Motorisierung und Antrieb
Motor 1
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Diesel
- Gesamtleistung: 630 hp
Motor 2
- Marke: N/A
- Kraftstoff: Diesel
- Gesamtleistung: 630 hp
Haftungsausschluss
Die Angaben, Merkmale und Extras in dieser Anzeige werden nach bestem Wissen zur Beschreibung des Bootes veröffentlicht, können jedoch Fehler oder Auslassungen enthalten, ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht verbindlich.